Anfrage über Liste der Wasserwerfereinsätze

Eine digitale Auflistung, im .xlsx oder .csv Format, sämtlicher Wasserwerfereinsätze (alle Fahrzeugtypen) der letzten 20 Jahre, inklusive der Einstufung politischer Orientierungen bzw. Gesinnungen der Gruppen gegen die ebenjene Schutzfahrzeuge eingesetzt wurden.
Zudem Bitte ich Sie, jedem Datensatz eine Datums- und Ortskennung hinzuzufügen, möglichst in Form des Ortsnames oder der jeweiligen Postleitzahl.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    513,50 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine digital…
An Landespolizeidirektion Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über Liste der Wasserwerfereinsätze [#203832]
Datum
17. November 2020 01:23
An
Landespolizeidirektion Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine digitale Auflistung, im .xlsx oder .csv Format, sämtlicher Wasserwerfereinsätze (alle Fahrzeugtypen) der letzten 20 Jahre, inklusive der Einstufung politischer Orientierungen bzw. Gesinnungen der Gruppen gegen die ebenjene Schutzfahrzeuge eingesetzt wurden. Zudem Bitte ich Sie, jedem Datensatz eine Datums- und Ortskennung hinzuzufügen, möglichst in Form des Ortsnames oder der jeweiligen Postleitzahl.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203832/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landespolizeidirektion Thüringen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 17. November 2020 ist in der Landespolizeidirektion eingegangen. Di…
Von
Landespolizeidirektion Thüringen
Betreff
AW: Anfrage über Liste der Wasserwerfereinsätze [#203832]
Datum
23. November 2020 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 17. November 2020 ist in der Landespolizeidirektion eingegangen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt hier. Zur weiteren Prüfung wurde Ihre Anfrage an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Nach dortiger Auskunft ist festzustellen, dass eine Statistik, welche eine Datenbasis zur Beantwortung Ihrer Anfrage liefert, nicht vorliegt. Dies bedeutet, dass im Rahmen eines nicht unerheblichen administrativen Aufwandes die hierfür notwendigen Daten aufgearbeitet und zusammengetragen werden müssten. Hierfür wurde eine Arbeitszeit von ca. 8 Arbeitsstunden veranschlagt. Eine entsprechende Beauskunftung wäre sodann gem. § 15 Abs. 1 ThürTG kostenpflichtig. Hierfür würden folgende Verwaltungsgebühren veranschlagt werden: Gem. Ziffer 1.2.1. ThürAllgVwKostO je Viertelstunde 16,00 Euro (32 x 16 =512). Dies bedeutet eine Gesamtkostenschuld i. H. v. 512 Euro, zzgl. eines Zuschlages für das Versenden i. H. v. 13,50 Euro, gem. Ziffer 1.2.2.4 ThürAllgVwKostO. Da die Höchstgebühr gem. ThürTG maximal 500 Euro nicht übersteigen darf, wären bei Ihnen Verwaltungsgebühren i. H. v. 500 Euro zzgl. 13, 50 Euro (Versand) festzusetzen, die vor einer Beauskunftung vorverauslagt werden müssten. Als Petent sind Sie Kostenschuldner. Insofern Sie dies wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Klarpersonalien (Vorname, Name, Geb.-datum, Geb.-Ort, aktuelle Anschrift). Diese Daten werden für die Zustellung des Kostenbescheides benötigt. Insofern Sie trotz der Gebührenpflicht ein weiteres Interesse an einer Auskunft haben, bitte ich bis zum 7. Dezember 2020 um Rückmeldung. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage zwischenzeitlich erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen