Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart
- die Anzahl der Kirchenaustritte in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2020 und die bisherigen Zahlen des Jahres 2021
- falls möglich, bitte ich Sie die Zahlen nach Geschlecht und Altersgruppe (U18, 18-60 Jahre, Ü60) zu gliedern.
Zudem interessieren mich die Einnahmen der Stadt Stuttgart durch Kirchenaustritte. Bitte teilen Sie mir diese Daten ebenfalls mit:
- die kumulierten Einnahmen der angefragten Jahre.
- die Anzahl der Austritte, welche mit einer geminderten Gebühr abgerechnet wurden. Bitte gliedern Sie diese Ausnahmen nach den 5 Top Gründen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Leider habe ich den direkten Kontakt zum Standesamt Stuttgart nicht finden können, daher die Bitte:
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum7. August 2021
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11. September 2021
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