Anfrage wg. Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL an den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein:
Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist.
Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten...
„Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist!
Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert.
Sie werden sich die Korrespondenzen – sofern Sie nicht schon bei Ihnen im Haus ist – vom Vorstand kommen lassen. Ansonsten steht eine komplette, Passwort geschützte Doku. mit allen Belegen bereits im Netz. Und wird veröffentlicht, wenn wir den Eindruck gewinnen, dass von Ihrer Seite nicht alles getan wird, die Verantwortlichen zu belangen. Und entsprechend Schadenersatz zu leisten. Wir bitten höflich, von Ihnen mit ALLEN relevanten Informationen und Dokumenten in Kopie über diesen Vorgang informiert zu werden: Digitale Vorgänge, Gesprächs- und Telefon-Notizen etc. Uns liegen inzwischen Informationen wohl aus dem Konzern heraus vor, nach denen anscheinend Mitarbeiter der DHL sich sorgen um die Reputation des Unternehmens.
Wenn also die Bundesnetzagentur nicht in den Geruch kommen will, als zuständige Aufsichtsbehörde, diese Verbrechen nach Stasi-Manier zu decken, empfehlen wir Ihnen dringend, sowohl unsere Anfragen zu beantworten wie auch in Zukunft zur Aufdeckung dieses skandalösen und kriminellen Vorgangs eng mit dem Unterzeichner zusammen zu arbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Bundesnetzagentur schiebt formale Gründe vor, auf unsere Anfrage nicht reagieren zu müssen. Das ist von uns widerlegt worden und Widerspruch gegen die Ablehnung der Anfrage eingelegt.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. August 2021
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11. September 2021
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