Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI

Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI über die Zusammenarbeit für einheitliche Bedingungen für die Genehmigng von Fahrzeugen hinsichtlich der Cybersicherheit und des Cybersicherheitsmanagements.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwaltungsvereinbarung zw…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI [#226827]
Datum
16. August 2021 10:48
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI über die Zusammenarbeit für einheitliche Bedingungen für die Genehmigng von Fahrzeugen hinsichtlich der Cybersicherheit und des Cybersicherheitsmanagements.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226827/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 16.08.2021 beim Bundesamt fü…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI [#226827]
Datum
18. August 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 16.08.2021 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingegangen. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Die weiteren Kontaktdaten werden benötigt, um Ihre Identität feststellen und eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Entscheidung an Sie persönlich sicherstellen zu können. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine persönliche E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>. Einer Weite…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI [#226827]
Datum
18. August 2021 09:52
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine persönliche E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>. Einer Weiterleitung der E-Mail-Adresse an Dritte widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226827/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform &quo…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI [#226827]
Datum
18. August 2021 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform "FragdenStaat.de" im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage erzeugten E-Mail Adresse (" Für jede Anfrage generieren wir jetzt automatisch zur Mail-Adresse @fragdenstaat.de eine Mail-Adresse @echtemail.de.", s. dazu https://netzpolitik.org/2015/zum-dahinschmelzen-fragdenstaat-startet-eigenen-provider-echtemail-de/). Daher kann diese E-Mail-Adresse nicht als persönliche E-Mail-Adresse angesehen werden, da "FragdenStaat.de" nicht als E-Mail Provider angesehen wird, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird sic…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI [#226827]
Datum
15. September 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird sich um einige Tage verzögern. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Die weiteren Kontaktdaten werden benötigt, um Ihre Identität feststellen und eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Entscheidung an Sie persönlich sicherstellen zu können. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in leider habe ich auf meine untenstehende Nachricht noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Anfrage: Verwaltungsvereinbarung zwischen KBA und BSI [#226827]
Datum
24. September 2021 13:23
Status
Sehr Antragsteller/in leider habe ich auf meine untenstehende Nachricht noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ich bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse bis zum 01.10.2021. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen