Anfrage zu Berichterstattung der Abendschau vom 23.11.2019

Die rbb Abendschau berichtete am 23.11.2019 über einen Missbrauchsfall in einem Berliner Judoverein sowie die angebliche Untätigkeit von Landessportbund (LSB) und Judoverband Berlin (JVB)

Meine Fragen:
1) Der Beitrag wurde am 27.11.2019 -- also nach nur vier Tagen -- depubliziert. Aus welchem Grund wurde der Beitrag deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Depublizierungsfrist von sieben Tagen zurückgezogen?

2) Im Beitrag wird süffisant darauf verwiesen daß vom JVB bis Redaktionsschluß keine Stellungnahme erfolgte.
a) Auf welche Weise wurden die Verantwortlichen von JVB und LSB kontaktiert?
b) Welche Reaktionszeit (also zwischen Kontaktaufnahme und Redaktionsschluß) hatten die Verantwortlichen von JVB und LSB demnach?
c) Wie wurde sichergestellt daß die Bitte um eine Stellungnahme bei den m.W. ehrenamtlich arbeitenden Präsidiumsmitgliedern des JVB angekommen ist (Telefonat, E-Mail mit Empfangsbestätigung...)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Berichterstattung der Abendschau vom 23.11.2019 [#195395]
Datum
17. August 2020 07:53
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die rbb Abendschau berichtete am 23.11.2019 über einen Missbrauchsfall in einem Berliner Judoverein sowie die angebliche Untätigkeit von Landessportbund (LSB) und Judoverband Berlin (JVB) Meine Fragen: 1) Der Beitrag wurde am 27.11.2019 -- also nach nur vier Tagen -- depubliziert. Aus welchem Grund wurde der Beitrag deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Depublizierungsfrist von sieben Tagen zurückgezogen? 2) Im Beitrag wird süffisant darauf verwiesen daß vom JVB bis Redaktionsschluß keine Stellungnahme erfolgte. a) Auf welche Weise wurden die Verantwortlichen von JVB und LSB kontaktiert? b) Welche Reaktionszeit (also zwischen Kontaktaufnahme und Redaktionsschluß) hatten die Verantwortlichen von JVB und LSB demnach? c) Wie wurde sichergestellt daß die Bitte um eine Stellungnahme bei den m.W. ehrenamtlich arbeitenden Präsidiumsmitgliedern des JVB angekommen ist (Telefonat, E-Mail mit Empfangsbestätigung...)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195395/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihre E-Mail vom 17.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 17.8.2020 und Ihren Antrag …
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.08.2020
Datum
18. August 2020 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 17.8.2020 und Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) zur Berichterstattung der Abendschau. Sie interessieren sich weiterhin für die Berichterstattung der Abendschau zu Mißbrauchsvorwürfen gegen einen Judotrainer. Wir können Ihnen versichern, dass die journalistische Sorgfaltspflicht bei der Recherche eingehalten wurde und die Angefragten eine angemessene Reaktionszeit erhielten. Darüber hinaus können wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Die redaktionell - journalistische Arbeit des rbb ist vom Anwendungsbereich des IFG nicht erfasst. Insbesondere personenbezogene Daten und redaktionelle Abläufe sind gemäß § 6 und 7 IFG besonders geschützt. Das VIG passt als Auskunftsanspruch für die vorliegende Thematik grundsätzlich nicht. Daher können wir Ihrem Antrag nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 17.08.2020 [#195395] Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort und …
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 17.08.2020 [#195395]
Datum
28. September 2020 07:31
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort und entschuldigen Sie bitte die späte Erwiderung; meine Anfrage an den Judoverband Berlin in der Angelegenheit benötigte einige Zeit. Erfreulicherweise kann ich Ihnen mitteilen daß der JVB Transparenz weniger scheut als Ihr Sender. Bitte gestatten Sie mir, meine Anfrage ein wenig allgemeiner zu formulieren. Nach Auskunft des JVB an mich vom 27.9.2020 bestand die einzige Kontaktaufnahme in einer einzigen SMS am 23.11.2019 (dem Ausstrahlungsdatum) um 13:53. Im Übrigen geht aus dem Antwortschreiben des JVB an mich auch hervor daß diese Vorgehensweise des RBB im Grunde keine Möglichkeit einer fundierten Beantwortung gelassen hat. Bitte teilen Sie mir generell mit: entspricht die Kontaktaufnahme in einer solch diffizilen Angelegenheit an eine ehrenamtlich arbeitende Person (in der Sache hätte sicherlich auch das Justiziariat des JVB o.ä. konsultiert werden müssen) mit einer einzigen Textnachricht der von Ihnen zitierten journalistischen Sorgfaltspflicht? Der vom Beitragszahler finanzierte Bericht in der Abendschau ist bereits nach vier statt wie per Depublikationspflicht vorgesehen sieben Tagen aus der Mediathek entfernt worden. Bitte teilen Sie mir mit: welche Kriterien werden -generell- angewandt um zu entscheiden ob ein vom Beitragszahler finanzierter Inhalt vor Fristablauf depubliziert wird? Bei Bedarf sende ich Ihnen gern die Antwort des JVB auf meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195395/