Anfrage nach Sicherheitslücken ohne CVE Nummern

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Bitte teilen Sie mir allen Ihnen bekannten Sicherheitslücken mit die bisher keine CVE Nummern besitzen.
Es wird auf die bestehende Schutzpflicht des Staates bei Sicherheitslücken aus dem Beschluss vom 08. Juni 2021 1 BvR 2771/18 Bezug genommen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 2 Follower:innen
Simon F. Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Anfrage nach Sicherheitslücken ohne CVE Nummern [#257229]
Datum
16. August 2022 19:06
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir allen Ihnen bekannten Sicherheitslücken mit die bisher keine CVE Nummern besitzen. Es wird auf die bestehende Schutzpflicht des Staates bei Sicherheitslücken aus dem Beschluss vom 08. Juni 2021 1 BvR 2771/18 Bezug genommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 257229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257229/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Meyer, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 16.08.2022 nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Anfrage nach Sicherheitslücken ohne CVE Nummern [#257229] V 2022-0024363677
Datum
2. September 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyer, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 16.08.2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen