Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst

In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruenen MdL Wiebke Brems (Drucksacke 17/5672, https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antwort_17-5672_Hambacher_Wald_RWE.pdf) ist die Rede von zwei Rechtsgutachten, die von der Kanzlei Baumeister in Bezug auf die Raeumung des Hambacher Forsts fuer die Landesregierung erstellt wurde.

Senden Sie mir diese beiden Rechtsgutachten zu.

Ich bitte Sie, mir die Dokumente nach Moeglichkeit elektronisch via E-Mail zukommen zu lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst [#129682]
Datum
10. April 2019 03:17
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruenen MdL Wiebke Brems (Drucksacke 17/5672, https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antwort_17-5672_Hambacher_Wald_RWE.pdf) ist die Rede von zwei Rechtsgutachten, die von der Kanzlei Baumeister in Bezug auf die Raeumung des Hambacher Forsts fuer die Landesregierung erstellt wurde. Senden Sie mir diese beiden Rechtsgutachten zu. Ich bitte Sie, mir die Dokumente nach Moeglichkeit elektronisch via E-Mail zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst [#129682]
Datum
17. Mai 2019 17:33
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst“ vom 10.04.2019 (#129682) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 129682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FRIST! AW: Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst [#129682]
Datum
27. Mai 2019 15:59
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Rechtsgutachten Raeumung Hambacher Forst“ vom 10.04.2019 (#129682) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Sollten Sie die Anfrage bis zum 03. Juni 2019 nicht beantworten (Frist), behalte ich mir Rechtsmittel vor. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 129682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Klage wegen (Umwelt-)Informationsfreiheit, Untätigkeit [...] Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, …
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage wegen (Umwelt-)Informationsfreiheit, Untätigkeit
Datum
7. August 2019
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
[...] Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Kläger auf seinen Antrag vom 10. April 2019 auf Auskunftserteilung durch Übermittlung von zwei Rechtsgutachten bzgl. der Räumung im Hambacher Forst hin zu bescheiden. Begründung 1. Der Kläger hat gegenüber dem Beklagten am 10. April 2019 per E-Mail über die OnlinePlattform „Frag den Staat“ unter der Vorgangsnummer #129682 die Übermittlung von zwei Rechtsgutachten, die im Vorfeld der Räumung des Hambacher Forsts durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumeister Rechtsanwälte erstellt worden sind, beantragt. Der Beklagte hat mit der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> einen entsprechenden Zugang eröffnet und auch andere Anfragen, die vor und nach der klägerischen Anfrage in anderen Angelegenheiten über das Portal an ihn gerichtet wurden, beantwortet. Der Vorgang ist hier einzusehen https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-rechtsgutachtenraeumung-hambacher-forst/ und zudem als Anlage K 1 in Ablichtung beigefügt. Der Kläger hat dabei auf die Landtagsdrucksache 17/5672 Bezug genommen, in der die angeforderten Gutachten Erwähnung finden. Der Beklagte hat auf die Anfrage nicht reagiert, so dass der Kläger den Beklagten mit zwei weiteren E-Mails am 17. Mai 2019 (vgl. S. 7 der Anlage 1) und am 27. Mai 2019 (vgl. S. 8 der Anlage 1) unter erneuter Fristsetzung zur Bescheidung und Übersendung der Gutachten aufgefordert hat. Auch diese E-Mails sind auf der og. Internetplattform einsehbar und wurden nicht beantwortet. Schließlich hat der Unterzeichner den Beklagten am 29. Juli 2019 unter Anzeige des anwaltlichen Vertretungsverhältnisses und unter Fristsetzung bis zum 5. August 2019 nochmals, nun per Fax, das in Ablichtung als Anlage K 2 beigefügt ist, aufgefordert, den Kläger zu bescheiden und die beantragten Umweltinformationen zu übermitteln. Auch darauf erfolgte keinerlei Reaktion seitens des Beklagten. 2. Die zulässige Klage ist gem. § 75 VwGO begründet, da der Antrag des Klägers, entgegen der ausdrücklich durch UIG und IFG vorgesehenen Entscheidungsfrist von einem Monat, die als Maximalfrist zu verstehen ist, von dem Beklagten nicht beschieden worden ist. Ein sachlicher Grund ist dafür nicht ersichtlich. Die Klage ist daher geboten und der Beklagte antragsgemäß zu verurteilen. Keine Abschriften anbei, da über den elektronischen Rechtsverkehr übermittelt.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Gutachten
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Gutachten
Datum
26. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente