Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Anfrage vom 1.April 2016 Goldbestände

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

konspirative ISlamismus Theorie des Sven << Antragsteller:in >> um radioaktiven Verstrahlung der Goldreserven der Bundesbank

diese Anfrage vom 1.April 2016 kann sein , daß es eine Irreführung ist, denn möglicherweise sind die Bestände bzw die Zurückgeholten bereits bei Lieferung verstrahlt, falls sie mittels Kernreaktor aus Quecksilber hersgestellt wurden, dann entsteht von Natur aus ein radioaktives Goldisotop.

Technisch wäre es bereits möglich auf diese "Schmutzige" Art und Weise Gold herzustellen, wer dieses dann in den Kreislauf einschleust, Islamisten wohl eher nicht..

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2017
  • Frist
    18. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: konspirative ISl…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage vom 1.April 2016 Goldbestände [#20329]
Datum
14. Februar 2017 08:07
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: konspirative ISlamismus Theorie des Sven Antragsteller/in um radioaktiven Verstrahlung der Goldreserven der Bundesbank diese Anfrage vom 1.April 2016 kann sein , daß es eine Irreführung ist, denn möglicherweise sind die Bestände bzw die Zurückgeholten bereits bei Lieferung verstrahlt, falls sie mittels Kernreaktor aus Quecksilber hersgestellt wurden, dann entsteht von Natur aus ein radioaktives Goldisotop. Technisch wäre es bereits möglich auf diese "Schmutzige" Art und Weise Gold herzustellen, wer dieses dann in den Kreislauf einschleust, Islamisten wohl eher nicht.. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 14.02.2017. Aus Ihrer Email ist für uns nicht klar er…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Anfrage vom 1.April 2016 Goldbestände [#20329]
Datum
15. Februar 2017 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 14.02.2017. Aus Ihrer Email ist für uns nicht klar ersichtlich, zu welchen amtlichen Informationen Sie Zugang begehren. Die IFG-Anfrage vom 1. April 2016, auf die Sie Bezug nehmen, ist mitsamt der Antwort der Deutschen Bundesbank auf der Internetseite www.fragdenstaat.de veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen hiermit Gelegenheit geben, Ihre Anfrage zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen