Anfrage: Social Media Strategie

- Social Media Strategie der Bundesregierung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Social Media S…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Social Media Strategie [#28593]
Datum
4. April 2018 09:56
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Social Media Strategie der Bundesregierung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Social Media Strategie“ vom 04.04.201…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage: Social Media Strategie [#28593]
Datum
8. Mai 2018 09:06
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Social Media Strategie“ vom 04.04.2018 (#28593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Ein herausgabefähiges Doku…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Anfrage: Social Media Strategie [#28593]
Datum
11. Mai 2018 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Ein herausgabefähiges Dokument, in dem "die" Social-Media-Strategie des Presse- und Informationsamtes verkörpert wäre, gibt es nicht. Insofern muss Ihren Antrag leider abschlägig bescheiden. Die Social-Media-Aktivitäten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung entfalten sich nicht gemäß einem ein für alle Mal festgelegten Regelwerk; sie sind vielmehr ein Prozess, der - wie Sie selbst am „lebenden Objekt“ beobachten können - ständig weiterentwickelt und den politischen und medialen Bedingungen angepasst wird. Hinsichtlich dieses prozesshaften Charakter weise ich darauf hin, dass bei Schulungen und Workshops auch Entwürfe und Konzeptpapiere etwa in Form von Notizen oder Powerpoint-Präsentationen entstanden. Eine von Ihnen trägt auch den Titel "Social Media Strategie". Vielleicht käme es Ihrem Interesse entgegen, Ihren Antrag auf dieses Dokument umzustellen - wobei ich betonen möchte, dass, obgleich solche Präsentationen aufgrund des Wandels, denen Soziale Medien unterzogen sind, bereits in Teilen zu Makulatur geworden sind und ständiger – nicht zwingend schriftlicher - Anpassung bedürfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Entschuldigung wegen der missverständlichen Anfrage. Das Interesse la…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage: Social Media Strategie [#28593]
Datum
14. Mai 2018 12:45
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Entschuldigung wegen der missverständlichen Anfrage. Das Interesse lag in der von Ihnen genannten „Social Media Strategie“-Präsentation, um einen generellen Einblick in die Social Media Arbeit der Bundesregierung zu bekommen. Somit ändere ich die Anfrage! Bitte senden Sie mir folgendes zu: - Präsentation der Social Media Strategie der Bundesregierung Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Freundliche Grüße
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: WG: Anfrage: Social Media Strategie [#28593]
Datum
24. Mai 2018 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Freundliche Grüße