Anfrage zu § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz - Deutsche IS Kämpfer

Mit der Einführung des § 28 StAG ist es möglich, deutschen IS Kämpfern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen (solange sie nicht dadurch staatenlos werden). Es wird daher um folgende Information gebeten:

- Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach offiziellen Erkenntnissen nach Syrien bzw. in den Irak ausgeflogen, um in der Terrorgruppe IS aktiv zu sein.
- Wie viele von denen haben nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wie viele haben die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit
- Sind bereits Fälle eines Entzuges der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 StAG bekannt?
- Gibt es hierzu bereits Verwaltungsvorschriften. Wenn ja, wird um die Sendung dieser Vorschrift gebeten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Einführung …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz - Deutsche IS Kämpfer [#159429]
Datum
22. Juli 2019 11:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des § 28 StAG ist es möglich, deutschen IS Kämpfern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen (solange sie nicht dadurch staatenlos werden). Es wird daher um folgende Information gebeten: - Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach offiziellen Erkenntnissen nach Syrien bzw. in den Irak ausgeflogen, um in der Terrorgruppe IS aktiv zu sein. - Wie viele von denen haben nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wie viele haben die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit - Sind bereits Fälle eines Entzuges der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 StAG bekannt? - Gibt es hierzu bereits Verwaltungsvorschriften. Wenn ja, wird um die Sendung dieser Vorschrift gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2064 Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anfrage zu § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz - Deutsche IS Kämpfer [#159429]
Datum
22. Juli 2019 13:10
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2064 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anschrift lautet Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz - Deutsche IS Kämpfer [#159429]
Datum
22. Juli 2019 18:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anschrift lautet Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mein Antrag wird um folgende Frage weiter ergänzt: Wie viele deutsche Staatsangehörige befinden sich nach dem heutigen Kenntnisstand in Syrien / Irak (sei es bei der IS, oder in der Gefangenschaft der kurdischen Polizei bzw. Justiz). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
§ 28 StAG
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
§ 28 StAG
Datum
12. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
593,9 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: § 28 StAG - Aktenzeichen ZII4-13002/4#2064 [#159429] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnell…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 28 StAG - Aktenzeichen ZII4-13002/4#2064 [#159429]
Datum
19. August 2019 09:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. Ich bin so ganz mit Ihren Antworten nicht zufrieden. Es werden mir keine genauen Zahlen genannt, lediglich grobe Angaben - wie zum Beispiel "mehr als 1050", oder "untere dreistelligen Bereich" - mitgeteilt. Daher bleibt man Antrag weiterhin erhalten und hat sich mit Ihrem Schreiben vom 12.08.2019 nicht erledigt. Es wird um die genauen Angaben gebeten. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ausschlussgründe nach § 3 IFG bestehen, wird um einen Ablehnungsbescheid gebeten. Ich bin der Ansicht, dass grade eben die Öffentlichkeit Interesse an genauen Angaben hat. Es werden auch keine nachteiligen Auswirkung, wie es in Abs. 1 des § 3 IFG gefordert ist, tangiert, da mit Syrien keine internationale Beziehung (Schließung der deutschen Vertretung) existiert. Mit freundlichen Grüßen Vielen Dank im Voraus Anfragenr: 159429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>