Anfrage nach Informationen zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)

1) Eine Statistik zur Anzahl der nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erteilten Genehmigungen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, aufgeschlüsselt nach Art der Genehmigung (z.B. gänzliche Beseitigung von Wohnraum, Vermietung als Ferienwohnung) im Zeitraum 2014 bis April 2019 im Bezirk Treptow-Köpenick.

2) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den Jahren 2014 bis 2018 mit dem Genehmigungsprozess nach dem ZwVbG befassen. Falls Informationen dazu nicht vorhanden sind, teilen Sie mir bitte die aktuelle Anzahl mit.

3) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den Jahren 2014 bis 2018 mit Ermittlungen zu Verstößen nach dem ZwVbG befassen. Falls Informationen dazu nicht vorhanden sind, teilen Sie mir bitte die aktuelle Anzahl mit.

4) Anzahl der gemeldeten Verstöße gegen das ZwVbG und dazugehörige Ermittlungen, sowie die Anzahl und Gesamthöhe der verhängten Bußgelder in den Jahren 2014 bis 2018. Bei den Bußgeldern bitte ich auch um eine Aufschlüsselung nach Begründung.

5) Anzahl der nach ZwVbG durch Ihre Behörde eingesetzten Treuhänder seit bestehen der dafür notwendigen Rechtsgrundlage im Jahr 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Informationen zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) [#147930]
Datum
1. Juni 2019 16:41
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Statistik zur Anzahl der nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erteilten Genehmigungen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, aufgeschlüsselt nach Art der Genehmigung (z.B. gänzliche Beseitigung von Wohnraum, Vermietung als Ferienwohnung) im Zeitraum 2014 bis April 2019 im Bezirk Treptow-Köpenick. 2) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den Jahren 2014 bis 2018 mit dem Genehmigungsprozess nach dem ZwVbG befassen. Falls Informationen dazu nicht vorhanden sind, teilen Sie mir bitte die aktuelle Anzahl mit. 3) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den Jahren 2014 bis 2018 mit Ermittlungen zu Verstößen nach dem ZwVbG befassen. Falls Informationen dazu nicht vorhanden sind, teilen Sie mir bitte die aktuelle Anzahl mit. 4) Anzahl der gemeldeten Verstöße gegen das ZwVbG und dazugehörige Ermittlungen, sowie die Anzahl und Gesamthöhe der verhängten Bußgelder in den Jahren 2014 bis 2018. Bei den Bußgeldern bitte ich auch um eine Aufschlüsselung nach Begründung. 5) Anzahl der nach ZwVbG durch Ihre Behörde eingesetzten Treuhänder seit bestehen der dafür notwendigen Rechtsgrundlage im Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist im Bezirksamt eingega…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Anfrage nach Informationen zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) [#147930]
Datum
3. Juni 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist im Bezirksamt eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung an das Amt für Bürgerdienste weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihre…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Juni 2019 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.06.2019 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sie haben um Auskunft überwiegend statistischer Auswertungen zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin gebeten. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte können nicht auf elektronischem Wege kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Daten müssen aus verschiedenen Unterlagen ermittelt bzw. zusammengestellt werden. Gem. § 16 IFG ist die Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist in der Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu § 1 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) geregelt. Danach ist für eine einfache schriftliche Auskunft nach Buchstabe a) Nr. 2 eine Gebühr von 5-100 € zu erheben. Auf Grund des notwendigen Aufwandes gehe ich davon aus, dass eine Gebühr von 30,00 € zu erheben ist. Sollten Sie aufgrund der Gebührenhöhe von der Auskunft Abstand nehmen wollen, bitte ich um eine kurze Nachricht bis spätestens 26.06.2019 an <<E-Mail-Adresse>> Sollte Ihrerseits keine Rückmeldung erfolgen, ergeht hiernach die schriftliche Antwort auf Ihr Auskunftsbegehren und der entsprechende Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#147930] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#147930]
Datum
14. Juni 2019 18:21
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Juni. Sie schrieben: "Auf Grund des notwendigen Aufwandes gehe ich davon aus, dass eine Gebühr von 30,00 € zu erheben ist." Ist das eine Schätzung oder eine endgültige Festlegung der Gebührenhöhe? Sollten die mit meiner Anfrage verbundenen Kosten 30,00€ nicht überschreiten, so bitte ich Sie mit der Bearbeitung der Anfrage fortzufahren. Sollten hingegen die Kosten 30,00€ überschreiten, so bitte ich Sie mich erneut um mein Einverständnis zu fragen und die Gründe für die genaue Gebührenhöhe darzulegen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Frau Bell habe …
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. Juni 2019 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Frau Bell habe ich Ihnen mit Datum vom 21.06.2019 die Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz sowie den Gebührenbescheid postalisch zugesandt. Der Gebührenbescheid enthält einen Fehler im Adressfeld. Dies ist ein Schreibfehler. Es handelt sich hierbei um eine offenbare Unrichtigkeit gemäß § 42 VwVfG und hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung des Gebührenbescheides. Mit freundlichen Grüßen