Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr Mail vom 12. September 2015, in der Sie um
Bereitstellung des Folgedokuments der ZDv 20/7 "Bestimmungen für die
Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von
Soldatinnen und Soldaten" bitten.
Mit der Anlage übersende ich Ihnen wunschgemäß kostenfrei die Zentrale
Dienstvorschrift A-1340/49 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und
Zulassung von Soldatinnen und Soldaten".
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht dem Änderungsdienst
unterliegt.
Um eine Empfangsbestätigung wird gebeten.
Mir freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stellmacher
Oberstleutnant
Siegfried Stellmacher
Oberstleutnant
Tel. (02251) 9 53 - 37 10
FspNBw 90 - 34 61 - 37 10
E-Mail an Siegfried Stellmacher
Streitkräfteamt Abt FachAufgBw
Dienstvorschriftenzentrale der Bundeswehr
GM-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne
Kommerner Str. 188, 53879 Euskirchen
E-Mail an SKA DvZentraleBw
Diese E-Mail könnte vertrauliche, personenbezogene oder rechtlich
geschützte Informationen enthalten.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich
erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und vernichten Sie
diese E-Mail.
Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist
nicht gestattet.
----- Weitergeleitet von Siegfried Stellmacher/BMVg/BUND/DE am 18.09.2015
10:19 -----
Bitte antworten an
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie:
Org.Element:
Telefon:
Thema: Anfrage ZDv20/7 bzw nachfolgende Zentralrichtlinie [#11313]
Verteiler:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte hiermit um Übersendung der ZDv 20/7 bzw der entspechenden
Zentralrichtline sofern diese bereits erlassen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte
ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten
anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.
Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht
an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8
EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere
ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
könnten Sie das Dokument veröffentlichen? Danke!
Mit freundlichen Grüßen