Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten

Alle Verträge die die BPol mit Dritten (z.B. private, Bahnunternehmen, Hafenbetreibern, Flugplatzbetreibern, Behörden) zur Videoüberachung geschlossen hat.(Landseitig und Fahrzeugseitig) Dazu alle Datenschutz-Folgenabschätzungen. Alle Abstimmungen mit dem BfDI zum Thema Videoüberwachung. Alle Statistiken zu erfolgen der Videoübereachung, alle Unterlagen zum dem Versuch der Identifizierung von Personen am Bahnhof Südkreuz. Alle Unterlagen und Untersuchungen zum Verdrängungseffekt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge die…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten [#261984]
Datum
29. Oktober 2022 19:31
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge die die BPol mit Dritten (z.B. private, Bahnunternehmen, Hafenbetreibern, Flugplatzbetreibern, Behörden) zur Videoüberachung geschlossen hat.(Landseitig und Fahrzeugseitig) Dazu alle Datenschutz-Folgenabschätzungen. Alle Abstimmungen mit dem BfDI zum Thema Videoüberwachung. Alle Statistiken zu erfolgen der Videoübereachung, alle Unterlagen zum dem Versuch der Identifizierung von Personen am Bahnhof Südkreuz. Alle Unterlagen und Untersuchungen zum Verdrängungseffekt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/261984/upload/aff35c16aaff6444014b246cf6776dbf3abbe462/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mi…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten [#261984]
Datum
5. Dezember 2022 12:56
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten“ vom 29.10.2022 (#261984) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten“ [#261984]
Datum
5. Dezember 2022 12:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261984/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage bis heute nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261984.pdf Anfragenr: 261984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261984/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0696 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten“ [#261984]
Datum
6. Dezember 2022 08:48
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0696 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 05.12.2022 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat IFG, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung des BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Anforderung Begründung Es wird eine Begründung gefordert, es werden nicht benannte Kosten in den Raum gestellt und…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Begründung
Datum
8. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
707,8 KB
Es wird eine Begründung gefordert, es werden nicht benannte Kosten in den Raum gestellt und es wird die Datenweitergabe an Dritte in den Raum gestellt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anforderung Begründung [#261984]
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 08.12.2022, mir per PZU am 1…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung Begründung [#261984]
Datum
17. Dezember 2022 06:11
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 08.12.2022, mir per PZU am 16.12.2022 zugegangen, wünschen Sie eine Begründung der IFG Anfrage. Ihrem Wunsch nach der Begründung komme ich gerne nach. Begründung: Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist § 4 BDSG möglicherweise nicht unionsrechtskonfrom und damit nicht anwendbar, da dieser zu weit gefasst ist. Zugleich erscheint die Nutzung der Videodaten, die private Dritte aufzeichnen, auf der Basis des Art. 6 Abs. 1 Lit. f) DSGVO und an die BPol weitergeben möglicherweise eine Umgehung des Art. Art. 6 Abs. 1 Lit. e) DSGVO. Damit jedoch könnte die Datenverarbeitung der BPol und die permante Datenweitergabe durch private Dritte einen Verstoß gegen den informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 8 EMRK; Art 7;8 GRCh darstellen. Denn die Datenverarbeitung durch die BPol müsste erforderlich, verhältnismäßig und angemessen sein. Die Datenverarbeitung durch die Videoberwachung und Aufzeichnung muss zudem auch einen legitimen Zweck erfüllen. Der legitime Zweck kann unter bestimmten Umständen jedoch nur erreicht werden, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen geben sind. Eventuell kommt zugleich eine illegale Vorratsdatenspeicherung durch die BPol in betracht. Es wird zugleich auf den eingeschränkten Anwendungsbereich der RL EU 2016/680 im Zusammenhang mit der BPol verwiesen. Das BMI und das BMJ vertreten dabei die unter https://fragdenstaat.de/anfrage/abgrenzung-von-eu-dsgvo-und-eu-richtlinie-2016-680-polizei-justiz/#nachricht-698017 Rechtsauffasung, dass die allg. Datenverarbeitung unter die VO EU 2016/679 fällt. Um die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung prüfen zu können und ggf. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die BPol vorzubereiten, ist die IFG Anfrage erforderlich, verhältnismäßig und angemessen. Ich bitte die möglichen entstehenden Kosten vorab zu benennen. Es wird auf die mögliche Anwendung des Art. 82 DSGVO in Bezug auf die Kosten verwiesen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Kostenschätzung Behörde schätzt 500 Eur an Kosten
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Kostenschätzung
Datum
12. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Behörde schätzt 500 Eur an Kosten
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2023 11:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/007 II#0696 [#261984] Guten Tag, Aufgrund der Kosten ziehe ich me…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/007 II#0696 [#261984]
Datum
6. Februar 2023 11:26
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Aufgrund der Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#261984] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Anfrage…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#261984]
Datum
6. Februar 2023 11:26
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten“ (29.10.2022, #261984) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>