Anfrage zu COVAX und Impfstoffspenden

1. Wie viele Dosen Impfstoff gegen Covid-19 hat Deutschland als bilaterale Spende oder als Spende über COVAX bisher angekündigt?
2. Wie viele dieser Dosen wurden bisher geliefert, wie viele davon im angekündigten Zeitraum?
3. Welche Impfstoffe wurden geliefert und welchen Anteil an der Gesamtmenge hatten die verschiedenen Hersteller?
4. Wie viele der gelieferten Impfdosen waren durch Verfall oder falsche Lagerung beim Transport nicht mehr nutzbar?
5. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welcher Impfstoff von welcher Firma geliefert wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Sophie Tragert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Dose…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Sophie Tragert
Betreff
Anfrage zu COVAX und Impfstoffspenden [#248921]
Datum
12. Mai 2022 18:24
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Dosen Impfstoff gegen Covid-19 hat Deutschland als bilaterale Spende oder als Spende über COVAX bisher angekündigt? 2. Wie viele dieser Dosen wurden bisher geliefert, wie viele davon im angekündigten Zeitraum? 3. Welche Impfstoffe wurden geliefert und welchen Anteil an der Gesamtmenge hatten die verschiedenen Hersteller? 4. Wie viele der gelieferten Impfdosen waren durch Verfall oder falsche Lagerung beim Transport nicht mehr nutzbar? 5. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welcher Impfstoff von welcher Firma geliefert wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sophie Tragert Anfragenr: 248921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248921/ Postanschrift Sophie Tragert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sophie Tragert
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292/050 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Tragert, ich bestätige de…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292/050 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
13. Mai 2022 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tragert, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Mai 2022, eingegangen im BMZ am 13. Mai 2022. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292/050 - hier: Verweis auf Kleine Anfrage Sehr geehrte Frau Tragert, ich bezieh…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292/050 - hier: Verweis auf Kleine Anfrage
Datum
17. Mai 2022 15:35
Status
Sehr geehrte Frau Tragert, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.05.2022. Mit diesem begehren Sie die Herausgabe von Informationen über die Lieferung von Impfstoffspenden der Bundesrepublik Deutschland gegen das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19). Die von Ihnen begehrten Informationen sind, soweit Sie im BMZ vorliegen, in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/1370) vom 8. April 2022 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 20/1092) vom 10. März 2022 enthalten. Die Antwort ist öffentlich verfügbar und unter folgendem Link online abrufbar: https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fdserver.bundestag.de%2fbtd%2f20%2f013%2f2001370.pdf&umid=97404505-DF35-4105-B0CF-4FC577F19421&auth=f0d964e96abe039c776e3790dff009a8ba00b040-2ed33bd2940f7177f81343cdf06382ba5af9eb32 Ich gehe davon aus, dass Ihrem Informationsbegehren mit Verweis auf die Antwort der Bundesregierung entsprochen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen können. Mit freundlichen Grüßen