Anfrage zu COVAX und Impfstoffspenden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Wie viele Dosen Impfstoff gegen COVID hat Deutschland als bilaterale Spende oder als Spende über COVAX bisher angekündigt?
2. Wie viele dieser Dosen wurden bisher geliefert, wie viele davon im angekündigten Zeitraum?
3. Welche Impfstoffe wurden geliefert und welchen Anteil an der Gesamtmenge hatten die verschiedenen Hersteller?
4. Wie viele der gelieferten Impfdosen waren durch Verfall oder falsche Lagerung beim Transport nicht mehr nutzbar?
5. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welcher Impfstoff von welcher Firma geliefert wird?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Dose…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu COVAX und Impfstoffspenden [#248922]
Datum
12. Mai 2022 18:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Dosen Impfstoff gegen COVID hat Deutschland als bilaterale Spende oder als Spende über COVAX bisher angekündigt? 2. Wie viele dieser Dosen wurden bisher geliefert, wie viele davon im angekündigten Zeitraum? 3. Welche Impfstoffe wurden geliefert und welchen Anteil an der Gesamtmenge hatten die verschiedenen Hersteller? 4. Wie viele der gelieferten Impfdosen waren durch Verfall oder falsche Lagerung beim Transport nicht mehr nutzbar? 5. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welcher Impfstoff von welcher Firma geliefert wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248922/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
RE: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [f97e753a-aaee-4502-a654-34733c0ec9b8] Auswärtiges Amt Ber…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [f97e753a-aaee-4502-a654-34733c0ec9b8]
Datum
18. Mai 2022 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     f97e753a-aaee-4502-a654-34733c0ec9b8   Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantwortet werden kann: Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG), da Ihre Fragen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen.       Mit freundlichen Grüßen