Anfrage über Zuwachs der Zugbewegungen/-geschwindigkeiten Berlin Karlshorst (S-Bahn, Regionalbahn, Güterzüge, Bahnwerk Rummelsburg, Netzbaufzg. etc)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Seit Feb. 2021 wird die Bahnstrecke Berlin Karlshorst erstmals stark und regelmäßig von Güter- und Personenzügen sowie Triebfahrzeugen frequentiert. Des Weiteren hat sowohl die Zuglänge der Regionalbahnen, als auch die Taktung zugenommen (bsp. FEX). Außerdem fahren sehr häufig Fzg. der DB-Netzinstandsetzung auf dem Abschnitt zwischen Bahnwerk Rummelsburg und dem Bahnhof Karlshorst. Durch das die neue Abstellanlage fahren weitere Züge als Werksverkehr in diesem Abschnitt.

Bitte detaillieren Sie die Zunahme der Zugbewegungen und der Reisegeschwindigkeiten im Bahnabschnitt zw. dem Bahnwerk Rummelsburg und Bahnhof Karlshorst.

1. Ø Anzahl der Züge pro Monat in den Jahren 2010, 2020 und 2021
2. Ø Anzahl der Züge pro Monat der nächtlichen Zugbewegungen (22-6 Uhr) 2010, 2020 und 2021 für 2a) Werksverkehr der Bahnanlage ICE, IC etc.; 2b) Güterzüge; 2c) Gesamtbahnverkehrsaufkommen
3. Entwicklung der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Bahngleis und S-Bahngleis des og. Streckenabschnitts 2010, 2020;
4. Wie lange (in Jahren) und in welchem Zeitraum hat die Langsamfahrstelle begründet durch den baulichen Zustand der Brücke Treskowallee bestanden?
5. Wie hat sich der mittlere Schallpegel (bsp Wandlitzstrasse 51) verändert (2010, 2020, 2021)? 5a) nachts; 5b) tags.
6. Wie wird der Bahnverkehr auf der Bahnstrecke Karlshorst perspektivisch in den nächsten Jahren zunehmen?
7. Welche Schallschutzmaßnahmen im og. Abschnitt sind aktuell vorgesehen oder bereits in Planung?
8. Wieviel Beschwerden und Anfragen zum Bahnlärm haben Sie zum og. Abschnitt in den letzten 10 Jahren erhalten?

Vielen Dank für Ihre Zuarbeit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
Lukas von Heimann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Feb. 2021 wi…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Lukas von Heimann
Betreff
Anfrage über Zuwachs der Zugbewegungen/-geschwindigkeiten Berlin Karlshorst (S-Bahn, Regionalbahn, Güterzüge, Bahnwerk Rummelsburg, Netzbaufzg. etc) [#234021]
Datum
28. November 2021 17:32
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Feb. 2021 wird die Bahnstrecke Berlin Karlshorst erstmals stark und regelmäßig von Güter- und Personenzügen sowie Triebfahrzeugen frequentiert. Des Weiteren hat sowohl die Zuglänge der Regionalbahnen, als auch die Taktung zugenommen (bsp. FEX). Außerdem fahren sehr häufig Fzg. der DB-Netzinstandsetzung auf dem Abschnitt zwischen Bahnwerk Rummelsburg und dem Bahnhof Karlshorst. Durch das die neue Abstellanlage fahren weitere Züge als Werksverkehr in diesem Abschnitt. Bitte detaillieren Sie die Zunahme der Zugbewegungen und der Reisegeschwindigkeiten im Bahnabschnitt zw. dem Bahnwerk Rummelsburg und Bahnhof Karlshorst. 1. Ø Anzahl der Züge pro Monat in den Jahren 2010, 2020 und 2021 2. Ø Anzahl der Züge pro Monat der nächtlichen Zugbewegungen (22-6 Uhr) 2010, 2020 und 2021 für 2a) Werksverkehr der Bahnanlage ICE, IC etc.; 2b) Güterzüge; 2c) Gesamtbahnverkehrsaufkommen 3. Entwicklung der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Bahngleis und S-Bahngleis des og. Streckenabschnitts 2010, 2020; 4. Wie lange (in Jahren) und in welchem Zeitraum hat die Langsamfahrstelle begründet durch den baulichen Zustand der Brücke Treskowallee bestanden? 5. Wie hat sich der mittlere Schallpegel (bsp Wandlitzstrasse 51) verändert (2010, 2020, 2021)? 5a) nachts; 5b) tags. 6. Wie wird der Bahnverkehr auf der Bahnstrecke Karlshorst perspektivisch in den nächsten Jahren zunehmen? 7. Welche Schallschutzmaßnahmen im og. Abschnitt sind aktuell vorgesehen oder bereits in Planung? 8. Wieviel Beschwerden und Anfragen zum Bahnlärm haben Sie zum og. Abschnitt in den letzten 10 Jahren erhalten? Vielen Dank für Ihre Zuarbeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas von Heimann Anfragenr: 234021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234021/ Postanschrift Lukas von Heimann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas von Heimann
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrter Herr von Heimann, bzgl. Ihrer unten stehenden UIG-Anfrage kann ich Ihnen folgende einfache Auskunft…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Anfrage über Zuwachs der Zugbewegungen/-geschwindigkeiten Berlin Karlshorst (S-Bahn, Regionalbahn, Güterzüge, Bahnwerk Rummelsburg, Netzbaufzg. etc) [#234021]
Datum
17. Dezember 2021 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Heimann, bzgl. Ihrer unten stehenden UIG-Anfrage kann ich Ihnen folgende einfache Auskunft erteilen: Zu den Fragen 1-4,6,7: Entsprechende Informationen liegen mir nicht vor. Ggf. kann die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiberin hierzu weitere Auskünfte erteilen. Zu Frage 5: Entsprechende Informationen liegen mir nicht vor. Zu Frage 8: Eine Abfrage in den relevanten Organisationseinheiten ergab eine Gesamtanzahl von 21 Vorgängen zu Lärmbeschwerden in Zusammenhang mit den unten genannten Örtlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
Lukas von Heimann
Sehr geehrte Damen und Herren, die Auskünfte im Antwortschreiben zu der Anfrage sind leider unvollständig. Bitte…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Lukas von Heimann
Betreff
AW: Anfrage über Zuwachs der Zugbewegungen/-geschwindigkeiten Berlin Karlshorst (S-Bahn, Regionalbahn, Güterzüge, Bahnwerk Rummelsburg, Netzbaufzg. etc) [#234021]
Datum
2. Januar 2022 19:58
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Auskünfte im Antwortschreiben zu der Anfrage sind leider unvollständig. Bitte leiten Sie die offenen Punkte der Anfrage als zuständige Aufsichtsbehörde an die entsprechenden Stellen bei der DB Netz AG zur Beantwortung weiter. Vor allem Punkt 4 ist sehr relavant, da die Dauer des bestehens der Langsamfahrstelle relavant für den Beschluss Az: 511ppü/004-111.101-2071 war und hier zu klären ist, ob nicht bereits damals die Geschwindigkeitserhöhung richtig bewertet wurde. Des Weiteren möchte ich die Anfrage um den folgenden Punkt ergänzen als das im Beschluss Az: 511ppü/004-111.101-2071 auf Seite 110 bemerkt wird: "Systematische Untersuchungen für das mit Maximalpegeln verknüpfte nächtliche Aufweckpotenzial von Geräuschereignissen des Schienenverkehrs stehen noch aus." Bitte lassen Sie mir die Ergebnisse für diese Untersuchungen zukommen. Abschliessend möchte ich Sie auffordern, mir bitte die Details zu den 21 Lärmbeschwerden mitzuteilen und hier zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Lukas von Heimann Anfragenr: 234021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234021/
Eisenbahn-Bundesamt
Ihre E-Mail-Anfrage vom 09.02. Sehr geehrter Herr von Heimann, auf Ihre o.g. Anfrage teile ich mit, dass Ihnen me…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 09.02.
Datum
15. Februar 2022 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Heimann, auf Ihre o.g. Anfrage teile ich mit, dass Ihnen mein Antwortschreiben in der kommenden Woche zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Eisenbahn-Bundesamt
verschiedene IFG-Anfragen Sehr geehrter Herr von Heimann, die Abteilungsleitung hat mich gebeten, auf Ihre IFG-An…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
verschiedene IFG-Anfragen
Datum
27. Februar 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Heimann, die Abteilungsleitung hat mich gebeten, auf Ihre IFG-Anfragen vom November 2021 und Januar 2022 zu antworten. Für die verspätete Antwort muss ich um Verständnis bitten. Hintergrund waren die angespannten personellen Kapazitäten im Zusammenhang mit der abschließenden Bearbeitung und dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Regionalbahnhof Köpenick. Ich nehme Bezug auf den folgenden Schriftwechsel zwischen Ihnen und dem Eisenbahn-Bundesamt: Ihre E-Mail-Anfrage Nr. 1 vom 28.11.2021 zu den Zugzahlen auf der Strecke Berlin-Frankfurt/Oder in den Jahren 2010, 2020 und 2021 aufgeschlüsselt nach Monaten, Zugarten und Tag/Nachtzeitraum und die sich ergebenden Mittelungspegel Ihre E-Mail-Anfrage Nr. 2 vom 28.11.2021 zu Schallschutzwänden und Langsamfahrstellen im Umfeld Ihres Wohnhauses Antwort des EBA auf Ihre Mail Nr. 1, E-Mail vom 17.12.2021 Antwort des EBA auf Ihre E-Mail Nr. 2, Schreiben vom 21.12.2022 Ihre Rückfragen zur E-Mail vom 17.12.2021, E-Mail vom 02.01.2022 Ihre Rückfragen zum Schreiben vom 21.12.2021, E-Mail vom 04.01.2022 Ihre E-Mail vom 09.02.2022. Danach sind aus Ihrer Sicht im Wesentlichen folgende Fragen offen geblieben bzw. zusätzlich entstanden: 1. Sie halten die Antworten aus der E­-Mail vom 17.12.2021 für unvollständig und fordern das EBA auf, Ihre Fragen zu den Zugzahlen als zuständige Aufsichtsbehörde an die DB weiterzuleiten. 2. Sie fordern detailliertere Informationen zu Langsamfahrstellen im Bereich der Eisenbahnüberführungen Schlichtallee und Treskowallee vor und während der inzwischen abgeschlossenen Baumaßnahmen. 3. Sie bitten um eine Begründung, warum im Planfeststellungsbeschluss für den PFA 2 des Ostkreuzes (BV 1064) Schallschutzwände "auch in bebaute Ausrichtungen" errichtet wurden, im Beschluss für die EÜ Treskowallee (BV 2071) dagegen nicht. 4. Unter Hinweis auf ein Zitat auf S. 110 des Planfeststellungsbeschlusses für die EÜ Treskowallee bitten Sie um Übersendung der Forschungsergebnisse zur Bewertung von Maximalpegeln des Eisenbahnbetriebslärms. 5. Sie fordern die Veröffentlichung der dem Eisenbahn-Bundesamt vorliegenden Lärmbeschwerden. Zu 1: Die Antworten auf die gestellten Fragen sind vollständig. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 UIG wurde auf eine andere informationspflichtige Stelle hingewiesen. Gerne reiche ich Ihnen die Adresse nach: DB Netz AG, Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt. Zu 2: Sie befürchten, dass eine Langsamfahrstelle für die Bemessung der Schallschutzwände im Planfeststellungsbeschluss für die EÜ Treskowallee relevant geworden sein könnte. Ihre Befürchtung ist unbegründet, ein solcher Sachzusammenhang besteht nicht. Langsamfahrstellen sind für die Entscheidung, ob Schallschutzmaßnahmen festzusetzen und wie sie zu dimensionieren sind, ohne Bedeutung. Sie wirken sich in keinem Fall schutzmindernd zu Lasten der Anwohner aus. Die Schallberechnung in Planfeststellungsverfahren für die Eisenbahn und die Straße erfolgt nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) auf der Grundlage von Betriebsprognosen. Diese sind vom Bauherrn zu erstellen und beinhalten das vom Betreiber erwartete normale Verkehrsaufkommen mehrere Jahre nach der Inbetriebnahme des ausgebauten Streckenabschnitts. Zu berücksichtigen ist dabei die nach dem Ausbau zulässige Geschwindigkeit. Schallschutzmaßnahmen werden also nicht bemessen anhand eines sich ggf. täglich ändernden Betriebsgeschehens der Vergangenheit oder der Gegenwart, sondern auf der Grundlage zukünftiger Zugzahlen und Geschwindigkeiten. Dies ist auch sachgerecht, denn das von der Bahn prognostizierte künftige Verkehrsaufkommen bildet in aller Regel die Rechtfertigung für die jeweilige Ausbaumaßnahme. Daher liegen dem Eisenbahn-Bundesamt keine Daten zu Langsamfahrstellen der Vergangenheit vor. Derartige Informationen können möglicherweise noch beim Bauherrn, also der DB Netz AG erhältlich sein. Die in der Schalltechnischen Untersuchung individuell für jede Wohneinheit errechneten Beurteilungspegel bilden dann wiederum die Grundlage für die im Planfeststellungsbeschluss abschließend festzusetzenden Schallschutzmaßnahmen. Ist der Beschluss bestandskräftig geworden, spielen danach eintretende Veränderungen des Verkehrsaufkommens grundsätzlich keine Rolle mehr. Dase gilt auch für das außerfahrplanmäßige betriebliche Geschehen wie z.B. temporäre Langsamfahrstellen oder Streckensperrungen im Zusammenhang mit Instandhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen. Zu 3.: Inhalt und Zielrichtung der Frage sind für mich nicht nachvollziehbar. Zu 4.: Das Eisenbahn-Bundesamt ist eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, es betreibt keine Forschungen zum Aufweckpotential von Geräuschereignissen des Schienenverkehrs. Dem angeführten Zitat aus dem Planfeststellungsbeschluss ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen. Dort wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass für die Dimensionierung des Schallschutzes ausschließlich auf errechnete Beurteilungspegel abzustellen ist. Zu 5.: Von den aufgeführten Lärmbeschwerden stammen 4 von Ihnen. Nur ein Teil bezieht sich auf den Schienenverkehrslärm (Strecke oder Abstellanlage). Weitere Beschwerden betrafen Baulärm oder den Bahnhof Nöldnerplatz. Eine Veröffentlichung kommt im Hinblick auf den Schutz der persönlichen Daten der Betroffenen nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen

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Eisenbahn-Bundesamt
PFB EÜ Treskowallee, Erschütterungsschutz Sehr geehrter Herr von Heimann, ich nehme zum einen Bezug auf meine E-M…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
PFB EÜ Treskowallee, Erschütterungsschutz
Datum
22. März 2022 16:22
Status
Sehr geehrter Herr von Heimann, ich nehme zum einen Bezug auf meine E-Mail vom 27.02. und den dort im Einzelnen aufgeführten Schriftwechsel mit Ihren Anfragen und den Antwortschreiben vonseiten des Eisenbahn-Bundesamtes. Aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen lag mir zwar der gesamte dort aufgelistete Schriftwechsel, nicht jedoch Ihre weitere E-Mail vom 04.01.2022 vor. Aus für mich ebenfalls nicht nachvollziehbaren Gründen haben Sie Ihre E-Mail vom 17.03.2022 an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr geschickt, was zu der Anfrage nicht auskunftsfähig ist. In der Sache beziehen Sie sich auf den Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2011 zur EÜ Treskowallee. Auf S. 14 des Beschlusses unter Ziff. A.4.4.2 befindet sich eine Auflage zur Überprüfung der betriebsbedingten Erschütterungsimmissionen in der Nachbarschaft der neuen Eisenbahnüberführung. Im Planfeststellungsbeschluss sind keine Erschütterungsschutzmaßnahmen festgesetzt, weil die damalige gutachterliche Prognose einschätzte, dass nach Realisierung des Vorhabens die Anhaltswerte der DIN 4105 Teil 2 eingehalten würden. Wie in vergleichbaren Fällen üblich, muss der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme der geänderten Gleisanlagen die im Verfahren getroffene Prognose durch Messungen an ausgewählten Gebäuden in der Nachbarschaft zu verifizieren. Dies ist der wesentliche Inhalt des Absatzes 2 der zitierten Auflage. Leider musste ich feststellen, dass der Bauherr dieser Verpflichtung aus dem Planfeststellungsbeschluss nicht nachgekommen ist. Leider musste ich auch feststellen, dass unsererseits dieser Versäumnis des Bauherrn nicht nachgegangen wurde. Ich habe die DB daher aufgefordert, die in Absatz 2 der Auflage festgesetzten Erschütterungsmessungen an den beiden Gebäuden Wandlitzstraße 6 und Treskowallee 111 unverzüglich nachzuholen. Die DB hat mir eine zeitnahe Erledigung zugesagt. Aus den Messergebnissen müssten unter folgenden Prämissen Maßnahmen zum Erschütterungsschutz oder die Festsetzung von Entschädigungen abgeleitet werden: 1. Die Messergebnisse lassen deutlich höhere Erschütterungsauswirkungen als im Planfeststellungsverfahren prognostiziert erkennen. 2. Aufgrund der neuen Messergebnisse ist einzuschätzen, dass entgegen der Prognose die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 überschritten werden. 3. Auch wenn die Anhaltswerte überschritten würden, können Maßnahmen aber nur festgesetzt werden, wenn außerdem gegenüber der Vorbelastung eine Erhöhung der Auswirkungen um mindestens 25 % als Folge des Bauvorhabens EÜ Treskowallee auftritt. Für den Erschütterungsschutz gilt dasselbe wie für den Lärmschutz. Untersucht wird ausschließlich das Umfeld des sog. "erheblichen baulichen Eingriffs". Schutzmaßnahmen sind, sofern erforderlich, nur im direkten Umfeld des Bauvorhabens festzusetzen, und nur dort können sie verlangt werden. Ich verweise hierzu auf meine Ausführungen im Schreiben vom 21.12.2021. Ihr Wohnhaus liegt außerhalb dieses Bereichs. Sie sind der Auffassung, dass Ihre Anfrage vom 04.01.2022 zum Erschütterungsschutz eine einfache und daher nicht gebührenpflichtige Auskunft ist. Soweit es um die Beantwortung dieser E-Mail allein geht, teile ich diese Auffassung. Allerdings weise ich darauf hin, dass für IFG-Anfragen grundsätzlich Kosten zu erheben sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG) und diese unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen sind (§ 10 Abs. 2 IFG). Aus meiner E-Mail vom 27.02.2022 ist der inzwischen erhebliche Verwaltungsaufwand mehrerer Organisationseinheiten des EBA, den Ihre aufgeführten Anfragen verursacht haben, ersichtlich. Daher wird das Eisenbahn-Bundesamt im Falle weiterer Anfragen vor einer Beantwortung von Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung verlangen. Die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen für die beiden Gebäude nahe der EÜ Treskowallee werden vonseiten der DB voraussichtlich in Form einer gutachterlichen Aussage übersandt werden. Es wird zu prüfen sein, ob Belange des Datenschutzes einer Weitergabe an Sie entgegenstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich Ihnen eine Kopie zukommen lassen, sofern vorab eine Kostenübernahmeerklärung für die entstehenden Kopierauslagen von Ihnen abgegeben wird. Mit freundlichen Grüßen