Anfrage über Klaus Werner Iohannis (Johannis)

bitten wir Sie uns zu sagen, ob der heutige Rumänische Präsident Klaus Werner Iohannis geb. am 13. Juni 1959 in Hermannstadt-Rumänien (Sibiu) die Bundeswehr in Deutschland geleistet hat und in welche Zeitraum. Deweiteren bitten wir Sie uns zu nennen mit welchen Abzeichen er entlassen worden ist oder ob noch weiter als Reservist eingetragen ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitten wir Sie u…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Anfrage über Klaus Werner Iohannis (Johannis) [#55776]
Datum
5. Februar 2019 14:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitten wir Sie uns zu sagen, ob der heutige Rumänische Präsident Klaus Werner Iohannis geb. am 13. Juni 1959 in Hermannstadt-Rumänien (Sibiu) die Bundeswehr in Deutschland geleistet hat und in welche Zeitraum. Deweiteren bitten wir Sie uns zu nennen mit welchen Abzeichen er entlassen worden ist oder ob noch weiter als Reservist eingetragen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-942 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.02.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage über Klaus Werner Iohannis (Johannis) [#55776]
Datum
6. Februar 2019 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-942 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.02.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. Februar 2019. Dieser wurde unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-942 registriert. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass im Zuge der Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage auf Grund der Betroffenheit schützenswerter personenbezogener Daten im Sinne des § 5 IFG die Durchführung des sog. Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 1 IFG erforderlich ist. Nach § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Dies ist vorliegend der Fall. Allerdings haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, so dass mir die konkrete Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens zur Zeit nicht möglich ist. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies zunächst eindeutig zu erklären. Zudem weise ich auf Folgendes hin: Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG, muss er begründet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Eine Begründung ist Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen, so dass Sie nunmehr Gelegenheit haben, diese nachzureichen. Das Drittbeteiligungsverfahren wird sodann eingeleitet. Dabei wird Ihr Antrag (einschließlich der noch zu ergänzenden Begründung) dem betroffenen Dritten zugeleitet. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang auf Grund der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein [§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationsgebührenverordnung - IFGGebV)]. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass im Falle des Informationszugangs voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) zur Anwendung kommen wird. Danach beträgt die Gebührenhöhe 30 bis 250 Euro. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten und zur Übernahme der ggf. entstehenden Kosten bereit sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Satz "Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anfrage über Klaus Werner Iohannis (Johannis) [#55776]
Datum
6. Februar 2019 14:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Satz "Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte" ziehe ich ihn zurück und selbstverständlich, können Sie meine Daten auch an dritten weiter geben, wenn es um die Beantwortung meiner frage geht. Bezüglich der Gebühren, bin ich damit nicht einverstanden, da diese Informationen den Öffentlichen Interessen Dienen. Sollten Sie weiter auf die Gebühren bestehen, dann bitte ich Sie diese Anfrage zu löschen und werde dementsprechend ein Urteil über Ihre Entscheidung treffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-942 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage über Klaus Werner Iohannis (Johannis) [#55776]
Datum
20. Februar 2019 10:30
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-942 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.02.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-942 vom 06.02.2019 3. Ihre E-Mail vom 06.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. Februar 2019 haben Sie um Auskünfte über Herrn Klaus Werner Iohannis (Johannis) gebeten. Zu den Einzelheiten nehme ich auf die Angaben in Ihrem Antrag Bezug. Hierzu liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei (§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG). Mit freundlichen Grüßen