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Anfrage zu Abhöreinrichtungen in Einrichtungen des Bundes

Ich wüsste gern, welche Informationen darüber vorliegen ob und in welcher Größenordnung technische Einrichtungen des Bundes abgehört werden.

Speziell interessiert mich, ob und welche Informationen darüber gefunden wurden, dass Kameras, Mikrofone, Keylogger oder Ähnliches in Computern oder technischen Hilfsmitteln (Tablets, Netzwerke, etc.) in mit Staatsaufgaben betrauten Einrichtungen überwacht oder an Dritte übermittelt wurden.

Außerdem wüsste ich gern, ob und welche Informationen es darüber gibt, ob eigens dafür hergestellte Geräte zum Sammeln oder Übertragen von Daten (Stichwort: Wanzen, Aufnahmegeräte, etc.) in mit Staatsaufgaben betrauten Einrichtungen gefunden wurden. Eine Aufschlüsselung von 2011 bis zum kürzest zurückliegenden Zeitpunkt genügt mir.

Falls diese Informationen nicht gewährt werden können, bitte ich um eine aussagekräftige und detaillierte Begründung, wieso genau diese Informationen nicht zugänglich gemacht werden.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Ich wüsste gern, welche Informationen darüber vorliegen ob und in welcher Größenordnung technische Einrichtungen d…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Abhöreinrichtungen in Einrichtungen des Bundes [#5272]
Datum
8. Januar 2014 19:12
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Ich wüsste gern, welche Informationen darüber vorliegen ob und in welcher Größenordnung technische Einrichtungen des Bundes abgehört werden. Speziell interessiert mich, ob und welche Informationen darüber gefunden wurden, dass Kameras, Mikrofone, Keylogger oder Ähnliches in Computern oder technischen Hilfsmitteln (Tablets, Netzwerke, etc.) in mit Staatsaufgaben betrauten Einrichtungen überwacht oder an Dritte übermittelt wurden. Außerdem wüsste ich gern, ob und welche Informationen es darüber gibt, ob eigens dafür hergestellte Geräte zum Sammeln oder Übertragen von Daten (Stichwort: Wanzen, Aufnahmegeräte, etc.) in mit Staatsaufgaben betrauten Einrichtungen gefunden wurden. Eine Aufschlüsselung von 2011 bis zum kürzest zurückliegenden Zeitpunkt genügt mir. Falls diese Informationen nicht gewährt werden können, bitte ich um eine aussagekräftige und detaillierte Begründung, wieso genau diese Informationen nicht zugänglich gemacht werden. Vielen Dank.
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihr Antrag nach dem IFG v. 08.01.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Bescheid…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG v. 08.01.2014
Datum
10. Februar 2014 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
553,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 08.01.2014. Mit freundlichen Grüßen
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