Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen"

Nachdem ich/wir die Eigentümer mit dem Thema "PV-Anlage" beschäftigt und auch Angebote eingeholt haben, wird es jetzt doch sehr stark durch einen Bauantrag für die PV-Anlage und Brandschutzverordnung verkompliziert.

Außerdem steht noch eine Prüfung vom Denkmalschutz an, weil unser Vorderhaus unter "Esembleschutz" steht, aber das Hinterhaus eigentlich NICHT, auf das die PV-Anlage installiert werden soll.

Ich war davon ausgegangen, dass es KEINEN Bauantrag bedarf UND dass die Firmen für PV,-Anlagen über das Know-How verfügen, um eine Anlage Baurechtlich und Brandschutzrechtlich nach den geltenden Gesetzen anbieten und bauen zu können.

Jetzt bekomme ich unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Firmen in Hessen, was die möglichen Module und Abnahme vom Brandschutz/Feuerwehr/Genehmigung geht.

1) Abstand zu Brandmauern und Fenstern (1,5 m) mit PV-Modulen, die Brandschutzverordnung erfüllt, oder

2) "normale Module" mit speziellen Sicherheit Massnahmen, die vom Brandschutzmeister genehmigt wurde.

Gleiches gilt für Stromspeicher., deren Brandschutz Sicherheit eigentlich vom Hersteller und Elektriker gewährleistet wird.

Gibt es in Hessen mittlerweile einen vereinfachten. Bauantrag für PV-Anlagen und Stromspeicher ?

Letztendlich würden wir gerne etwas für das Klima investieren und damit einen Beitrag zur besseren CO2-Bilanz leisten und die Stromanbieter in Deutschland entlasten, damit bald Kohle-/AKW-kraftwerke überflüssig werden.

Die Investition für unsere PV-Anlage liegt zwischen 10 - 30 T€.

Können Sie mir bitte weiterhelfen, damit ich relativ zügig eine Beauftragung durchführen kann ?

Im Moment haben wir folgende Eckdaten aus einem Angebot. Eventuell rüsten wir erst später einen Salzwasserstromspeicher nach.

PV-Klein-Anlage : ca. 11 kWp
(26 Solarmodule LG 390N1C-E6 , ca. 390 Watt ) auf insgesamt ca. 52 qm Dachfläche.

Welche Form (GbR oder Privat) wäre für den Bauantrag einfacher, oder gibt es dabei keine Unterschiede ?

PPS: Eigentlich sollte der Denkmalschutz etwas zu Gunsten des Klimaschutz gelockert werden, weil ansonsten bald keine Gebäude mehr geschützt werden müssen, weil alles unter Klimakatastrophe kaputt geht !

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Winfried Hartwig
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem ich/w…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Winfried Hartwig
Betreff
Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
23. Januar 2022 22:04
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem ich/wir die Eigentümer mit dem Thema "PV-Anlage" beschäftigt und auch Angebote eingeholt haben, wird es jetzt doch sehr stark durch einen Bauantrag für die PV-Anlage und Brandschutzverordnung verkompliziert. Außerdem steht noch eine Prüfung vom Denkmalschutz an, weil unser Vorderhaus unter "Esembleschutz" steht, aber das Hinterhaus eigentlich NICHT, auf das die PV-Anlage installiert werden soll. Ich war davon ausgegangen, dass es KEINEN Bauantrag bedarf UND dass die Firmen für PV,-Anlagen über das Know-How verfügen, um eine Anlage Baurechtlich und Brandschutzrechtlich nach den geltenden Gesetzen anbieten und bauen zu können. Jetzt bekomme ich unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Firmen in Hessen, was die möglichen Module und Abnahme vom Brandschutz/Feuerwehr/Genehmigung geht. 1) Abstand zu Brandmauern und Fenstern (1,5 m) mit PV-Modulen, die Brandschutzverordnung erfüllt, oder 2) "normale Module" mit speziellen Sicherheit Massnahmen, die vom Brandschutzmeister genehmigt wurde. Gleiches gilt für Stromspeicher., deren Brandschutz Sicherheit eigentlich vom Hersteller und Elektriker gewährleistet wird. Gibt es in Hessen mittlerweile einen vereinfachten. Bauantrag für PV-Anlagen und Stromspeicher ? Letztendlich würden wir gerne etwas für das Klima investieren und damit einen Beitrag zur besseren CO2-Bilanz leisten und die Stromanbieter in Deutschland entlasten, damit bald Kohle-/AKW-kraftwerke überflüssig werden. Die Investition für unsere PV-Anlage liegt zwischen 10 - 30 T€. Können Sie mir bitte weiterhelfen, damit ich relativ zügig eine Beauftragung durchführen kann ? Im Moment haben wir folgende Eckdaten aus einem Angebot. Eventuell rüsten wir erst später einen Salzwasserstromspeicher nach. PV-Klein-Anlage : ca. 11 kWp (26 Solarmodule LG 390N1C-E6 , ca. 390 Watt ) auf insgesamt ca. 52 qm Dachfläche. Welche Form (GbR oder Privat) wäre für den Bauantrag einfacher, oder gibt es dabei keine Unterschiede ? PPS: Eigentlich sollte der Denkmalschutz etwas zu Gunsten des Klimaschutz gelockert werden, weil ansonsten bald keine Gebäude mehr geschützt werden müssen, weil alles unter Klimakatastrophe kaputt geht !
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Winfried Hartwig Anfragenr: 238600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238600/ Postanschrift Winfried Hartwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Winfried Hartwig
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Hartwig, mich erreichte Ihre Anfrage bzgl. vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen. Leider kann…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
24. Januar 2022 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hartwig, mich erreichte Ihre Anfrage bzgl. vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen. Leider kann ich Ihnen dazu keine Auskunft erteilen. Sie erreichen die für die Stadt Flörsheim zuständige Bauaufsichtsbehörde des Main-Taunus-Kreises unter folgenden Kontaktdaten: Frau Bettina Walz Tel.: 06192 201-1220 Fax: 06192 201-1892 <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte Sie, hier Ihr Anliegen vorzutragen. Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hartwig
Sehr geehrte Damen und Herren, das Verweisen auf die kommunale Bau-/Denkmalschutz-Behörde löst das generelle Prob…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Winfried Hartwig
Betreff
AW: WG: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
24. Januar 2022 20:14
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-21_email_antwort_vom_amt_zum_bauantrag_pv_anlage.pdf
451,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, das Verweisen auf die kommunale Bau-/Denkmalschutz-Behörde löst das generelle Problem von Bauanträgen für PV-Anlagen in Hessen NICHT, und auch NICHT im speziellen für meinen Bauantrag. Bei 5-facher Ausfertigung von Bauanträgen mit allen möglichen Gutachten hört bei mir/uns die Bereitschaft schnell auf gegen die Behörden anzutreten, die anscheinend gegen den Ausbau von PV-Anlagen im Privaten Bereich sind ! Wenn man in Hessen mit den Ausbau von PV-Anlagen zügig vorankommen will, dann MUSS der Bauantrag ENTWEDER vereinfacht werden, oder eine "Befreiung von einem Bauantrag" möglich sein, wenn die PV-Anlagen-Firma nach den gesetzlichen Bau- und Brandschutz- Vorschriften arbeitet ! Diese Entscheidung für Hessen kann NICHT vom Bau-/Denkmalschutz-Amt vom Main-Taunus-Kreis kommen ! Das Gleiche gilt für Denkmalsschutzauflagen, die PV-Anlagen verhindern. Es MUSS aus dem hessischen Ministerium ein KLARES Signal kommen, dass es im Moment (die nächsten 20 Jahre) wichtiger ist, die KLIMA-Wende mit Hilfe der Privathaushalte umsetzen zu können. Ansonsten braucht man mittelfristig KEINEN Denkmalschutz mehr, weil die Gebäude unbewohnbar werden !! Mit freundlichen Grüßen Winfried Hartwig Anhänge: - 2022-01-21_email_antwort_vom_amt_zum_bauantrag_pv_anlage.pdf Anfragenr: 238600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238600/ Postanschrift Winfried Hartwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Hartwig, Ihre Eingaben vom 24. Januar 2022 wurden an mich weitergeleitet. Nach Prüfung Ihrer …
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
AW: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
28. Januar 2022 12:11
Status
Sehr geehrter Herr Hartwig, Ihre Eingaben vom 24. Januar 2022 wurden an mich weitergeleitet. Nach Prüfung Ihrer Eingaben muss ich Ihnen mitteilen, dass die Obere Bauaufsichtsbehörde aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Aspekte zunächst nicht die zuständige Anlaufstelle für Ihre Angelegenheit ist. Aufgrund dessen möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage bezüglich der denkmalschutzrechtlichen Aspekte an die zuständige Stelle, die Oberste Denkmalschutzbehörde, zu wenden. Die Adressdaten lauten wie folgt: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Telefon: 0611320 Fax: 0611323550 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Zu Ihrer weiteren Information teile ich Ihnen Folgendes mit: Grundsätzlich zählt die Errichtung einer Solaranlage gemäß Anlage zu § 63 HBO, I Nr. 3.9, zu den baugenehmigungsfreien Bauvorhaben. Handelt es sich jedoch um ein Gebäude, welches dem Denkmalschutz unterliegt, ist eine Genehmigung zur Errichtung einer Solaranlage notwendig. Nach § 9 HBO i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 HDSchG bedarf es einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn ein Kulturdenkmal oder ein Teil dessen umgestaltet wird. Eine Umgestaltung beschreibt "jede von außen sichtbare oder unsichtbare Veränderung" (siehe Hornmann, Hessische Bauordnung, 3. Überarbeitete Auflage 2018, § 9 Rn. 52). Wie sich aus dem Schreiben der Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises vom 21. Januar 2022 herausstellt, handelt es sich unter anderem bei Ihrer Liegenschaft um eine denkmalgeschützte Gesamtanlage. Gesamtanlagen sind gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 HDSchG Kulturdenkmäler, welche aus baulichen Anlagen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen ein öffentliches Interesse besteht. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 HDSchG ist es nicht erforderlich, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. Alle Gebäude, welche innerhalb der Grenze der Gesamtanlage liegen, sind somit geschützt. Folglich besteht keine Möglichkeit, von der Genehmigungspflichtigkeit nach § 18 HDSchG abzuweichen, wenn es sich um ein Gebäude innerhalb einer Gesamtanlage handelt. Ferner nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage zur Akteneinsicht nach § 80 HDSIG. Ich weise darauf hin, dass der Oberen Bauaufsichtsbehörde keine Akte zu Ihrer Angelegenheit vorliegt und aus diesem Grund keine Akteneinsicht ermöglicht werden kann. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hartwig
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es in absehbarer Zeit einen "vereinfachten" Bauantrag für PV-Anlage…
Von
Winfried Hartwig
Betreff
AW: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
5. Februar 2022 14:28
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es in absehbarer Zeit einen "vereinfachten" Bauantrag für PV-Anlagen" oder "Bauantragsbefreiung für PV-Anträge für PV-Anlagen" AUCH für Dächer in "Denkmalschutz-Regionen", die eigentlich NICHT Denkmageschützt sein müssten. Unser Hinterhaus ist ein "Neubau/Umbau von 1977", der eigentlich NICHT denkmalgeschützt sein müsste. Weil die ganze Region (siehe E-Mail vom Denkmalschutzamt vom Main-Taunus-Kreis) unter Denkmalschutz steht, verkompliziert sich die Antragstellung einer PV-Anlage enorm. Können Sie bitte dafür sorgen, dass eine Beantragung möglich ist, um einzelne Bereiche innerhalb einer Denkmalschutz-Region als "NICHT Denkmalschutz-Bericht" ausweisen kann, zum Beispiel als "Zusatzeintrag im Grundbuch". Danach sollte eine Genehmigt einer PV-Anlage in "vereinfachter Form" möglich sein, oder ein "Antrag auf Befreiung eines Bauantrag" für eine PV-Anlage möglich sein. Danke für Ihre Bemühungen und helfen Sie bitte, damit wir helfen können. Wir wollen einfach NUR helfen ein Stück zum Klimaschutz beizutragen !! Mit freundlichen Grüßen Winfried Hartwig Anfragenr: 238600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238600/ Postanschrift Winfried Hartwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Hartwig, Ihre nachstehende Anfrage wurde an mich als zuständiges Ministerium für Denkmalschut…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
AW: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
7. Februar 2022 15:19
Status
Sehr geehrter Herr Hartwig, Ihre nachstehende Anfrage wurde an mich als zuständiges Ministerium für Denkmalschutz und Denkmalpflege weitergeleitet. Leider lässt die Anfrage Ihr konkretes Anliegen nicht zweifelsfrei erkennen; auch fehlt die genannte E-Mail vom Denkmalschutzamt vom Main-Taunus-Kreis: - Geht es Ihnen um eine Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens oder um die Abschaffung einer Baugenehmigungspflicht bei der Errichtung von Solar-/ Photovoltaikanlagen? Hierzu kann ich Ihnen erläutern, dass die Errichtung von Anlagen bis 10 QM Größe bei Dachintegration bereits jetzt genehmigungsfrei ist. Genaue Auskünfte hierzu kann Ihnen die örtliche Bauverwaltung (Stadt- oder Kreisbauamt) geben. - Oder geht es um eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 Hessischen Dankmalschutzgesetz (HDSchG): Diese ist immer dann erforderlich, wenn es sich um eine Maßnahme an einem Kulturdenkmal oder, wenn die Anlage in der Umgebung eines ortsgebundenen Kulturdenkmals errichtet werden soll, wenn sich die Anlage auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist bei Vorlage dieser Voraussetzungen auch dann erforderlich, wenn das Vorhaben ansonsten baugenehmigungsfrei ist. - Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Städten und Gemeinden Gestaltungssatzungen, die bestimmte Anforderungen an die äußere Gestaltung der Gebäude festlegen. Dies sind Ortsatzungen der jeweiligen Städte/ Gemeinden. - Den Begriff „Denkmalschutzregionen“ gibt es nicht im HDSchG. Sind hier event. Gesamtanlagen nach § 2 Abs. 3 HDSchG gemeint? - Weiterhin erwähnen Sie „Unser Hinterhaus ist ein "Neubau/Umbau von 1977", der eigentlich NICHT denkmalgeschützt sein müsste“. Geht es konkret um dieses Gebäude? Wo steht das Gebäude (genaue Anschrift)? Ich bitte Sie, Ihre Anfrage unter Berücksichtigung der vorstehenden Rückfragen zu präzisieren; erst dann ist mir eine fundierte Antwort möglich. Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hartwig
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht darum, dass eine PV-Anlage einer Firma, die "spezifische Bauvorschrif…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Winfried Hartwig
Betreff
AW: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
17. Oktober 2022 22:22
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht darum, dass eine PV-Anlage einer Firma, die "spezifische Bauvorschriften für eine Region unter Denkmalschutz", wie in unserem Fall "Kirchgasse, << Adresse entfernt >>", erfüllt, ein "vereinfachten Bauantrag" gestellt werden kann. Zum Beispie:l "Unter Auflage einer <Feuerfesten Unterkonstruktion und/oder feuerfesten Betonziegeln> wird eine PV-Anlage mit 0,5 m Abstand generell genehmigt, also auch in Denkmalschutz genehmigt." *** siehe Bezug auch im Anhang *** Es müssten NUR wegen dem Hessischen Denkmalschutz bestimmte Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. " Module/PV-Anlagen, die über Anforderungen von IEC 61730 mit der Bewertung über die Brandklasse C hinausgehen ... " "Hessen Abweichungsentscheidung nach § 73 HBO durch die untere Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass die Übertragung von Feuer durch andere Maßnahmen ausreichend behindert wird. So kann beispielsweise für Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, i. d. R. ein geringerer Abstand zu Brandwänden oder zu Wänden anstelle von Brandwänden von 0,50 m als ausreichend angenommen werden" Mit freundlichen Grüßen Winfried Hartwig Anfragenr: 238600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238600/ Postanschrift Winfried Hartwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Winfried Hartwig
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Ergänzung! Die genaue Adresse ist, Hinterhaus, Kirchgasse 6, << Adress…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Winfried Hartwig
Betreff
AW: Anfrage wegen "Vereinfachter Bauantrag für PV-Anlagen in Hessen" [#238600]
Datum
17. Oktober 2022 22:42
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Ergänzung! Die genaue Adresse ist, Hinterhaus, Kirchgasse 6, << Adresse entfernt >> mit Beton-Ziegeln, ca. 55 qm PV-Dachflächen. SSO-Seite 25"° Neigung : ca. 25 qm Dachfläche. NNW-Seite 29° Neigung : ca. 30 qm Dachfläche PS: Das Hinterhaus ist max. zu 5 % sichtbar, so dass auch keine "Störung vom Gesamtbild der Altstadt" vorliegt. siehe Fotos "Luftaufnahme" und "Belegungsplan" Mit freundlichen Grüßen Winfried Hartwig Anhänge: - se-2020-01-s034-normen-solaranlagen-gefahr-fuer-den-brandschutz.pdf Anfragenr: 238600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238600/ Postanschrift Winfried Hartwig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>