Anfrage über Ausbildungszahl von Piloten durch die Polizei NRW

a) Die Anzahl der im Jahr 2012 durch die Polizei NRW ausgebildeten Piloten für bemannte Luftfahrzeuge, wie z.B. Hubschrauber.
b) Die Anzahl der im Jahr 2012 durch die Polizei NRW aus- oder zu diesen weitergebildeten Piloten für unbemannte Luftfahrzeuge ("Drohnen").

Ergebnis der Anfrage

Im Jahr 2012 wurden zwei Polizeibeamte zu Privatpiloten weitergebildet. Zusätzlich erwarb ein Polizeibeamter ein Zertifikat für die Steuerung eines UAVs.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2013
  • Frist
    15. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über Ausbildungszahl von Piloten durch die Polizei NRW
Datum
12. Januar 2013 18:16
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Die Anzahl der im Jahr 2012 durch die Polizei NRW ausgebildeten Piloten für bemannte Luftfahrzeuge, wie z.B. Hubschrauber. b) Die Anzahl der im Jahr 2012 durch die Polizei NRW aus- oder zu diesen weitergebildeten Piloten für unbemannte Luftfahrzeuge ("Drohnen").
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Mail habe ich an das Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleit…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Anfrage über Ausbildungszahl von Piloten durch die Polizei NRW
Datum
14. Januar 2013 07:57
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Mail habe ich an das Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hans Zinnkann - Pressesprecher - Landtag NRW Referat Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0211/884-2850 Fax: 0211/884-2250 E-Mail: <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage über Ausbildungszahl von Piloten …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage über Ausbildungszahl von Piloten durch die Polizei NRW
Datum
15. Februar 2013 14:36
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage über Ausbildungszahl von Piloten durch die Polizei NRW" vom 14.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Stunden, 33 Minuten überschritten. Die Anfrage wurde am 12.01 zunächst fälschlicherweise an den Landtag NRW geschickt, jedoch am 14.01 an Ihr Ministerium weitergeleitet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 12.01.2013 zur Pilotenausbildung durch die Polizei Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der An…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.01.2013 zur Pilotenausbildung durch die Polizei
Datum
21. Februar 2013 13:29
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der Anlage übersende ich die Antwort zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Susanne Schimanski Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Referat 404 - Aus- und Fortbildung der Polizei 40190 Düsseldorf, Haroldstr. 5 Tel. 0211 - 871 - 3312 <<E-Mailadresse>>