Anfrage Standortbescheinigungen in meiner Umgebung.

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Guten Tag,
ich hätte gerne die Bescheinigungen zu folgenden Sendestandorten:
370104
27012807
400055
400433
400841
27010002
(Nummern der Bescheinigungen auf der EMF karte der Bundesnetzagentur)

Sowie alle neuen Standort Bescheinigungen der Telekom im postleitzahlengebiet 7613X seit dem 1.1.2019

Gruß

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Carl Gross
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Carl Gross
Betreff
Anfrage Standortbescheinigungen in meiner Umgebung. [#174234]
Datum
15. Januar 2020 10:51
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich hätte gerne die Bescheinigungen zu folgenden Sendestandorten: 370104 27012807 400055 400433 400841 27010002 (Nummern der Bescheinigungen auf der EMF karte der Bundesnetzagentur) Sowie alle neuen Standort Bescheinigungen der Telekom im postleitzahlengebiet 7613X seit dem 1.1.2019 Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carl Gross Anfragenr: 174234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174234 Postanschrift Carl Gross << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carl Gross
Carl Gross
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Standortbescheinigungen in meiner Umge…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Carl Gross
Betreff
AW: Anfrage Standortbescheinigungen in meiner Umgebung. [#174234]
Datum
18. Februar 2020 08:20
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Standortbescheinigungen in meiner Umgebung.“ vom 15.01.2020 (#174234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 174234 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174234/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Gross, da die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar si…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Anfrage Standortbescheinigungen in meiner Umgebung. [#174234]
Datum
20. Februar 2020 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gross, da die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sind, wird Ihre Anfrage nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei ergehen können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen