Anfrage zu Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen in Deutschland

eine Statistik der letzen Jahre über registrierte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen in Deutschland. Dabei interessiert mich besonders wann der erste Angriff registriert wurde und wie sich die Anzahl der Angriffe und der Angegriffenen in den letzen Jahren verändert hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Statistik d…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Anfrage zu Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen in Deutschland [#29254]
Datum
26. April 2018 21:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Statistik der letzen Jahre über registrierte Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen in Deutschland. Dabei interessiert mich besonders wann der erste Angriff registriert wurde und wie sich die Anzahl der Angriffe und der Angegriffenen in den letzen Jahren verändert hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre IFG-Anfrage vom 26.04.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer IFG-Anfra…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 26.04.2018
Datum
24. Mai 2018 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 26.04.2018. Mit freundlichen Grüßen