Anfrage Sendemast Betreiber

Anfrage an: Bundesnetzagentur

bzgl. der Sicherung einer Netztechnischen Abdeckung bitte ich Sie mir mitzuteilen,
wer der Betreiber folgender Standortbescheinigungsnummern aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur ist:

070783
5901029
072186

Vielen Dank"!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bzgl. der Sicheru…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Sendemast Betreiber [#249893]
Datum
25. Mai 2022 16:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bzgl. der Sicherung einer Netztechnischen Abdeckung bitte ich Sie mir mitzuteilen, wer der Betreiber folgender Standortbescheinigungsnummern aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur ist: 070783 5901029 072186 Vielen Dank"! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249893/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten S…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Anfrage Sendemast Betreiber [#249893]
Datum
9. Juni 2022 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
174,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Standortbescheinigung(en): - Stob-Nr. 070783 - 58452 Witten, Gemarkung Vormholz, Flur 18, Flurstück 632 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Ein Standort mit der Stob-Nr. "5901029" existiert nicht! Hier ist vermutlich der in der Gemarkung Arenberg, Witten ersichtliche Standort Stob-Nr. 59010729 gemeint? An diesem Standort befinden sich jedoch keine kommerziellen Mobilfunksysteme, ebenso wenig wie am Standort Stob-Nr. 072186. Es handelt sich hier um "Sonstige Funkanlagen", nicht um für Sie nutzbare, kommerzielle Mobilfunksysteme. Unsere Datenbank ist zur Beurteilung der Umwelteinflüsse durch elektromagnetische Felder eingerichtet worden. Bei Fragen zum Betrieb von Endgeräten, Endgerätelösungen und für konkrete Auskunft über die Netzabdeckung / künftige Netzplanung und Versorgungsqualität, empfehle ich Ihnen sich direkt an die Netzbetreiber zu wenden: Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 53227 Bonn Kunden-Hotline Mobilfunk: 0800 3302202 Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1 40549 Düsseldorf Kunden-Hotline Mobilfunk: 0800 1721212 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Tel. 089 24420 Drillisch Netz AG Dießemer Bruch 100b 47805 Krefeld https://www.1und1-drillisch.de/kontakt Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße