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Anfrage Standortbescheinigung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte senden sie mir von dem Mobilfunksender an der Landgrafenstraße 47 41069 Mönchengladbach die Standortbescheinigung und das Technische Datenblatt zu. Des weiteren möchte ich gerne wissen, warum dieser Mobilfunksender noch nicht in der EMF-Karte eingezeichnet ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden sie …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Standortbescheinigung [#242729]
Datum
8. März 2022 14:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir von dem Mobilfunksender an der Landgrafenstraße 47 41069 Mönchengladbach die Standortbescheinigung und das Technische Datenblatt zu. Des weiteren möchte ich gerne wissen, warum dieser Mobilfunksender noch nicht in der EMF-Karte eingezeichnet ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 242729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242729/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr <Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Anfrage. Als beigefügte Anlagen erhalten Sie von mir die …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage Standortbescheinigung [#242729]
Datum
24. März 2022 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Anfrage. Als beigefügte Anlagen erhalten Sie von mir die angefragte Standortbescheinigung mit dem technischen Datenblatt. Die Karte der EMF-Datenbank (https://emf3.bundesnetzagentur.de) enthält alle standortbescheinigungspflichtigen Funkstandorte, für die der Bundesnetzagentur eine Inbetriebnahmeanzeige des Betreibers vorliegt. Für diesen Standort liegt der Bundesnetzagentur aktuell noch keine Inbetriebnahmeanzeige des Betreibers vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Mobilfunkstandort mit der Bescheinigungsnummer 49014268 wird immer noch nicht …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Standortbescheinigung [#242729]
Datum
18. Mai 2022 14:02
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Mobilfunkstandort mit der Bescheinigungsnummer 49014268 wird immer noch nicht auf der EMF Karte Angezeigt, obwohl dieser schon seit Monaten in Betrieb ist. Können sie diesen Standort bitte in die EMF Karte einpflegen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 242729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242729/

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Bundesnetzagentur
Sehr <Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Karte der EMF-Datenbank (https://emf3.bundes…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage Standortbescheinigung [#242729]
Datum
10. Juni 2022 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Karte der EMF-Datenbank (https://emf3.bundesnetzagentur.de) enthält alle standortbescheinigungspflichtigen Funkstandorte, für die der Bundesnetzagentur eine Inbetriebnahmeanzeige des Betreibers vorliegt. Teile der auf der Standortbescheinigung Nr. 49014268 enthaltenen Funksysteme von Vodafone wurden zum 19.05.2022 als in Betrieb genommen angezeigt. Die STOB-Nr. 49014268 ist auf der Karte der EMF-Datenbank dargestellt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.