Anfrage nach LIFG über Videoüberwachung

Die erteilten schriftlichen Freigaben über Videobeobachtung und Videoaufzeichnungen durch das Studierendenwerk (§20 Abs. 6 LDSG).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2016
  • Frist
    12. Mai 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die erteilten …
An Studierendenwerk Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach LIFG über Videoüberwachung [#16361]
Datum
12. April 2016 21:02
An
Studierendenwerk Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die erteilten schriftlichen Freigaben über Videobeobachtung und Videoaufzeichnungen durch das Studierendenwerk (§20 Abs. 6 LDSG).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Stuttgart
Videoüberwachung
Von
Studierendenwerk Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Videoüberwachung
Datum
3. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Studierendenwerk Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Übersende ich Ihnen das Antwortschreiben unseres Geschäftsführers zu Ihrer Anfr…
Von
Studierendenwerk Stuttgart
Betreff
WG: Anfrage nach LIFG über Videoüberwachung [#16361]
Datum
3. Mai 2016 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Übersende ich Ihnen das Antwortschreiben unseres Geschäftsführers zu Ihrer Anfrage vom 12.04.2016 zum Thema Videoüberwachung. Mit freundlichen Grüßen