Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück

- Ist die Stadt Osnabrück oder eine ihrer Töchter/Gesellschaften Eigentümer:in (ggf. anteilig) des Weges Gartlager Weg zwischen den Straßen Sandbach und Knollstraße? Falls nicht, handelt es sich bei der/dem Eigentümer:in um eine Privatperson oder eine Gesellschaft/Gemeinschaft?
- Ist die asphaltierte Wegeverbindung Gartlager Weg zwischen Sandbach und Knollstraße eine Privatstraße?
- Ist die asphaltierte Wegeverbindung Gartlager Weg zwischen Sandbach und Knollstraße der Öffentlichkeit gewidmet?
- Sind der Stadt Osnabrück für die asphaltierte Wegeverbindung Gartlager Weg zwischen Sandbach und Knollstraße Nutzungseinschränkungen für Radfahrer bekannt?

Sollten Teile meiner Anfrage ihrer Ansicht nach nicht auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück zu beantworten sein, so erbitte ich dennoch Antwort zu den übrigen Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück [#195231]
Datum
13. August 2020 17:21
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ist die Stadt Osnabrück oder eine ihrer Töchter/Gesellschaften Eigentümer:in (ggf. anteilig) des Weges Gartlager Weg zwischen den Straßen Sandbach und Knollstraße? Falls nicht, handelt es sich bei der/dem Eigentümer:in um eine Privatperson oder eine Gesellschaft/Gemeinschaft? - Ist die asphaltierte Wegeverbindung Gartlager Weg zwischen Sandbach und Knollstraße eine Privatstraße? - Ist die asphaltierte Wegeverbindung Gartlager Weg zwischen Sandbach und Knollstraße der Öffentlichkeit gewidmet? - Sind der Stadt Osnabrück für die asphaltierte Wegeverbindung Gartlager Weg zwischen Sandbach und Knollstraße Nutzungseinschränkungen für Radfahrer bekannt? Sollten Teile meiner Anfrage ihrer Ansicht nach nicht auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück zu beantworten sein, so erbitte ich dennoch Antwort zu den übrigen Fragen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195231/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung der St…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück [#195231]
Datum
15. September 2020 07:41
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück“ vom 13.08.2020 (#195231) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195231/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen wie folgt auf Ihre Anfrage Stellung und bitten die Verspätung zu entschul…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Betreff: AW: Anfrage nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück [#195231]
Datum
15. September 2020 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen wie folgt auf Ihre Anfrage Stellung und bitten die Verspätung zu entschuldigen: Hier die Informationen zum Abschnitt des Gartlager Weges zwischen Knollstraße und Sandbach: * Der Abschnitt gehört nicht der Stadt Osnabrück sondern befindet sich in privatem Eigentum. * Der Abschnitt ist nicht öffentlich gewidmet. * Somit handelt es sich um eine Privatstraße. * Zwischen dem Eigentümer des Weges und der Stadt Osnabrück wurde durch einen Gerichtsvergleich lediglich ein Benutzungsrecht für Fußgänger vereinbart und grundbuchlich gesichert. Ein Nutzungsrecht für Radfahrer besteht also nicht. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihre Fragestellung vollumfänglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen