Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen

sämtliche Unterlagen, insbesondere Stellungnahmen u.ä., die Ihnen betreffend der Thematik "Versammlungen auf Bundesautobahnen" vorliegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterla…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
25. September 2022 18:44
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen, insbesondere Stellungnahmen u.ä., die Ihnen betreffend der Thematik "Versammlungen auf Bundesautobahnen" vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259644/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesauto…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
29. Oktober 2022 14:49
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen“ vom 25.09.2022 (#259644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesauto…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
17. November 2022 14:25
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen“ vom 25.09.2022 (#259644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund vieler Anfragen kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Beantwo…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
22. November 2022 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund vieler Anfragen kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen. Ihr IFG-Antrag ist noch in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihres IFG-Antrags können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
25. November 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihres IFG-Antrags können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Autobahn GmbH ist für die Beantwortung nicht zuständig, da der Beleihungsbereich nicht betroffen ist (Vlg. § 1 Abs. 2 InfrGG-BV). Zudem fehlt Ihrem Antrag der Aktenbezug, da Sie uns bitten, eine Akte zusammenstellen. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zu wenden. Wünschen Sie einen förmlichen/ablehnenden Bescheid, würde dies Kosten verursachen. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen nach einem Hinweis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
27. Februar 2023 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen nach einem Hinweis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an uns auf Ihre Anfrage vom 25. September 2022 zurück. Bitte konkretisieren Sie Ihr Informationsbegehren zeitlich, sachlich und lokal (betroffene Autobahn). Die Autobahn GmbH des Bundes plant, betreibt und verwaltet bundesweit mehr als 13.000 km Bundesautobahnen. Eine Anfrage zum gesamten Autobahnnetz würde erhebliche Zeit beanspruchen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die von Ihnen nachvollziehbarer Weise gewünschte Konkretisierung habe ich bereits in Form eines neuen …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
27. Februar 2023 15:55
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die von Ihnen nachvollziehbarer Weise gewünschte Konkretisierung habe ich bereits in Form eines neuen IFG-Antrags mit E-Mail von gestern, 17:06, an <<E-Mail-Adresse>> [#271511], vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259644/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank noch mal für die Konkretisierung Ihres Antrages. Sie baten um…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
17. März 2023 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank noch mal für die Konkretisierung Ihres Antrages. Sie baten um Mitteilung, in welcher Höhe Gebühren gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFG Gebührenverordnung anfallen würden. Für die Bescheidung Ihres Antrages würden Gebühren im mittleren Bereich des Gebührenrahmens von 60-500 € Euro anfallen. Begründung: Es handelt sich um eine Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit Herausgabe von Abschriften, bei denen zum Schutz öffentlicher Belange Daten ausgesondert werden müssen. Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob Sie unter diesen Voraussetzungen die Erteilung einer schriftlichen Auskunft weiterhin wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, unter diesen Umständen nehme ich den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259644]
Datum
20. März 2023 09:51
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter diesen Umständen nehme ich den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259644/