Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Liebes Robert-Koch-Institut,
hiermit möchte ich die von einem Mitbürger gestellte Anfrage, die sie wegen der angespannten Lage am 8.April nach eigener Aussage nicht beantworten konnten, noch einmal wiederholen:

1. Wo finde ich den wissenschaftlichen direkten Nachweis der Existenz des Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?

2. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation zur Eichung, des für den klinischen Nachweis verwendeten PCR-Labortests, auf den wissenschaftlich direkt nachgewiesenen Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?

3. Wo finde ich den wissenschaftliche Nachweis, dass es sich bei dem Virus „SARS-CoV-2“ um einen neuartigen Virus handelt, der vorher noch nicht in der Weltbevölkerung verbreitet war?

4. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation der Ermittlung der Fehlerquote auf falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse des verwendeten PCR-Labortests zum Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?

5. Wo finde ich den wissenschaftlichen Nachweis zur Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) eines positiven Labortestes auf „SARS-CoV-2“ zu „COVID-19“ bzw. den von Ihrem Institut registrierten Todesfällen.

6. Wieso sind diese in Punkt 1 – 5 genannten Nachweise nicht auf Ihrer öffentlichen Web-Seite für jeden Bürger unseres Landes leicht zugänglich abgelegt?

Ich bitte sie hiermit freundlich, sich kurz Zeit zu nehmen um diese berechtigten Fragen zu beantworten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Krocker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liebes Robe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Sebastian Krocker
Betreff
Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“ [#193940]
Datum
31. Juli 2020 12:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liebes Robert-Koch-Institut, hiermit möchte ich die von einem Mitbürger gestellte Anfrage, die sie wegen der angespannten Lage am 8.April nach eigener Aussage nicht beantworten konnten, noch einmal wiederholen: 1. Wo finde ich den wissenschaftlichen direkten Nachweis der Existenz des Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten? 2. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation zur Eichung, des für den klinischen Nachweis verwendeten PCR-Labortests, auf den wissenschaftlich direkt nachgewiesenen Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten? 3. Wo finde ich den wissenschaftliche Nachweis, dass es sich bei dem Virus „SARS-CoV-2“ um einen neuartigen Virus handelt, der vorher noch nicht in der Weltbevölkerung verbreitet war? 4. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation der Ermittlung der Fehlerquote auf falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse des verwendeten PCR-Labortests zum Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten? 5. Wo finde ich den wissenschaftlichen Nachweis zur Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) eines positiven Labortestes auf „SARS-CoV-2“ zu „COVID-19“ bzw. den von Ihrem Institut registrierten Todesfällen. 6. Wieso sind diese in Punkt 1 – 5 genannten Nachweise nicht auf Ihrer öffentlichen Web-Seite für jeden Bürger unseres Landes leicht zugänglich abgelegt? Ich bitte sie hiermit freundlich, sich kurz Zeit zu nehmen um diese berechtigten Fragen zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Krocker Anfragenr: 193940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193940/ Postanschrift Sebastian Krocker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Krocker
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 31.07.2020 Sehr geehrter Herr Krocker, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.07.2020
Datum
3. August 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krocker, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 125-2020. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 31.07.2020 Sehr geehrter Herr Krocker, wir bitten hinsichtlich Ihres o. g. Antrag auf Informations…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 31.07.2020
Datum
27. August 2020 11:56
Status
Sehr geehrter Herr Krocker, wir bitten hinsichtlich Ihres o. g. Antrag auf Informationszugang um Präzisierung, welche amtlichen Informationen begehrt werden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen