Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir die vollständigen Studie zum SPNV zwischen Berlin und Brandenburg (»Korridoruntersuchungen«) zuzusenden, deren Kurzfassung sich unter http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/779975 befindet.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2017
  • Frist
    4. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ic…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
3. März 2017 19:18
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir die vollständigen Studie zum SPNV zwischen Berlin und Brandenburg (»Korridoruntersuchungen«) zuzusenden, deren Kurzfassung sich unter http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/779975 befindet. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht (Mail vom 03.03.2017) nach dem Akten…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
12. April 2017 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht (Mail vom 03.03.2017) nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz teile ich Ihnen mit, dass dem Antrag entsprochen wird. Der Vorgang umfasst weit über 1000 Seiten (zwei Ordner, meist Doppelseitig). Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung AIGGebO) vom 02.04.2001 betragen die Kosten für die Anfertigung von Kopien für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50 EUR, für jede weitere Seite 0,15 EUR. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht hier im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Potsdam, Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8) einzusehen. Ich bitte um Mitteilung, ob Ihnen die Unterlagen gegen Erstattung der gemäß des AIGGebO anfallenden Gebühren zugeleitet werden sollen oder ob durch Sie eine Einsicht in die Akten im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gewünscht wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Bedeutet die Angabe von Kopierkosten, dass die …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
27. April 2017 00:49
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Bedeutet die Angabe von Kopierkosten, dass die Akten ausschließlich in Papierform und nicht digital vorliegen? Falls dies nicht der Fall ist, wäre es möglich (zumindest die digitalisierten Teile davon) in digitaler Form zu erhalten? Sofern dies nicht möglich ist, könnten Sie mir ein Inhaltsverzeichnis der besagten Aktenordner zusenden, aus dem hervorgeht, welche Teile des Inhalts welchen Umfang aufweisen? Vielen Dank schon einmal im Voraus, mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrtAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der hier betroffene Vorgang nicht als digital…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
5. Mai 2017 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der hier betroffene Vorgang nicht als digitale Akte vorliegt. Eine "elektronische Aktenbearbeitung" wurde bisher noch nicht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eingeführt. Insoweit wurden auch keine Teile der Akte digitalisiert, die ich Ihnen elektronisch zur Verfügung stellen könnte. Vorhandene Sachstandsergebnisse wurden bisher vom MIL auf der Internetseite http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.487138.de veröffentlicht. Sobald weitere abgeschlossene Sachstandsergebnisse vorliegen, wird dieser Veröffentlichungsprozess fortgesetzt. Die Akte umfasst zwei Ordner. Ein Ordner enthält die Unterlagen zu den begleitenden Lenkungskreisen und workshops. Der weitere Ordner beinhaltet Korrespondenz und Veranstaltungen. Beide Ordner enthalten keine Gliederungsübersicht, da diese für die Bearbeitung von Vorgängen, die nur wenige Aktenordner umfassen, nicht erforderlich ist. Darüber hinaus möchte ich auch darauf hinweisen, dass selbst bei einem Vorliegen einzelner Teile von Inhalten der Akte in digitaler Form bzw. einer entsprechenden Digitalisierung einzelner Teile, diese für sich nur einen äußerst geringen Aussagewert hätten, da diese insoweit weder den Entwicklungsprozess der Untersuchung, noch belastbare Aussagen zu dem Ergebnis der Untersuchung widergeben würden. Hiervon unabhängig biete ich Ihnen weiterhin an, Einsicht in die Akte zu nehmen bzw. Ihnen eine Kopie der Akten in der vollständigen Fassung zuzuleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort, die eine ungefähre Einordnung des Inhalts besagt…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
15. Mai 2017 21:52
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort, die eine ungefähre Einordnung des Inhalts besagter Ordner ermöglicht. Von Interesse wären an dieser Stelle allerdings vor allem die Datengrundlagen, also die Bevölkerungsprognose, Pendlerdaten, etc., die der Untersuchung zugrundeliegen und die daraus entstehende Ableitung der Nachfrage der verschiedenen untersuchten Varianten sowie die Berechnung der genannten Infrastrukturkosten. In welcher Form liegen diese dem Ministerium vor?Wurde die Untersuchung bei einem externen Unternehmen in Auftrag gegeben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit v.g. Mail baten Sie um Auskunft, welche Datengrundlagen der Korridoruntersuchung …
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
29. Mai 2017 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit v.g. Mail baten Sie um Auskunft, welche Datengrundlagen der Korridoruntersuchung zugrunde gelegt wurden. Für die Korridoruntersuchung wurden von Seiten der Länder Brandenburg und Berlin keine eigenen Bevölkerungsprognosen erstellt. Grundlage waren u.a. die Daten der aktuellen Berliner und Brandenburger Bevölkerungsprognose. Hinsichtlich der Einzelheiten der der Korridoruntersuchung zugrunde gelegten Daten verweise ich auf die in der Anlage beigefügten Übersicht zu den Grundlagendaten. Bei den in der Korridoruntersuchung in Ansatz gebrachten Infrastrukturkosten handelt es sich um grobe Schätzungen basierend auf Erfahrungswerten und heutigen Preisen. Diese Werte sind nur geeignet die „Dimension“ einer Infrastrukturmaßnahme zu veranschaulichen und stellen noch keine konkret belastbare Bezifferung möglicher Infrastrukturkosten dar. Die Korridoruntersuchung wurde durch den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) mit Unterstützung externer Gutachter durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: »Die Korridoruntersuchung wurde …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
9. Juni 2017 14:09
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: »Die Korridoruntersuchung wurde durch den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) mit Unterstützung externer Gutachter durchgeführt«. In welcher Form wurde das Ergebnis der Untersuchung dem Ministerium vom VBB übergeben und könnten Sie mir diese Materialien im Sinne meiner ursprünglichen Anfrage zusenden? Stammen in den eingangs verlinkten Folien zum Kommunenworkshop die angegebenen Baukosten und Nachfragezahlen der verschiedenen Varianten direkt aus den Ergebnissen des VBB oder wurden diese dann im Ministerium erstellt? Falls die vom VBB am Sie übergebenen Unterlagen nur die erwähnte Präsentation umfassen, bitte ich um Hinweise dazu, welche Stelle verantwortlich ist, die tatsächlichen Berechnungsgrundlagen herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie um Auskunft bitten, in welcher Form das Ergeb…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
21. Juni 2017 09:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie um Auskunft bitten, in welcher Form das Ergebnis der Korridoruntersuchung dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vom VBB übergeben wurde. Hinsichtlich der dem MIL durch den VBB übergebenen Ergebnisse der Korridoruntersuchung verweise ich auf die hierzu vom Ministerium auf seiner Internetseite bekannt gemachten Ergebnisse http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/808403. Aufgrund des Umfangs der Dateien habe ich davon abgesehen, diese der Mail als Anlage beizufügen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Die in den v.g. Dateien ausgeführten Ergebnisse der Korridoruntersuchung (immer regionalbezogen dargestellt) wurden im Rahmen der Regionaldialoge am 07.06. in Wittenberge, am 09.06 in Belzig, am 15.06. in Cottbus und am 16.06.2017 in Angermünde durch das MIL und dem VBB der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Bei den Grundlage zur Ermittlung der Nachfragedaten handelt es sich um die Ihnen bereits mit Mail vom 29.05.2017 mitgeteilten unterschiedlichen Statistik- und Prognosedaten. Hinsichtlich Ihrer weiteren Nachfrage zu den in der Korridoruntersuchung in Ansatz gebrachten Infrastrukturkosten handelt es sich um erste, überschlägige Einschätzungen des VBB. Wie bereits mit meiner Mail vom 29.05.2017 ausgeführt, handelt es sich hierbei nur um grobe Schätzungen basierend auf Erfahrungswerten und heutigen Preisen. Diese Werte sind nur geeignet die "Dimension" einer Infrastrukturmaßnahme zu veranschaulichen sowie eine grundsätzliche Vergleichbarkeit der Projekte untereinander zu ermöglichen. Sie stellen jedoch keine belastbare Bezifferung möglicher Infrastrukturkosten dar, insbesondere handelt es sich nicht um Berechnungen auf der Grundlage von Gutachten bzw. Vorplanungen. Nach den uns vorliegenden Informationen wurden die messbaren Werte (Längen, Stückzahlen usw.) ermittelt und Erfahrungswerte bei einfachen technischen Rahmenbedingungen (z.B. für eine ebenerdige Trassierung) angesetzt. Grunderwerbskosten oder auch Kosten für landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen blieben in dieser ersten groben Abschätzung grundsätzlich unberücksichtigt. Wegen der gleichen Herangehensweise bleibt der ermittelte, minimale Aufwand somit projektübergreifend vergleichbar. Durch die Angabe eines Minimums und nur grob gerundeter Werte wird die Angabe als „Größenordnung“ auch in der Darstellung verdeutlicht. Hierauf wurde im Rahmen der Vorträge hingewiesen. Tiefergehende, belastbare Berechnungsunterlagen liegen insoweit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für das Angebot die Akten persönlich vor Ort einzusehen. Mit der …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
31. Oktober 2017 16:24
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für das Angebot die Akten persönlich vor Ort einzusehen. Mit der inzwischen erfolgten Veröffentlichung der Informationen seitens des VBB unter www.vbb.de/korridoruntersuchung sehe ich die Anfrage inhaltlich als beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
AW: WG: Anfrage nach Informationszugangsgesetz: Ergebnisse Korridoruntersuchungen [#20556]
Datum
1. November 2017 10:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen