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Anfrage: Recycling-Quote MHKW Essen

wie hoch ist der Anteil des MHKW Essen an der Recycling-Quote?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
10. Juni 2018 09:09
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch ist der Anteil des MHKW Essen an der Recycling-Quote?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691] Sehr <Information-entfernt> da Ihre Anfrage…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
19. Juli 2018 18:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr <Information-entfernt> da Ihre Anfrage sehr global formuliert ist, hat das Amt für Entsorgungswirtschaft/ Gebührenmanagement wie folgt geantwortet: Hier eine „wissenschaftliche Herleitung“, unter Berücksichtigung der Sicht des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers. Recycling bedeutet Weiterverwendung / Wiederverwendung. Im weitesten Sinn bedeutet Recycling, dass etwas im Kreis(lauf) geführt wird / werden soll. Damit ist auch die Wiederaufbereitung von Reststoffen und Produktionsabfällen gemeint. Rohstoffe werden in großen Mengen aus der Natur / Umwelt / Lagerstätte gewonnen und zu Produkten verarbeitet. Dabei entstehen Reststoffe, die nicht wieder in derselben Produktion eingesetzt werden können. Idealer Weise würde man diese Reststoffe (mit denselben Eigenschaften) direkt an ihren Gewinnungsort (Recycling) zurückführen. Das ist allerdings eher theoretisch denkbar als praktisch durchführbar. Die bei der Produktion anfallenden Materialien müssen entsorgt werden, d.h., dass eine Beseitigung auf Deponien oder eine stoffliche Verwertung bei der Produktion anderer Produkte stattfindet. Leider nicht ohne neue Abfälle zu generieren. Im allgemeinen wird eine stoffliche Verwertung als höherwertig angesehen. Eine energetische Verwertung anstelle einer stofflichen Verwertung, kann aber in vielen Fällen der bessere Umgang mit Abfällen sein. Nach der Produktion werden die Produkte in den Handel gebracht. Zum Ende der Nutzungsdauer fallen diese Produkte als Abfälle an. Im weiteren werden vornehmlich die in Haushaltungen anfallenden Abfälle und die vergleichbaren Abfälle aus Gewerbebetrieben oder dem öffentlichen Bereich betrachtet. Die Stadt Essen ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Das bedeutet, dass sie die Pflichtaufgabe hat, Abfälle einzusammeln und, soweit möglich, einer Stofflichen Verwertung zuzuführen. Ist eine Verwendung als Einsatzprodukt bei der Neuproduktion nicht möglich, gehört die thermische Verwertung der Abfälle zu der Pflichtaufgabe. Dies schont natürliche Ressourcen wie Kohle, Öl und Gas und stellt eine hochwertige Art des Umgangs mit Abfällen dar. Manche bezeichnen dies auch als thermisches oder energetisches Recycling. Die Stadt Essen hat zur praktischen Umsetzung ihrer Pflichtaufgabe, die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) beauftragt. Diese sammelt stofflich verwertbare Abfälle getrennt vom Restmüll ein und gibt sie an Verwerter weiter. Nicht stofflich verwertbare Abfälle werden mit der grauen Tonne erfasst und ebenfalls an einen Verwerter weitergegeben. Hier handelt es sich um die energetische Verwertung der in den Abfällen chemisch gebundenen Energie. Dieser Restmüll hat einen Energiegehalt, der dem der Braunkohle vergleichbar ist. Darum wird er als Energieträger im MHKW Essen-Karnap verwertet. Das spart die Verbrennung von fossilen Energieträgern. Die freigesetzte Energie wird in Form von Dampf über die Fernwärmeschiene Ruhr zu Heizzwecken gegeben. Ein anderer Teil der Energieumwandlung betrifft die Erzeugung von elektrischem Strom, der über Stromnetze an die Endverbraucher abgegeben wird. An dieser Stelle könnte man davon sprechen, dass die Recyclingquote 100 % beträgt, weil ja 100 % der gebundenen Energie aus 100 % des eingesammelten Restmülls freigesetzt wird. Das ist allerdings zu kurz gegriffen, weil bei der Müllverbrennung immer Rückstände bleiben. Man spricht hier auch von mineralisierten Stoffen. Diese sind fest oder flüssig und müssen Entsorgt werden. So wie schon oben erwähnt, entstehen auch bei der Müllverbrennung Produktionsabfälle. Diese sind wiederum vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn es keine nützliche Verwendungsmöglichkeit gibt, dürfen sie als Abfälle beseitigt werden. Ein Teil der Materialien sind z.B. Metalle, die nach der thermischen Behandlung wieder in den Metallkreislauf gebracht werden können. Ein anderer Teil besteht aus Nichtmetallen, die andere Materialien ersetzen können. So können beispielsweise Schlacken Naturschotter ersetzen. Damit trägt man dazu bei, weniger Natursteine abzubauen. Ein anderer Teil kann auch Sande ersetzen oder für Verfüllungen genutzt werden, anstatt natürlich gewonnene Materialien einzusetzen. Dieses Vorgehen ist der Verwertung zuzuordnen. Darum spricht man bei diesen Reststoffen auch von Sekundärrohstoffen. In Frage kommt dafür der Bergbau, in dessen Anlagen Hohlräume verfüllt werden müssen, um z.B. Bergschläge zu verhindern. Die mechanischen Eigenschaften sind hier entscheidend. Aber auch andere chemisch-physikalischen Eigenschaften können von Bedeutung sein. Die untertägige Verwertung in Hohlräumen wird auch Versatz genannt. Am Ende aller Verwertungsmöglichkeiten verbleibt meistens immer noch ein Teil, der deponiert (sprich beseitigt) werden muss. Ob zu späteren Zeiten die deponierten Materialien noch einmal Verwendung finden, kann heute nicht beurteilt werden. Die Deponierung wird daher nicht dem Recycling zugeordnet und als Beseitigung bezeichnet. Unter Recyclingquote (die im Weiteren mit R bezeichnet wird) versteht man den Quotienten aus der Masse der nicht beseitigten Materialien aus der Gesamtmasse Reststoff / Abfall (die hier mit M für verwertetes Material bezeichnet wird) und der Gesamtmenge Reststoff / Abfall (die hier mit A bezeichnet wird). Also: Recyclingquote R = M:A Bezogen auf die Abfälle die im MHKW Essen-Karnap, bei der thermischen Nutzung des Restabfalls anfallen, bedeutet dies, dass von 100 Mg Reststoffen noch ca. 15 Mg Reststoffe beseitigt werden müssen, ohne aktuell einer weiteren Nutzung zugeführt werden zu können. Die Recyclingquote beträgt also ca.: R = 85 : 100 = 0,85 oder ca. 85 %. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
12. September 2018 14:52
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre anschauliche Antwort. Auf wie viel m³ belaufen sich denn die verbleibenden 15%? Und wo werden diese deponiert? Wer ist der Betreiber? Und zu wessen Lasten gehen diese Endlager? ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 30691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. September 2018 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AW: Automatische Antwort: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691] Sehr geehrte Damen und Her…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
12. September 2018 14:54
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie das in Abwesenheit beantworten? Ich benötige eine Stellungnahme vor der nächsten Sitzung des Ausschusses am 18.09. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 30691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
AW: Automatische Antwort: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691] Hallo <Information-entf…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
12. September 2018 15:33
Status
Hallo <Information-entfernt> um genau welche Anfrage handelt es sich? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691] Sehr geehrte Damen und Her…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
12. September 2018 18:01
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, "... Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre anschauliche Antwort. Auf wie viel m³ belaufen sich denn die verbleibenden 15%? Und wo werden diese deponiert? Wer ist der Betreiber? Und zu wessen Lasten gehen diese Endlager? ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 30691" ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 30691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Essen
AW: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691] Sehr <Information-entfernt> § 21 KrWG u…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: WG: fragdenstaat Anfrage/ Recycling-Quote MHKW Essen [#30691]
Datum
14. September 2018 16:45
Status
image001.jpg
2,3 KB


Sehr <Information-entfernt> § 21 KrWG und § 5a LAbfG Nach § 21 KrWG wird geregelt: „Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 haben Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen richten sich nach Landesrecht.“ Die Entsorgungspflicht bezieht sich also nur auf die „zu überlassenden Abfälle“. Reststoffe von Müllbehandlungsanlagen gehören regelmäßig nicht zu den überlassungspflichtigen Abfällen. Im Umkehrschluss hört also die Entsorgungspflicht des örE, an der Kippkante des Bunkers des MHKWs auf. Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Reststoffe ist der Betreiber der jeweiligen Anlage verpflichtet. Dazu führt er ein Vergabeverfahren durch, mit dem der Entsorger für die Reststoffe gefunden wird. Die Menge und Zusammensetzung der Reststoffe der Verbrennung ist somit dem Betreiber des MHKW als auch dem von ihm beauftragten Entsorgungsunternehmen bekannt. Dem örE Stadt Essen jedoch nicht, da die Reststoffe des MHKW nicht der Stadt Essen überlassen werden müssen. Der auf Essen entfallende Anteil könnte auch nicht bestimmt werden. Die Fragen Auf wie viel m³ belaufen sich denn die verbleibenden 15%? Und wo werden diese deponiert? Wer ist der Betreiber? Und zu wessen Lasten gehen diese Endlager? Können von hier also nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.