Anfrage über Anfragebearbeitungszeiten beim Bauamt der Landeshauptstadt Kiel

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

- durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Anfrage an das Bauamt für Luftemissionsprüfungen
- Übersicht über den Prozessablauf einer Luftemissionsanfrage
- Beispiele zu abgeschlossenen Prüfverfahren von Luftemissionsanfragen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    5. September 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - durchsch…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
Anfrage über Anfragebearbeitungszeiten beim Bauamt der Landeshauptstadt Kiel [#32654]
Datum
6. August 2018 17:55
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Anfrage an das Bauamt für Luftemissionsprüfungen - Übersicht über den Prozessablauf einer Luftemissionsanfrage - Beispiele zu abgeschlossenen Prüfverfahren von Luftemissionsanfragen
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in die LH Kiel verfügt über keine eigenes Messnetz für Luftschadstoffe. Die Zuständigkei…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Anfrage über Anfragebearbeitungszeiten beim Bauamt der Landeshauptstadt Kiel [#32654]
Datum
7. August 2018 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die LH Kiel verfügt über keine eigenes Messnetz für Luftschadstoffe. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Lufthygienischen Überwachung Schleswig-Holstein (LÜSH) des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Itzehoe. Anlagenbezogene Überprüfungen werden direkt durch das LLUR in Flintbek veranlasst. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die entsprechenden Stellen. Beste Grüße,