Anfrage über die Feuerwehr Köln

Informationen über die Standortentwicklung der Freiwiligen Feuerwehr Köln Löschgruppe Ensen/Westhoven.
Ebenfalls weitere Informationen über die Entwicklungen der Löschgruppen der Freiwiligen Feuerwehren in Köln, hierbei vorallem die Fahrzeugplanungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Anfrage über die Feuerwehr Köln [#67967]
Datum
2. April 2019 13:50
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Standortentwicklung der Freiwiligen Feuerwehr Köln Löschgruppe Ensen/Westhoven. Ebenfalls weitere Informationen über die Entwicklungen der Löschgruppen der Freiwiligen Feuerwehren in Köln, hierbei vorallem die Fahrzeugplanungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage über die Feuerwehr Köln“ vom 02.04.2019 …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage über die Feuerwehr Köln [#67967]
Datum
22. Mai 2019 15:12
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage über die Feuerwehr Köln“ vom 02.04.2019 (#67967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 67967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Köln
Antwort auf Ihre Anfrage #67967 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage v…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage #67967
Datum
9. Juli 2019 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.05.2019 über das Portal -fragdenstaat.de-. Für weiterführende Informationen zu den genannten Themengebieten steht Ihnen ihre zuständige Abteilungsleitung gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen