Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung

- Unter welcher Telefonnummer erreicht man die Verkehrsüberwachung der Stadt Schönebeck (Elbe) und Nachbardörfer?
- An welchen Tagen und von wann bis wann sind die Verkehrsüberwachungskräfte im Dienst?
- Wie sind Ihre Bediensteten unterwegs? (Fahrrad, Auto, zu Fuß?)
- Wie oft werden die Außengebiete wie Plötzky oder Ranies etc. angefahren?
- Wieso sieht man so selten Ihre Bediensteten vor öffentlichen Einrichtungen?
- Wie oft werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt?
- Was für Kriterien sind bei Ihnen für die Geschwindigkeitskontrolle maßgebend für eine Messstelle?
- Wieso werden Verkehrsbehinderungen nicht konsequent beseitigt? Stattdessen wird nur eine Verwarnung dran gehängt, obwohl nachweislich verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge über Stunden regungslos dort stehen.
- Wo GENAU ist das zuständige Abschleppunternehmen stationiert, welches für Auto "Wracks" aber offensichtlich nicht für Verkehrsbehinderungen alarmiert wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unter wel…
An Stadt Schönebeck (Elbe) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung [#224487]
Datum
7. Juli 2021 19:02
An
Stadt Schönebeck (Elbe)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unter welcher Telefonnummer erreicht man die Verkehrsüberwachung der Stadt Schönebeck (Elbe) und Nachbardörfer? - An welchen Tagen und von wann bis wann sind die Verkehrsüberwachungskräfte im Dienst? - Wie sind Ihre Bediensteten unterwegs? (Fahrrad, Auto, zu Fuß?) - Wie oft werden die Außengebiete wie Plötzky oder Ranies etc. angefahren? - Wieso sieht man so selten Ihre Bediensteten vor öffentlichen Einrichtungen? - Wie oft werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt? - Was für Kriterien sind bei Ihnen für die Geschwindigkeitskontrolle maßgebend für eine Messstelle? - Wieso werden Verkehrsbehinderungen nicht konsequent beseitigt? Stattdessen wird nur eine Verwarnung dran gehängt, obwohl nachweislich verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge über Stunden regungslos dort stehen. - Wo GENAU ist das zuständige Abschleppunternehmen stationiert, welches für Auto "Wracks" aber offensichtlich nicht für Verkehrsbehinderungen alarmiert wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schönebeck (Elbe)
Eingangsbestätigung und Zwischenbescheid Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in hierm…
Von
Stadt Schönebeck (Elbe)
Betreff
AW: Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung [#224487]
Datum
13. Juli 2021 09:39
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung und Zwischenbescheid Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang ihres Antrages, bedingt durch Ihre komplexe Email-Adresse im SPAM Email-System der Stadt Schönebeck (Elbe), am Freitag, 9. Juli 2021 und gleichzeitig die Weiterleitung des Antrages an das zuständige Sachgebiet bei der Stadt Schönebeck (Elbe). Ihr Antrag wird gemäß Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) geprüft. Zu gegebener Zeit werde ich Sie über meine weitere bzw. abschließende Entscheidung benachrichtigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Über eine zeitige Rückmeldung der entsprechenden Abteilung würden wir uns freuen. …
An Stadt Schönebeck (Elbe) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung [#224487]
Datum
19. Juli 2021 17:42
An
Stadt Schönebeck (Elbe)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Über eine zeitige Rückmeldung der entsprechenden Abteilung würden wir uns freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224487/
Stadt Schönebeck (Elbe)
Informationen gemäß Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)…
Von
Stadt Schönebeck (Elbe)
Betreff
WG: Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung [#224487]
Datum
4. August 2021 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
46,7 KB


Informationen gemäß Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in am Dienstag, 13. Juli 2021 09:39 wurde Ihnen die Eingangsbestätigung und der Zwischenbescheid zugesandt. Ihr Antrag wurde gemäß Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) geprüft. Der Zugang zu Daten und Informationen aufgrund folgenden Auskunftsersuchens zu Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung wird erteilt. Gemäß Ihres Antrags sende ich Ihnen die Antwort in elektronischer Form (E-Mail) zu. Ihnen werden im Rahmen unserer Zuständigkeit nachfolgende Informationen erteilt: Das Sicherheits- und Ordnungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) ist über die zentrale Rufnummer 03928 710-0 erreichbar. Die Einsatzzeiten der Verkehrsüberwachung sind abhängig vom jeweiligen Lagebild vor Ort und den personellen Ressourcen der Stadt Schönebeck (Elbe). Die Kontrollen erfolgen in den von Ihnen angefragten Fortbewegungsarten (Fahrrad, Auto, Fuß). Die verfahrensübergreifende Zusammenarbeit mit den weiteren Behörden in den Schönebecker Stadtteilen und Ortschaften Plötzky, Pretzien und Ranies dient der Verständigung über die örtliche und zeitliche Steuerung der Kontrollen durch Bildung von Schwerpunkten entsprechend der jeweiligen Lagebeurteilung und ist abhängig von den personellen Ressourcen. Die Gründe einer subjektiven Wahrnehmung der Kontrolldichte können nicht ergründet werden. Die Geschwindigkeitskontrollen erfolgen regelmäßig und werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Lagebild und den personellen Ressourcen durchgeführt. Die Kriterien zur Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen gemäß der Ihnen bekannten Erlasslage. Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen erfolgen im pflichtgemäßem Ermessen. Fragen zur Abfallbeseitigung sind an den Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises zu richten. Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Namen und Kontaktdaten des den Antrag bearbeitenden Behördenmitarbeiters um personenbezogenen Daten im Sinne der DSG-VO handelt. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ...leider ist die Anfrage nicht komplett beantwortet worden, ich bitte um Beantwort…
An Stadt Schönebeck (Elbe) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung [#224487]
Datum
5. August 2021 07:41
An
Stadt Schönebeck (Elbe)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ...leider ist die Anfrage nicht komplett beantwortet worden, ich bitte um Beantwortung der restlichen Fragen unserer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224487/

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Stadt Schönebeck (Elbe)
Informationen gemäß Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)…
Von
Stadt Schönebeck (Elbe)
Betreff
AW: WG: Anfrage Reaktionszeit Verkehrsüberwachung [#224487]
Datum
6. August 2021 11:32
Status
Informationen gemäß Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in am Dienstag, 13. Juli 2021 09:39 wurde Ihnen die Eingangsbestätigung und der Zwischenbescheid zugesandt. Am Mittwoch, 4. August 2021 15:29 wurde Ihnen eine umfängliche Antwort zugesandt. Ihr Antrag wurde gemäß Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) noch einmal geprüft. Gemäß Ihres Antrags sende ich Ihnen die Antwort in elektronischer Form (E-Mail) zu. Ihnen werden im Rahmen unserer Zuständigkeit nachfolgende Informationen erteilt: Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, das alle Ihrem Begehren zugrunde liegenden Fragen beantwortet wurden und alle Ihrem Begehren zugrunde liegenden Rechtsvorschriften für das Land Sachsen-Anhalt im Internet zur Verfügung stehen. Diese können von Ihnen selber recherchiert werden, da die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Über besondere Maßnahmen zur Stärkung der Ordnungsämter und der Polizei, welche die Durchsetzung der in Sachsen-Anhalt geltenden Regelungen ermöglichen, liegen keine Informationen vor, so dass Akteneinsichtsgewährung rein faktisch nicht möglich ist. Sollten Sie über die oben stehenden Informationen hinaus Amtshandlungen begehren, so weise ich vorsorglich auf § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA hin, wonach Ihnen entsprechend des Aufwandes Gebühren und Auslagen entstehen würden. Hierzu müssten Sie dann eine entsprechende Anforderung tätigen. Aufgrund der Ermächtigung von § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA hat das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) erlassen. Nach Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (Anlage zur IZG LSA KostVO) gilt für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 IZG LSA sowie für die Gewährung der Einsichtnahme auch in maschinenlesbare oder verfilmte Unterlagen nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 4 IZG LSA ein Gebührenrahmen von 0 - 1000 Euro, für die Zur-Verfügung-Stellung von Informationen in sonstiger Weise nach § 1 Abs. 2 IZG LSA ein Gebührenrahmen von 0 - 2000 Euro. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Zeitaufwand, dabei kommen entsprechend der Anmerkung zu Tarifstellen 1 bis 3 die Stundensätze nach § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung. Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Namen und Kontaktdaten des den Antrag bearbeitenden Behördenmitarbeiters um personenbezogenen Daten im Sinne der DSG-VO handelt. Für diesen Bescheid werden noch keine Kosten erhoben. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Mit freundlichen Grüßen