Anfrage zu § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz - Deutsche IS Kämpfer
Mit der Einführung des § 28 StAG ist es möglich, deutschen IS Kämpfern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen (solange sie nicht dadurch staatenlos werden). Es wird daher um folgende Information gebeten:
- Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach offiziellen Erkenntnissen nach Syrien bzw. in den Irak ausgeflogen, um in der Terrorgruppe IS aktiv zu sein.
- Wie viele von denen haben nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wie viele haben die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit
- Sind bereits Fälle eines Entzuges der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 StAG bekannt?
- Gibt es hierzu bereits Verwaltungsvorschriften. Wenn ja, wird um die Sendung dieser Vorschrift gebeten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Juli 2019
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24. August 2019
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