Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen

1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?
2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils?
3. Wer ist die Antragstellerin?
Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben.
Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser.
Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Sebastian Lokomofeilo
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie vi…
An Thüringer Landesverwaltungsamt alt Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
22. Dezember 2020 19:19
An
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? 3. Wer ist die Antragstellerin? Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 207109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207109/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Ich bin am 04.01.2021 wieder im Hause. Infolge der aktuellen Covid-19-Pandemie kommt es zu Verzögerungen in der Ko…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
22. Dezember 2020 19:20
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 04.01.2021 wieder im Hause. Infolge der aktuellen Covid-19-Pandemie kommt es zu Verzögerungen in der Kommunikation. Ihre E-Mail wird zeitverzögert gelesen und bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Jacobi unter der der Durchwahl -3847. Bei technischen Fragen zu Citrix sowie abgelaufenen Passwörtern senden Sie bitte eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>, bei allen anderen Fragen an <<E-Mail-Adresse>>. Sollten Sie meinen Vertreter/meine Vertreterin nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer der Abteilungsleitung, Frau Gernhardt, die Sie per Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder telefonisch unter +49 361 57 3943 601 erreichen.
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen und stu…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
6. Januar 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen und stufen die E-Mail als Antrag nach § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) ein. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen 5070-6-8523/20-1 bearbeitet. Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? 3. Wer ist die Antragsteller(in)? Falls eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vorliegt, beantragen Sie deren Übersendung. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird von Ihnen um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegen. Diese Informationen sollen Ihnen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben per E-Mail übermittelt werden. Gestatten Sie uns zu Ihrer Anfrage einige Bemerkungen. Nach BImSchG genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen der Verfahrensart “V“ des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie dem Baurecht unterliegende Tierhaltungsanlagen befinden sich in der Zuständigkeit der jeweiligen 23 Thüringer Landratsämter und kreisfreien Städte. Diese Verfahren werden in der Regel nicht mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierzu liegen in unserem Hause leider keine Daten vor. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte direkt an die zuständigen Behörden. Die von Ihnen gewünschten Informationen zu den nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen welche der Verfahrensart “G“ unterliegen, können wir zusammenstellen und Ihnen übermitteln. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist allerdings nach § 12 ThürUIG kostenpflichtig, sofern Sie sich nicht auf die Erteilung mündlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort oder Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 7 Abs. 1 und 2 ThürUIG sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §§ 10 und 11 ThürUIG beschränken. Die Kosten für schriftliche oder elektronische Auskünfte richten sich gemäß Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung (ThürUIVwKostO) sowie der Anlage der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung nach dem Zeitaufwand und betragen mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro. Hinzu kämen noch Aufwände für eventuelle Auslagen. § 1 Abs. 2 sowie die §§ 4, 11 und 21 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes finden keine Anwendung. Die genauen Kosten können wir leider nicht angeben, da sie jeweils vom spezifischen Einzelfall und dem zeitlichen Umfang zur Ermittlung der Information abhängen. Für die Berechnung des v. g. Zeitaufwandes zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist der gesamte zeitliche Aufwand zur Ermittlung der Daten im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Energie (TLUBN) heranzuziehen. Wir schätzen die entstehenden Verwaltungskosten für diese Recherche derzeit auf einen Betrag zwischen 50 - 100 Euro. Ein Kostenbescheid in Schriftform wird Ihnen dann an die von Ihnen angegebene zustellungsfähige Adresse Herr Sebastian Lokomofeilo, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> zugestellt. Teilen Sie uns bitte bis spätestens 14.01.2021 mit, ob Sie bereit sind, die anfallenden Kosten zu tragen. Wenn Ihnen der mögliche Kostenaufwand zu hoch ist, können Sie Ihre Anfrage auch einschränken oder zurückziehen. Sollten wir bis zum v. g. Zeitpunkt nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wollen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter den u. g. Kontaktdaten gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin nicht dazu bereit die anfallenden Kosten zu tragen. Ich möchte meine…
An Thüringer Landesverwaltungsamt alt Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
12. Januar 2021 18:59
An
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bin nicht dazu bereit die anfallenden Kosten zu tragen. Ich möchte meine Anfrage daher einschränken und nur über Punkt 1 Auskunft erhalten. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? Sollten für diese Auskunft wiederum Kosten anfallen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 207109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207109/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Da Sie nicht bereit sind, die anfallenden Verwaltung…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
14. Januar 2021 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Da Sie nicht bereit sind, die anfallenden Verwaltungskosten für Ihre Anfrage per E-Mail vom 22.12.2020 zu tragen, schränken sie Ihre Anfrage nun folgendermaßen ein: "Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?" Der erste Teil der Frage kann mit einer einfachen Zahl beantwortet werden. Der zweite Teil Ihrer Frage ist uns unklar. Bei der Nr. 7.1* des Anhangs 1 der 4. BImSchV handelt es sich um Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von einer bestimmten Art von Nutztieren mit einer bestimmten Anzahl Tierplätze und bei der Nr. 7.2* des Anhangs 1 der 4. BImSchV um Anlagen zum Schlachten von Tieren mit einer bestimmten Kapazität von Tonnen Lebendgewicht je Tag. Die addierten Tierzahlen bzw. Tonnen Lebendgewicht je Tag sollen dann jeweils den Nummern 7.1.* bzw. 7.2.* zugeordnet werden? Wir bitten Sie deshalb, unsere v. g. Annahme zu bestätigen bzw. Ihre Anfrage zu präzisieren. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter den u. g. Kontaktdaten gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bestätige ihre Annahme, dass die…
An Thüringer Landesverwaltungsamt alt Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
14. Januar 2021 13:16
An
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bestätige ihre Annahme, dass die addierten Tierzahlen bzw. Tonnen Lebendgewicht je Tag dann jeweils den Nummern 7.1.* bzw. 7.2.* zugeordnet werden sollen und entschuldige mich für die uneindeutige Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 207109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207109/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Ihre Anfrage nun folgendermaßen eingeschrä…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Betreff
AW: Anfrage nach UIG Tierhaltungsanlagen [#207109]
Datum
25. Januar 2021 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Ihre Anfrage nun folgendermaßen eingeschränkt: "Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung? Die addierten Tierzahlen bzw. Tonnen Lebendgewicht je Tag sollen dann jeweils den Nummern 7.1.* bzw. 7.2.* zugeordnet werden." Derzeit werden in unserem Haus 6 Anträge zu Neu- und Änderungsgenehmigungen der Nummern 7.1.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV mit einer Gesamtzahl von 123.717 Tierplätzen bearbeitet. Darin sind auch die Bestandstierplätze der jeweiligen Anlagen enthalten, soweit keine Änderungen dazu beantragt wurden. Anträge zur Nr. 7.2* des Anhang 1 zur 4. BImSchV liegen uns derzeit nicht vor. Wir hoffen Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben und stehen Ihnen bei Rückfragen unter den u. g. Kontaktdaten gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen