Anfrage wg. Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL an den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein:

Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist.

Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten...

„Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist!

Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert.

Sie werden sich die Korrespondenzen – sofern Sie nicht schon bei Ihnen im Haus ist – vom Vorstand kommen lassen. Ansonsten steht eine komplette, Passwort geschützte Doku. mit allen Belegen bereits im Netz. Und wird veröffentlicht, wenn wir den Eindruck gewinnen, dass von Ihrer Seite nicht alles getan wird, die Verantwortlichen zu belangen. Und entsprechend Schadenersatz zu leisten. Wir bitten höflich, von Ihnen mit ALLEN relevanten Informationen und Dokumenten in Kopie über diesen Vorgang informiert zu werden: Digitale Vorgänge, Gesprächs- und Telefon-Notizen etc. Uns liegen inzwischen Informationen wohl aus dem Konzern heraus vor, nach denen anscheinend Mitarbeiter der DHL sich sorgen um die Reputation des Unternehmens.

Wenn also die Bundesnetzagentur nicht in den Geruch kommen will, als zuständige Aufsichtsbehörde, diese Verbrechen nach Stasi-Manier zu decken, empfehlen wir Ihnen dringend, sowohl unsere Anfragen zu beantworten wie auch in Zukunft zur Aufdeckung dieses skandalösen und kriminellen Vorgangs eng mit dem Unterzeichner zusammen zu arbeiten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Bundesnetzagentur schiebt formale Gründe vor, auf unsere Anfrage nicht reagieren zu müssen. Das ist von uns widerlegt worden und Widerspruch gegen die Ablehnung der Anfrage eingelegt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeiti…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Anfrage wg. Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL an den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte [#226376]
Datum
8. August 2021 19:50
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein: Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist. Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten... „Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist! Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert. Sie werden sich die Korrespondenzen – sofern Sie nicht schon bei Ihnen im Haus ist – vom Vorstand kommen lassen. Ansonsten steht eine komplette, Passwort geschützte Doku. mit allen Belegen bereits im Netz. Und wird veröffentlicht, wenn wir den Eindruck gewinnen, dass von Ihrer Seite nicht alles getan wird, die Verantwortlichen zu belangen. Und entsprechend Schadenersatz zu leisten. Wir bitten höflich, von Ihnen mit ALLEN relevanten Informationen und Dokumenten in Kopie über diesen Vorgang informiert zu werden: Digitale Vorgänge, Gesprächs- und Telefon-Notizen etc. Uns liegen inzwischen Informationen wohl aus dem Konzern heraus vor, nach denen anscheinend Mitarbeiter der DHL sich sorgen um die Reputation des Unternehmens. Wenn also die Bundesnetzagentur nicht in den Geruch kommen will, als zuständige Aufsichtsbehörde, diese Verbrechen nach Stasi-Manier zu decken, empfehlen wir Ihnen dringend, sowohl unsere Anfragen zu beantworten wie auch in Zukunft zur Aufdeckung dieses skandalösen und kriminellen Vorgangs eng mit dem Unterzeichner zusammen zu arbeiten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch Anfragenr: 226376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226376/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Ihr Antrag nach dem IFG (Anfragenr: 226376) - Az. 318 IFG 2021-02 Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihr Antrag nach d…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG (Anfragenr: 226376) - Az. 318 IFG 2021-02
Datum
31. August 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vom Bruch, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Dieser wurde zuständigkeitshalber von der Pressestelle der Bundesnetzagentur an das Referat 318 weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag begehren Sie offenbar Maßnahmen der Bundesnetzagentur zur Aufklärung des Verlustes von verschiedenen Einschreiben, die Sie mit der Deutschen Post AG / DHL versendet haben. Dieses Begehren lässt sich jedoch mit einem Antrag nach dem IFG nicht erreichen. Das IFG vermittelt jedermann gegenüber Behörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Behörde hat diese Informationen - soweit keine Versagungsgründe entgegenstehen - durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen. Andere Handlungen der Verwaltung, die sich nicht auf den Informationszugang beziehen, sind durch einen Antrag nach dem IFG nicht zu erreichen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass es sich bei den Postdienstleistern in Deutschland – auch bei der Deutschen Post AG – um private Unternehmen handelt. Die Durchführung einzelner Beförderungsvorgänge erfolgt daher vor allem auf der Grundlage des mit dem Postunternehmen abgeschlossenen Beförderungsvertrags und ist somit privatrechtlich ausgestaltet. Mängel bei der Leistungserbringung einzelner Beförderungsvorgänge sind daher auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen zu klären. Etwaige Ansprüche müssen unmittelbar gegenüber dem betroffenen Unternehmen – ggf. unter Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte – geltend gemacht werden. Die Bundesnetzagentur hat keine gesetzliche Grundlage, den Grund für eine schlechte Leistungserbringung im Einzelnen aufzuklären und dem Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen oder dieses zu sanktionieren. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Organisation des Beschwerdemanagements der Postunternehmen. Auch verfügt die Bundesnetzagentur nicht über Informationen zu Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung. Zur Durchführung derartiger Verfahren sind allein die Staatsanwaltschaften - ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei - berufen. Sofern Sie von einem Diebstahl oder einer Unterschlagung der von Ihnen versandten Einschreiben ausgehen und insoweit eine strafrechtliche Überprüfung des Sachverhalts wünschen, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
AW: Ihr Antrag nach dem IFG (Anfragenr: 226376) - Az. 318 IFG 2021-02 [#226376] Sehr geehrte Damen und Herren, hi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG (Anfragenr: 226376) - Az. 318 IFG 2021-02 [#226376]
Datum
21. September 2021 08:25
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Bescheid, dass Sie angeben, uns nicht die angeforderten Unterlagen zu überlassen. 1. ist es so, dass wir von Ihnen nicht gefordert haben, strafrechtliche oder andere rechtliche Schritte zu unternehmen. Insofern sehen wir das als das Werfen von Nebelkerzen an. 2. Wir wissen dadurch, das wir vor Wochen ebenfalls anonym informiert wurden, wohl durch besorgte Mitarbeiter von DHL, nach den Angaben im anonymen Schreiben, dass Sie Kenntnis darüber haben, dass es eine solche kriminelle Handlung des Diebstahls einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte in Strasbourg gegeben hat. Diese Information ist auch an die KfW gegangen, die das uns gegenüber bestätigt hat. Sie werden doch wohl auf einen solchen Vorgang reagiert haben, zumal DPAG ja auch bestätigt hat, dass eine Einschreibe-Sendung(!) tatsächlich "verloren gegangen" sei. Zusätzlich wurde sogar die gleiche Sendung, die noch einmal an den EGMR aus Sicherheits-gründen abgeschickt wurde (auch wieder per Einschreiben), ebenfalls gestohlen, sodass wir es hier mit hoch kriminellen Handlungen zu tun haben. Wir fordern Sie daher höflich auf, uns alle Unterlagen, Dokumente aller Art, schriftliche Notizen, Gesprächsnotizen etc. zu überlassen, die sicher zwischen und der DPAG entstanden sind. Oder wollen Sie uns erzählen, dass Sie aus der an Sie gegangenen anonymen Information - spätestens aber durch unsere Anfrage zum gleichen Thema - keinen "Redebedarf" hatten und haben? Mit allem Vorbehalt, aber vielleicht könnte irgendwer Ihnen unterstellen (was wir ja nicht machen), dass Sie eine Straftat decken? Sie wissen ja sicherlich, dass unsere Anfrage öffentlich war und daher auch über den Twitter-Account unter meinem Namen öffentlich geworden ist. Wir gehen weiterhin davon aus, dass uns für diesen Widerspruch keine Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 226376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226376/

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Bundesnetzagentur
AW: Ihr Antrag nach dem IFG (Anfragenr: 226376) - Az. 318 IFG 2021-02 [#226376] Sehr geehrter Herr vom Bruch, auf…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG (Anfragenr: 226376) - Az. 318 IFG 2021-02 [#226376]
Datum
15. Oktober 2021 17:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vom Bruch, auf Ihren Antrag auf Informationszugang übersende ich Ihnen die hier vorliegenden Dokumente zu dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt. Dabei handelt es sich 1. um den unter dem Aktenzeichen 3.08.03.02/20#10155 geführten Vorgang zu der von Ihnen eingereichten Beschwerde (3 Dateien) sowie 2. den Vorgang zu der von Ihnen angesprochenen anonymen Eingabe (2 Dateien). Personenbezogene und schutzbedürftige Informationen sind geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen