Anfrage nach LIFG über Videoüberwachung
Anfrage an:
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Die erteilten schriftlichen Freigaben über Videobeobachtung und Videoaufzeichnungen (§20 Abs. 6 LDSG).
Anfrage erfolgreich
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Datum25. November 2016
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25. Dezember 2016
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