Anfrage zu der Sterblichkeit und Maßnahmen während Corona-Pandemie

1. Fragen
- Bis zu einem Alter von 55 Jahren lässt sich keine signifikant erhöhte Sterberate aus den Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamtes berechnen. Wie soll unter diesen Voraussetzungen eine allgemeine Impfpflicht bes. der Kinder gerechtfertigt werden bzw. schon die Impfempfehlung ist fraglich?
- Ein Vergleich des Jahres 2020 mit 2021 zeigt für 2021 eine erhöhe Sterblichkeit, obwohl schon ein Teil der Bevölkerung geimpft war. Haben die Impfungen nicht gewirkt? Auch wenn nur die schweren Fälle abgemindert werden, wie es kommuniziert wird, hätte sich die Zahl der Sterbefälle bzw. auch der Patienten in den Intensivstationen reduzieren müssen?
- Wie ich mich als medizinischer Laie belesen habe, ist das Sterberisiko u. A. durch die Erkrankung der Lunge bedingt. Wenn die Viruslast gesunken ist und der Patient meint auf dem Wege der Heilung zu sein, werden Fresszellen der Lunge aktiv und vernichten das Lungengewebe. Normalerweise sollten diese Zellen eindringende Viren und Bakterien vernichten. Sie wurden durch das Corona - Virus umprogrammiert, so dass sie gegen den eigenen Körper arbeiten; also eine Autoimmunerkrankung verursachen. Wer einmal positiv getestet wurde, kann keine Arztpraxis mehr aufsuchen, um evtl. im Vorfeld durch Untersuchungen festzustellen, bei wem das Risiko der Autoimmunerkrankung besteht. Warum werden in dieser Hinsicht keine Möglichkeiten geschaffen? Das würde evtl. die Intensivstationen entlasten? Gibt es Laborwerte, die diese Autoimmunerkrankung vorhersagen könnten?
- Woran sterben die Menschen außer an dem Lungenversagen?
- Wenn es beabsichtigt ist, spezielle Impfstoffe gegen immer neue Virusvarianten zu entwickeln, so dass Impfungen alle ½ Jahre erforderlich werden, sehe ich eine große Gefahr, dass diese zu wenig getestet sind und Schäden verursachen. Welches weitere Vorgehen ist geplant? Es kann nicht sein, dass ein Überleben der Menschheit nur durch ständiges Impfen gewährleistet wird?
- Wie begründen sich die unterschiedlichen und etwas willkürlich erscheinenden 2G-Regeln. Wurden aus den Rückverfolgungen Hotspots ermittelt? Dass in Museen die Ausbreitungswahrscheinlichkeit von Viren größer sein sollte als in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermäkten....ist nicht nachzuvollziehen.
- Auch dass 3-fach Geimpfte sich nicht mehr testen müssen, ist unverständlich. Sie können genauso Viren übertragen. Gibt es Versuche, die die Virenlast von 2-und 3-fach Geimpften mit denen von Ungeimpften vergleichen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die Ungeimpften merken, wenn sie krank werden und sich in Quarantäne begeben, während die Geimpften es nicht merken, wenn sie infiziert sind.
- Gibt es Statistiken, wie viel Prozent der positiv auf Corona getesteten Personen leichte oder gar keine Beschwerden haben?

2. Statistische Auswertungen – Beschreibung (leider kann eine Excel- Tabelle oder PDF -Datei der Anfrage nicht angefügt werden. Ich sende die Zahlen gerne dem Bearbeiter in einer gesonderten E-Mail)

Vergleicht man die Sterbezahlen von 2020 mit dem Durchschnitt von 2016-2019 sind ca. 57000 Menschen mehr gestorben. (Die Daten wurden dem Statistischen Bundesamt ohne Berücksichtigung der „an oder mit Corona-Verstobenen“ entnommen.) Solch einen Höhepunkt hat es auch schon 1975 mit 989649 Todesfällen gegeben. Die Sterbekurve hat seit 1950 einen sinusförmigen Verlauf. Die Kurve hat sich seit 1975 abgesenkt und steigt seit 2016 wieder an.
2020 war ein Hochpunkt, der 2021 noch überschritten wurde.
Wie in der Excel- Tabelle, die leider nicht gesendet werden kann, berechnet wurde, lag die Übersterblichkeit vor allem bei über 80-jährigen Menschen (57 000). Eine Besonderheit hat sich gezeigt; die 75- bis 80 –jährigen sind durch eine hohe Untersterblichkeit aufgefallen. Ich kann nur vermuten, dass dies mit den von 1940-1945 weniger geborenen Menschen zu tun hatte. Ansonsten wäre zu untersuchen, wie sich diese Altersgruppe besonderes geschützt hat.
Einen Anstieg der Todesfälle in abgeschwächter Form (ca. 10 000 Menschen) konnte man bei den 55- Bis 75 –jährigen beobachten. In der Altersgruppe von 0-55 Jahre kann nicht von einer Pandemie die Rede sein. Besonders die Altersgruppe der 0 bis 30-järigen hat keine Übersterblichkeit zu beklagen.
Um die Sterblichkeit der Jahre 2020 und 2021 hinsichtlich der Pandemie exakter zu vergleichen, sind die Zahlen von März 2020 bis Dezember 2020 mit dem gleichen Abschnitt von 2021 verglichen worden. Im Januar und Februar 2020 gab es noch keine Toten infolge der Viruserkrankung. Insofern blieben die beiden Monate bei der Untersuchung unberücksichtigt.
Auch mit diesem Rechenschema zeigte sich eine Übersterblichkeit 2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Fragen - Bis z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu der Sterblichkeit und Maßnahmen während Corona-Pandemie [#237830]
Datum
17. Januar 2022 16:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fragen - Bis zu einem Alter von 55 Jahren lässt sich keine signifikant erhöhte Sterberate aus den Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamtes berechnen. Wie soll unter diesen Voraussetzungen eine allgemeine Impfpflicht bes. der Kinder gerechtfertigt werden bzw. schon die Impfempfehlung ist fraglich? - Ein Vergleich des Jahres 2020 mit 2021 zeigt für 2021 eine erhöhe Sterblichkeit, obwohl schon ein Teil der Bevölkerung geimpft war. Haben die Impfungen nicht gewirkt? Auch wenn nur die schweren Fälle abgemindert werden, wie es kommuniziert wird, hätte sich die Zahl der Sterbefälle bzw. auch der Patienten in den Intensivstationen reduzieren müssen? - Wie ich mich als medizinischer Laie belesen habe, ist das Sterberisiko u. A. durch die Erkrankung der Lunge bedingt. Wenn die Viruslast gesunken ist und der Patient meint auf dem Wege der Heilung zu sein, werden Fresszellen der Lunge aktiv und vernichten das Lungengewebe. Normalerweise sollten diese Zellen eindringende Viren und Bakterien vernichten. Sie wurden durch das Corona - Virus umprogrammiert, so dass sie gegen den eigenen Körper arbeiten; also eine Autoimmunerkrankung verursachen. Wer einmal positiv getestet wurde, kann keine Arztpraxis mehr aufsuchen, um evtl. im Vorfeld durch Untersuchungen festzustellen, bei wem das Risiko der Autoimmunerkrankung besteht. Warum werden in dieser Hinsicht keine Möglichkeiten geschaffen? Das würde evtl. die Intensivstationen entlasten? Gibt es Laborwerte, die diese Autoimmunerkrankung vorhersagen könnten? - Woran sterben die Menschen außer an dem Lungenversagen? - Wenn es beabsichtigt ist, spezielle Impfstoffe gegen immer neue Virusvarianten zu entwickeln, so dass Impfungen alle ½ Jahre erforderlich werden, sehe ich eine große Gefahr, dass diese zu wenig getestet sind und Schäden verursachen. Welches weitere Vorgehen ist geplant? Es kann nicht sein, dass ein Überleben der Menschheit nur durch ständiges Impfen gewährleistet wird? - Wie begründen sich die unterschiedlichen und etwas willkürlich erscheinenden 2G-Regeln. Wurden aus den Rückverfolgungen Hotspots ermittelt? Dass in Museen die Ausbreitungswahrscheinlichkeit von Viren größer sein sollte als in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermäkten....ist nicht nachzuvollziehen. - Auch dass 3-fach Geimpfte sich nicht mehr testen müssen, ist unverständlich. Sie können genauso Viren übertragen. Gibt es Versuche, die die Virenlast von 2-und 3-fach Geimpften mit denen von Ungeimpften vergleichen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die Ungeimpften merken, wenn sie krank werden und sich in Quarantäne begeben, während die Geimpften es nicht merken, wenn sie infiziert sind. - Gibt es Statistiken, wie viel Prozent der positiv auf Corona getesteten Personen leichte oder gar keine Beschwerden haben? 2. Statistische Auswertungen – Beschreibung (leider kann eine Excel- Tabelle oder PDF -Datei der Anfrage nicht angefügt werden. Ich sende die Zahlen gerne dem Bearbeiter in einer gesonderten E-Mail) Vergleicht man die Sterbezahlen von 2020 mit dem Durchschnitt von 2016-2019 sind ca. 57000 Menschen mehr gestorben. (Die Daten wurden dem Statistischen Bundesamt ohne Berücksichtigung der „an oder mit Corona-Verstobenen“ entnommen.) Solch einen Höhepunkt hat es auch schon 1975 mit 989649 Todesfällen gegeben. Die Sterbekurve hat seit 1950 einen sinusförmigen Verlauf. Die Kurve hat sich seit 1975 abgesenkt und steigt seit 2016 wieder an. 2020 war ein Hochpunkt, der 2021 noch überschritten wurde. Wie in der Excel- Tabelle, die leider nicht gesendet werden kann, berechnet wurde, lag die Übersterblichkeit vor allem bei über 80-jährigen Menschen (57 000). Eine Besonderheit hat sich gezeigt; die 75- bis 80 –jährigen sind durch eine hohe Untersterblichkeit aufgefallen. Ich kann nur vermuten, dass dies mit den von 1940-1945 weniger geborenen Menschen zu tun hatte. Ansonsten wäre zu untersuchen, wie sich diese Altersgruppe besonderes geschützt hat. Einen Anstieg der Todesfälle in abgeschwächter Form (ca. 10 000 Menschen) konnte man bei den 55- Bis 75 –jährigen beobachten. In der Altersgruppe von 0-55 Jahre kann nicht von einer Pandemie die Rede sein. Besonders die Altersgruppe der 0 bis 30-järigen hat keine Übersterblichkeit zu beklagen. Um die Sterblichkeit der Jahre 2020 und 2021 hinsichtlich der Pandemie exakter zu vergleichen, sind die Zahlen von März 2020 bis Dezember 2020 mit dem gleichen Abschnitt von 2021 verglichen worden. Im Januar und Februar 2020 gab es noch keine Toten infolge der Viruserkrankung. Insofern blieben die beiden Monate bei der Untersuchung unberücksichtigt. Auch mit diesem Rechenschema zeigte sich eine Übersterblichkeit 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237830/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Anfrage zu der Sterblichkeit und Maßnahmen während Corona-Pandemie [#237830]
Datum
19. Januar 2022 07:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage zu der Sterblichkeit und Maßnahmen während Corona-Pandemie [#237830]
Datum
4. Februar 2022 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beantwortung aller gestellter Fragen aufgrund der Vielzahl an hier eingehenden Anfragen nicht möglich ist. Gerne nehme ich aber zu einigen angesprochenen Punkten Stellung. Die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen, von der alle Bevölkerungsteile betroffen sind. Um das Infektionsgeschehen weiter wirksam zu bekämpfen, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen und um die durch die Pandemie stark belasteten Krankenhäuser zu entlasten und die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, ggf. auch tödliche COVID-19 Krankheitsverläufe (vulnerable Personengruppen). Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren. Seit Beginn der Pandemie kommt es wiederholt in Krankenhäusern und insbesondere auch Altenpflegeheimen nach Eintragung des Virus zu Ausbrüchen, die teilweise mit hohen Todesfallzahlen einhergehen. Daneben kam es bundesweit auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu Ausbrüchen, die teilweise auch Todesfälle zu Folge hatten. Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus in diesen Settings zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass das dort tätige Personal vollständig geimpft ist. Obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe. Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe finden Sie auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie.... Informationen zu seroepidemiologischen SARS-CoV-2-Studien in Deutschland finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Für Ihre weiteren Hinweise und Anregungen danke ich Ihnen, bitte jedoch um Verständnis, dass individuelle Stellungnahmen dazu nicht möglich sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage wurde nicht beantwortet. Der Kommentar: "Für Ihre weiteren Hinw…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
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AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage zu der Sterblichkeit und Maßnahmen während Corona-Pandemie [#237830]
Datum
20. Februar 2022 18:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Anfrage wurde nicht beantwortet. Der Kommentar: "Für Ihre weiteren Hinweise und Anregungen danke ich Ihnen, bitte jedoch um Verständnis, dass individuelle Stellungnahmen dazu nicht möglich sind." ist für ich keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237830/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>