Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Seit mehreren Wochen verfolge ich die Todesfallzahlen des europäischen Monitoring Projektes Euromomo (https://www.euromomo.eu/). Bisher lässt sich anhand der dort aufgeführten Daten keine Übersterblichkeit für diese Wintersaison in Europa beobachten. Es ist eher das Gegenteil der Fall: ein eher milder Winter mit moderaten Todesfallzahlen, insbesondere im Vergleich zu den Wintern 2016/2017 und 2017/2018.
Auch die in den Medien berichtete Übersterblichkeit, z.B. in Italien, spiegelt sich in keinster Weise in Euromomo wider. Da das RKI bei seiner Risikobetrachtung gern auf die aktuellen Geschehnisse, wie z.B. in Italien verweist, und diese ja auch als (eine) Begründung dienen, um die durchgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in Deutschland zu rechtfertigen, bitte ich das RKI um folgende Stellungnahme:
Hat das RKI bei der Erstellung der Risikobewertung zu Covid-19 die Daten zu den Todesfallzahlen des Euromomo Monitoring berücksichtigt? Und wenn ja, wo ist diese Risikobewertung publiziert? Wenn nicht, mit welcher Begründung werden diese Daten nicht berücksichtigt. Auch im zweiten Fall würde ich gern Zugriff auf die Risikobewertung erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 184221
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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