Anfrage zu Beschwerden bezüglich Zustelldienste, Kreis Vulkaneifel, Paketdienst Hermes gesammt in 2019

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Für das Jahr 2019, wie viele Beschwerden haben Sie über den Paketdienst Hermes
für den geographischen Raum des Landkreis Vulkaneifel erhalten?
Wie gliedern sich diese Beschwerden auf Beschwerdegründe auf?
(z.B. verspätetet Lieferung 15%, Verlust von Sendungen 20%, Urkundenfälschung 5% usw.)

Wie wurden diese Beschwerden durch die Bundesnetzagentur weiterbearbeitet und
wurden in bestimmten Fällen weitere umfangreichere Maßnahmen ergriffen?
Wenn ja in wie vielen Fällen und welche Maßnahmen wurden hier abweichend vom normalen vorgehen ergriffen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für das Jahr 2019, …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Beschwerden bezüglich Zustelldienste, Kreis Vulkaneifel, Paketdienst Hermes gesammt in 2019 [#180869]
Datum
19. Februar 2020 18:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für das Jahr 2019, wie viele Beschwerden haben Sie über den Paketdienst Hermes für den geographischen Raum des Landkreis Vulkaneifel erhalten? Wie gliedern sich diese Beschwerden auf Beschwerdegründe auf? (z.B. verspätetet Lieferung 15%, Verlust von Sendungen 20%, Urkundenfälschung 5% usw.) Wie wurden diese Beschwerden durch die Bundesnetzagentur weiterbearbeitet und wurden in bestimmten Fällen weitere umfangreichere Maßnahmen ergriffen? Wenn ja in wie vielen Fällen und welche Maßnahmen wurden hier abweichend vom normalen vorgehen ergriffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180869 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Ihre Eingabe bei der Bundesnetzagentur, [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 19. F…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Eingabe bei der Bundesnetzagentur, [geschwärzt]
Datum
13. März 2020 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 19. Februar 2020. Im Jahr 2019 sind insgesamt 2 Beschwerden aus dem Landkreis Vulkaneifel zu dem Postdienstleister Hermes Germany GmbH bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Eine Beschwerde thematisierte die Ablage eines Paketes an einem ungesicherten Ablageort. In der anderen Beschwerde wurde die Beschädigung eines Paketes moniert. In beiden Fällen wurde die Beschwerde an die Hermes Germany GmbH durch die Bundesnetzagentur weitergeleitet und diese aufgefordert die beanstandeten Mängel bei der Paketzustellung zeitnah abzustellen und dem/der Petenten/in eine Antwort auf sein/ihr Anliegen zukommen zu lassen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur, bei Qualitätsmängeln im Einzelfall für Abhilfe zu sorgen, beschränkt sind. Es gibt kein gesetzliches Instrumentarium, durch das ein Postdienstleister im Einzelfall im Wege einer behördlichen Anordnung o.ä. zur Erbringung einer bestimmten Qualität verpflichtet werden könnte bzw. bei Mängeln entsprechend sanktioniert werden könnte - wie z. B. durch die Verhängung eines Bußgelds. Wie auch in beiden Fällen geschehen, greift die Bundesnetzagentur jedoch die Beschwerden - im Einzelfall oder gesammelt - auf und drängt beim Postdienstleister auf eine Beseitigung vorhandener Qualitätsmängel. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]