Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum

Eine Stellungnahme von Herrn Seehofer zur Compliance des Verhaltens der Bundesrepublik als Flaggenstaat zu der Pressemitteilung, Berlin, 29. April 2019, "MARE LIBERUM festgesetzt durch deutsche Behörden" mit SOLAS 1977 et al sowie den einschlägigen Rechtsnormen sowie Eine Kopie der Weisung des Bundesverkehrsministeriums an die Berufsgenossenschaft Verkehr, zivile Rettungsschiffe auf dem Mittelmeer gesondert zu behandeln. Es ist mir durch den Minister nachzuweisen, dass ein Segelschiff ein Frachter ist.
Ich möchte ebenfalls wissen, wer diese Weisung mit welcher Befugnis erlassen hat. Ich weise daraufhin, dass eine Freigabe "geheim" oder "vs-nfd" kein Hinderungsgrund ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Stellungnahme …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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Betreff
Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum [#135642]
Datum
1. Mai 2019 15:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Stellungnahme von Herrn Seehofer zur Compliance des Verhaltens der Bundesrepublik als Flaggenstaat zu der Pressemitteilung, Berlin, 29. April 2019, "MARE LIBERUM festgesetzt durch deutsche Behörden" mit SOLAS 1977 et al sowie den einschlägigen Rechtsnormen sowie Eine Kopie der Weisung des Bundesverkehrsministeriums an die Berufsgenossenschaft Verkehr, zivile Rettungsschiffe auf dem Mittelmeer gesondert zu behandeln. Es ist mir durch den Minister nachzuweisen, dass ein Segelschiff ein Frachter ist. Ich möchte ebenfalls wissen, wer diese Weisung mit welcher Befugnis erlassen hat. Ich weise daraufhin, dass eine Freigabe "geheim" oder "vs-nfd" kein Hinderungsgrund ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ v…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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Betreff
AW: Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum [#135642]
Datum
6. Juni 2019 15:22
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ vom 01.05.2019 (#135642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ v…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum [#135642]
Datum
17. Juni 2019 11:46
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ vom 01.05.2019 (#135642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, übergebe ich die Angelegenheit an die Strafverfolgungsbehörden. Desweiteren erteile ich hiermit die Anordnung nach Art 20 GG umgehend die Weisung vorzulegen und die Person, welche diese Weisung erteilt hat, namentlich zu nennen. Falls auch dies nicht innerhalb 7 Tagen erfolgt, lasse ich einen Haftbefehl beantragen und ein Strafverfahren eröffnen. Wegen Verstosses gegen § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG setze ich das Bussgeld auf 25.000 € fest. Sie können Sich mit mir zwecks Zahlung in Verbindung setzen. Falls dies nicht erfolgt, lasse ich die öffentlich bekannten Konten Ihrer Behörde gerichtlich pfänden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ [#135642] [#135642]
Datum
17. Juni 2019 11:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/135642 Ich bin der Meinung, die Anfrage absichtlich nicht beantwortet und gedenke, nun strafrechtlich die Beantwortung zu erzwingen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 135642.pdf Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Blockierung NGO´s und Mare Liberum Das Ziel des Burgerserr ice und der Fachabteilun-een ist eS, immer schnellstnrÖ…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Blockierung NGO´s und Mare Liberum
Datum
19. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Das Ziel des Burgerserr ice und der Fachabteilun-een ist eS, immer schnellstnrÖglich zu ant\\ onen. Es ist aber nicht in jeäem Falle möglich, zeitrrah zn ant\\'orten. Ott sind Zuarbeiten und AbstimmLlngen fti; die Annvort ertbrderlicli oder die Facharbeit ermöglicht es zeitlicü'nicht. Wir bitte, Sie die späte Antr,r,orr zu entschuldigen. Wir bitten um Verständnis, class die von Ihnen gewünschten Dokumente nicht herausgegeben werden dürfen. Das Bekurrit*".den der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf ein laufendes Gerichtsverfahren (§ 3 Nummer 1 Buchstabe g IF-G). Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist die Festhaltev_erfügung gegen clie ..Mare Liberum" Gegenstand rieilisen eines einst- Recl-rtsscl-rutzverfahrens r'ol dertr O\rG Harirburq. Die E,tschei- sIs. !a,.i s,.=rü->_ ,\,J^C--^-.^!ili_i _iiaiii llu-rCIi üj.jS. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2019 10:54
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ v…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] [#135642] # 15-724/002 II#0321 [#135642]
Datum
21. Juni 2019 16:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ vom 01.05.2019 (#135642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise nun daraufhin, dass die Nichtbeantwortung eine strafbare Handlung darstellt, ebenso wie die illegale Festsetzung des Schiffes. Falls ich nicht innerhalb 7 Tagen eine qualifizierte Antwort erhalte, hat dies Strafmassnahmen zur Folge! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf das Schreiben des Bürgerservice AZ L24-HE 3452 vom 19.06.19, eingega…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] [#135642] # 15-724/002 II#0321 [#135642]
Datum
9. Juli 2019 08:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf das Schreiben des Bürgerservice AZ L24-HE 3452 vom 19.06.19, eingegangen am 02.07.19 antworte ich Ihnen wie folgt: Sie haben die gesetzliche und dienstrechtliche Verpflichtung wahrheitsgemäß und vollständig die Anfrage fristgemäß zu beantworten. Es gibt kein Verfahren vor dem OVG Hamburg. Die Mare Liberum ist bereits wieder ausgelaufen, nachdem die "Bestimmungen für Frachtschiffe", welche ihr Ministerium illegalerweise auf ein Segelschiff übertragen hat, erfüllt wurden und die Festhalteverfügung somit gegenstandslos wurde. Im übrigen liegt für das OVG Verfahren bereits ein Beschluss vor, der unter https://rae-guenther.de/wp-content/uploads/2039.1-Beschluss_v._VG_Hamburg_v._13.05.2019-geschwa%CC%88rzt.pdf abzurufen ist. Weiteres findet sich hier: https://rae-guenther.de/13-05-2019/ Damit ordne ich die in meinem Schreiben bereits geforderte Vorlage und Antwort auf die gestellten Fragen unverzüglich an, da eine nachteilige Auswirkung nach § e IFG ihrereseits nicht substantiiert nachgewiesen ist: - Das AKtenzeichen des Verfahrens vor dem OVG Hamburg. - Die Weisung des Bundesverkehrsministeriums an die Berufsgenossenschaft Verkehr, zivile Rettungsschiffe auf dem Mittelmeer gesondert zu behandeln. - Die Rechtsgundlage und den Nachweis ihrer Zuständigkeit - Es ist mir durch den Minister nachzuweisen, dass ein Segelschiff ein Frachter ist. - Ich möchte ebenfalls wissen, wer diese Weisung mit welcher Befugnis erlassen hat. Falls Sie dies nicht innerhalb einer Woche tun, leite ich gegen Ihr Ministerium ein Strafverfahren ein. Ich bin nicht gewillt, derart lächerliche Ausflüchte und eine solche eklatante Missachtung der Verfassung und des Völkerrechts durch das BMVI zu dulden. Es ist dies nun in aller Deutlichkeit die LETZE Aufforderung, die aufgrund des IFG von Ihnen herauszugebenden Unterlagen vorzulegen. Bei weiteren Fristverstößen verhänge ich ein Ordnungsgeld nach § 10 IFG in Höhe von 250.000 €. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] [#135642] # 15-724/002 II#0321 [#135642]
Datum
22. Juli 2019 14:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ vom 01.05.2019 (#135642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juli 2019 16:50
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Sehr geehrteAntragsteller/in das Gerichtsverfahren ist, wie ich bereits schrieb, abgeschlossen - somit ist eine A…
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] # 15-724/002 II#0321 [#135642]
Datum
29. Juli 2019 10:57
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrteAntragsteller/in das Gerichtsverfahren ist, wie ich bereits schrieb, abgeschlossen - somit ist eine Anwendbarkeit von §3 IFG nicht gegeben - letzmalig fordere ich Sie auf, die genannten Unterlagen vorzulegen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, mir diese mittels Beschlagnahmebeschluss in einem Strafverfahren zu besorgen. Sie sind von einem Gericht bereits aufgefordert worden, solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Ich sehe mich veranlasst, in Ihrem Handeln eine Missachtung des Gerichts, Rechtsbeugung und Missachtung des Volkerrechts durch aktive Behinderung der Seenotrettung, festzustellen. Sofern Ihre Leitungsebene weitere strafrechtliche Massnahmen vermeiden möchte, sollten Sie umgehend Ihr Handeln an die rechtlichen Grundlagen anpassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ v…
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] # 15-724/002 II#0321 [#135642]
Datum
5. August 2019 14:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ vom 01.05.2019 (#135642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. August 2019 13:47
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ v…
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] # 25-724/002 II#0321 [#135642]
Datum
22. August 2019 14:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum“ vom 01.05.2019 (#135642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ab dem 23.08.2019, 12 Uhr wird diese Verspätung pönalisiert und mit einem Bussgeld versehen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0321 Sehr geehrteAntrag…
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Anfrage zu Blockierung NGO´s und Mare Liberum« [#135642] # 25-724/002 II#0321
Datum
27. August 2019 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0321 Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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