Anfrage Neue Behörden

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen?
2. Wenn ja
2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen?
2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde?
2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet?
2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäft…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Neue Behörden [#268936]
Datum
28. Januar 2023 22:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268936/

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage via fragdenstaat.de [#268936], zu der wir I…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Anfrage Neue Behörden [#268936]; Ihre Nachricht vom 28.01.2023; Az.: GK4-A0140-2023/370
Datum
7. Februar 2023 17:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
221,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage via fragdenstaat.de [#268936], zu der wir Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben können: 1) Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege fällt die Gründung des Bayerischen Landesamtes für Pflege in den von Ihnen genannten Zeitraum. 2a) Rechtsgrundlage für die Errichtung des Landesamt für Pflege ist Art. 117 Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzen (AGSG). 2b) Das Landesamt für Pflege erfüllt zentrale überregionale Fach- und Vollzugsaufgaben, insbesondere aus den Bereichen Pflege sowie Hospiz- und Palliativversorgung (Art. 117 Abs. 2 AGSG). 2c) Mit der Gründung der Behörde war die Schaffung neuer Stellen verbunden (erstmalig im 2. Nachtragshaushalt 2018). 2d) Aktuell sind 180 Mitarbeitende am Landesamt für Pflege tätig. Wir freuen uns, wenn diese Informationen hilfreich für Sie sind. Mit freundlichen Grüßen