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Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19)

Sämtliche Informationen zum Umgang des BMI und des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informati…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944]
Datum
4. Dezember 2020 10:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen zum Umgang des BMI und des BAMF mit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Aktenzeichen: C‑238/19)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204944/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: Z II 4-13002/4#2746 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944]
Datum
4. Dezember 2020 14:22
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: Z II 4-13002/4#2746 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Mailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Bitte senden Sie mir die An…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944]
Datum
7. Dezember 2020 09:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Mailadresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Bitte senden Sie mir die Antwort dorthin zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204944/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2746 Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist der Zeitpunkt der Bekan…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944] - (#2746)
Datum
7. Dezember 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2746 Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines IFG-Bescheides an Sie persönlich bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" nicht sichergestellt. Es versteht sich von selbst, dass eine E-Mail-Adresse, die extra dafür generiert wurde, Antworten direkt wieder auf die "FragdenStaat.de" Adresse "umzuleiten" (Aliasadresse) die Voraussetzung einer persönlichen E-Mail-Adresse nicht erfüllt. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn von dem Antragsteller lediglich der vermutliche Name bekannt ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte schicken Sie mir die Antwort an folgende Emailadresse: <<E-Mail-Adresse&…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage um Informationen bzgl. des EuGH Urteils vom 19.11.2020 (C-238/19) [#204944] - (#2746) [#204944]
Datum
7. Dezember 2020 12:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte schicken Sie mir die Antwort an folgende Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204944/

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