Anfrage Unterlagen Nichtverlängerung Pachtvertrag Mobilfunkstandort

Sämtlichen Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen zu dem in dem Artikel (https://www.golem.de/news/ludwigsburg-landrat-liess-mobilfunkmast-fuer-prominenten-abbauen-1903-139802.html) beschriebenen Sachverhalt, dass der Landrat einem "prominenten Anwohner" zugesichert habe, dass ein Pachtvertrag für einen Mobilfunkstandort nicht verlängert werden würde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    4. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Sch…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Unterlagen Nichtverlängerung Pachtvertrag Mobilfunkstandort [#60114]
Datum
5. März 2019 16:38
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen zu dem in dem Artikel (https://www.golem.de/news/ludwigsburg-landrat-liess-mobilfunkmast-fuer-prominenten-abbauen-1903-139802.html) beschriebenen Sachverhalt, dass der Landrat einem "prominenten Anwohner" zugesichert habe, dass ein Pachtvertrag für einen Mobilfunkstandort nicht verlängert werden würde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Ludwigsburg
Sehr geehrtAntragsteller/in mangels Verwaltungsverfahrens gibt es zu diesem Vorgang hier keine Akte. Die Verlänge…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: Anfrage Unterlagen Nichtverlängerung Pachtvertrag Mobilfunkstandort [#60114]
Datum
15. März 2019 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mangels Verwaltungsverfahrens gibt es zu diesem Vorgang hier keine Akte. Die Verlängerung oder der Abschluss von Pachtverträgen auf den Liegenschaften der Kliniken liegen in deren operativer Zuständigkeit. Gerne legen ich Ihnen vor, was zu dieser Sache hier vorhanden ist: 1) Die Mailkorrespondenz mit der Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft Oßweil gegen Sendemast“ aus dem Jahr 2018. (Anlage 1); Namen von natürlichen Personen habe ich gem. § 7 Abs. 1 S. 4 LIFG geschwärzt. 2) Das Schreiben des Landrates an die Eheleute Günter und Christel K. (Anlage 2); angesichts des langen Zeitablaufs – der Vorgang liegt fast 16 Jahre zurück – sind hier keine weiteren Unterlagen mehr vorhanden. Auch das im Schreiben genannte erste Schreiben des Landrats vom 22.05.2002 liegt nicht mehr vor. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass es weder der Stil des Hauses noch der Stil des Landrates ist, Gefälligkeitsentscheidungen zu treffen, sei es für einen prominenten oder auch jeden anderen Mitbürger. Alle Entscheidungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und auf das Basis geltenden Rechts getroffen. Dies gilt auch in diesem Fall. Der Bericht auf golem.de entbehrt daher jeder Grundlage. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen