Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten

Alle Verträge die die BPol mit Dritten (z.B. private, Bahnunternehmen, Hafenbetreibern, Flugplatzbetreibern, Behörden) zur Videoüberachung geschlossen hat.(Landseitig und Fahrzeugseitig) Dazu alle Datenschutz-Folgenabschätzungen. Alle Abstimmungen mit dem BfDI zum Thema Videoüberwachung. Alle Statistiken zu erfolgen der Videoübereachung, alle Unterlagen zum dem Versuch der Identifizierung von Personen am Bahnhof Südkreuz. Alle Unterlagen und Untersuchungen zum Verdrängungseffekt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Simon F. Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge die…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten [#258999]
Datum
13. September 2022 17:37
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge die die BPol mit Dritten (z.B. private, Bahnunternehmen, Hafenbetreibern, Flugplatzbetreibern, Behörden) zur Videoüberachung geschlossen hat.(Landseitig und Fahrzeugseitig) Dazu alle Datenschutz-Folgenabschätzungen. Alle Abstimmungen mit dem BfDI zum Thema Videoüberwachung. Alle Statistiken zu erfolgen der Videoübereachung, alle Unterlagen zum dem Versuch der Identifizierung von Personen am Bahnhof Südkreuz. Alle Unterlagen und Untersuchungen zum Verdrängungseffekt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 258999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258999/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer

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Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0031 Sehr geehrter Herr Simon F. Meyer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anfrage nach Verträgen zur Videoüberwachung mit Dritten [#258999]
Datum
14. September 2022 11:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0031 Sehr geehrter Herr Simon F. Meyer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Anschrift und E-Mail Adresse. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen