Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart

- die Anzahl der Kirchenaustritte in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2020 und die bisherigen Zahlen des Jahres 2021
- falls möglich, bitte ich Sie die Zahlen nach Geschlecht und Altersgruppe (U18, 18-60 Jahre, Ü60) zu gliedern.

Zudem interessieren mich die Einnahmen der Stadt Stuttgart durch Kirchenaustritte. Bitte teilen Sie mir diese Daten ebenfalls mit:
- die kumulierten Einnahmen der angefragten Jahre.
- die Anzahl der Austritte, welche mit einer geminderten Gebühr abgerechnet wurden. Bitte gliedern Sie diese Ausnahmen nach den 5 Top Gründen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Leider habe ich den direkten Kontakt zum Standesamt Stuttgart nicht finden können, daher die Bitte:
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der Kirchen…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart [#226327]
Datum
7. August 2021 12:36
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Kirchenaustritte in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2020 und die bisherigen Zahlen des Jahres 2021 - falls möglich, bitte ich Sie die Zahlen nach Geschlecht und Altersgruppe (U18, 18-60 Jahre, Ü60) zu gliedern. Zudem interessieren mich die Einnahmen der Stadt Stuttgart durch Kirchenaustritte. Bitte teilen Sie mir diese Daten ebenfalls mit: - die kumulierten Einnahmen der angefragten Jahre. - die Anzahl der Austritte, welche mit einer geminderten Gebühr abgerechnet wurden. Bitte gliedern Sie diese Ausnahmen nach den 5 Top Gründen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Leider habe ich den direkten Kontakt zum Standesamt Stuttgart nicht finden können, daher die Bitte: Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226327/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständig…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. August 2021 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Abteilung weitergeleitet und werden sie so schnell wie möglich bearbeiten. Da uns täglich viele Anfragen erreichen, bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie, von weiteren Nachfragen, auch telefonischen, abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage vom 09.08.2021 danken wir. In der Anlage erhalten Sie die uns vorliegende…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart [#226327]
Datum
12. August 2021 18:05
Status
Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage vom 09.08.2021 danken wir. In der Anlage erhalten Sie die uns vorliegenden Informationen. Eine Erhebung der Daten zu Kirchenaustrittszahlen gegliedert nach Geschlecht und Altersgruppe erfolgte und erfolgt nicht, weshalb uns eine Auskunft dazu leider nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle Auskunft, sowie die gute Aufarbeitung der Daten. …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart [#226327]
Datum
12. August 2021 19:19
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle Auskunft, sowie die gute Aufarbeitung der Daten. Ich habe in meiner Anfrage leider das Jahr 2019 vergessen. Könnten Sie die Auskunft bitte inkl. dem Jahr 2019 aktualisieren. Für den Mehraufwand möchte ich mich entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226327/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in anbei die Angaben, ergänzt um 2019. Die Zahl der Kirchenaustritte 2021 musste korrigiert we…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart [#226327]
Datum
13. August 2021 08:10
Status
Sehr Antragsteller/in anbei die Angaben, ergänzt um 2019. Die Zahl der Kirchenaustritte 2021 musste korrigiert werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die abermals schnelle Antwort. Ich werde die Anfrage als „Erfolgre…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart [#226327]
Datum
13. August 2021 17:28
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die abermals schnelle Antwort. Ich werde die Anfrage als „Erfolgreich Beantwortet“ markieren und somit schließen. Ihnen ein gutes Wochenende Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226327/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Stuttgart
Danke gleichfalls, sehr geehrter Herr Antragsteller/in! Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Kirchenaustritte Stuttgart [#226327]
Datum
13. August 2021 17:29
Status
Danke gleichfalls, sehr geehrter Herr Antragsteller/in! Mit freundlichen Grüßen