Anfrage zu Äusserungen des Arbeitsministers Hubertus Heil i.Z.m. der Grundrente und Menschen, die lt. Hr. Heil nie im Leben gearbeitet haben

Unterlagen / Informationen jeglicher Art zu:
- Wie viele Menschen haben nie im Leben gearbeitet?
- Auf welche Statistiken bzw. Quellen beruhen derartige Aussagen des Arbeitsministers?

Ich beziehe mich auf diverse Äusserungen des Arbeitsministers Heil zur geplanten Grundrente, zuletzt noch am 21.05.19 im ZDF Heute-Journal, siehe https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/heil-solider-und-valider-entwurf-100.html, wo er zum wiederholten Male Menschen, die nach lebenslanger Arbeit weniger Rente als die Grundsicherung beziehen, den Menschen, die laut Minister nie im Leben gearbeitet haben, gegenüberstellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Bernd Vier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Bernd Vier
Betreff
Anfrage zu Äusserungen des Arbeitsministers Hubertus Heil i.Z.m. der Grundrente und Menschen, die lt. Hr. Heil nie im Leben gearbeitet haben [#144686]
Datum
22. Mai 2019 14:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen / Informationen jeglicher Art zu: - Wie viele Menschen haben nie im Leben gearbeitet? - Auf welche Statistiken bzw. Quellen beruhen derartige Aussagen des Arbeitsministers? Ich beziehe mich auf diverse Äusserungen des Arbeitsministers Heil zur geplanten Grundrente, zuletzt noch am 21.05.19 im ZDF Heute-Journal, siehe https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/heil-solider-und-valider-entwurf-100.html, wo er zum wiederholten Male Menschen, die nach lebenslanger Arbeit weniger Rente als die Grundsicherung beziehen, den Menschen, die laut Minister nie im Leben gearbeitet haben, gegenüberstellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Vier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Vier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Vier

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Vier, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umge…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anfrage zu Äusserungen des Arbeitsministers Hubertus Heil i.Z.m. der Grundrente und Menschen, die lt. Hr. Heil nie im Leben gearbeitet haben [#144686]
Datum
22. Mai 2019 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vier, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß