Anfrage zu Dokumenten über Treffen + Absprachen zwischen RWE und IM NRW

In einer Anfrage an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW habe ich im April zwei juristische Gutachten beantragt, die von ihrem Haus und dem MHKBG im Kontext der Räumung des Hambacher Forst 2018 in Auftrag gegeben wurden.
Diese Anfrage wurde monatelang fristwidrig nicht beantwortet, weswegen ich schließlich den Klageweg einschreiten musste. Daraufhin veröffentlichte das Ministerium die beiden Gutachten.

Aus den Gutachten wird nicht nur ersichtlich, dass der "Brandschutz" als Grund für die Räumung vorgeschoben war, sondern es eröffnen sich auch viele Folgefragen. Unter anderem musste der Minister des Inneren inzwischen zugeben, die Öffentlichkeit über Treffen zwischen ihm und der RWE getäuscht zu haben. Mindestens zwei Treffen (16. Juli und 15. August 2018) sind inzwischen bekannt (siehe: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/reul-hambacher-forst-rwe-100.html).

Dieser Skandal ist nur durch eine Vielzahl an Recherchen und Anfragen an die Öffentlichkeit gelangt. Das Ministerium scheint von sich aus nicht im Geringsten an einer Aufklärung interessiert. Dies ist angesichts der Dramatik der Lage - immerhin reden wir hier von geheim gehaltenen Hintergrundabsprachen zwischen einem Minister und einem milliardenschweren Energiekonzern im Kontext der Räumung und Rodung des Hambacher Forst - ein Schlag in die Magengrube für all diejenigen, die sich für Transparenz, Demokratie und Klimagerechtigkeit engagieren. Da Herr Reul in dieser Sache verhindert, verheimlicht und verdreht ist von ihm keine freiwillige Aufklärung zu erwarten. Unsere Minister sollten sich mit Betroffenen des Klimawandels treffen, nicht mit Konzernchefs! Ich stelle diese Anfrage, weil ich die ganze Wahrheit über Hintergrundabsprachen zwischen Innenministerium und RWE wissen will. Wenn eine Regierung Transparenz verhindert, hat sie gewaltig Dreck am Stecken.

Aufbauend auf die aktuellen Ereignisse und Erkenntnisse rund um die Gutachten, die Räumung und Rodung sowie Hintergrundabsprachen stelle ich folgende Informationsanfrage:

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung sämtlicher Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums - einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Minister des Inneren - und der RWE Power AG sowie ihrer Untergliederungen im Zeitraum von 01. Juni bis 31. Oktober 2018, inklusive Angabe des Datums und Ortes des Treffens, sowie Teilnehmerlisten, Tischvorlagen, Korrespondenzen und Protokollen, Beschlüssen, Vermerken und sonstigen Aufzeichnungen und Verwaltungsvorgängen zu diesen Treffen.

-Eine Aufstellung sämtlicher Telefonate, sowie Telefon- und Videokonferenzen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums - einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Minister des Inneren - und der RWE Power AG sowie ihrer Untergliederungen im Zeitraum von 01. Juni bis 31. Oktober 2018, inklusive Angabe des Datums des Gespräche, sowie Teilnehmerlisten, Tischvorlagen, Korrespondenzen und Protokollen, Beschlüssen, Vermerken und sonstigen Aufzeichnungen und Verwaltungsvorgängen zu diesen Gesprächen.

Sollten dabei (personenbezogene) Angaben enthalten sein, die nicht vom Informationsrecht umfasst sind, darf nur die spezifische Einzelinformation verweigert werden, d.h. nur diese ist unter Angabe spezifischer Gründe zu schwärzen.
Ich beantrage die Übermittlung der Informationen gescannt per E-Mail, hilfsweise postalisch als Kopien. Sollte eine persönliche Einsichtsnahme vonnöten sein oder Kosten von mehr als 150€ auf mich zukommen bitte ich um vorherige Information.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    105,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Dokumenten über Treffen + Absprachen zwischen RWE und IM NRW [#165990]
Datum
6. September 2019 08:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Anfrage an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW habe ich im April zwei juristische Gutachten beantragt, die von ihrem Haus und dem MHKBG im Kontext der Räumung des Hambacher Forst 2018 in Auftrag gegeben wurden. Diese Anfrage wurde monatelang fristwidrig nicht beantwortet, weswegen ich schließlich den Klageweg einschreiten musste. Daraufhin veröffentlichte das Ministerium die beiden Gutachten. Aus den Gutachten wird nicht nur ersichtlich, dass der "Brandschutz" als Grund für die Räumung vorgeschoben war, sondern es eröffnen sich auch viele Folgefragen. Unter anderem musste der Minister des Inneren inzwischen zugeben, die Öffentlichkeit über Treffen zwischen ihm und der RWE getäuscht zu haben. Mindestens zwei Treffen (16. Juli und 15. August 2018) sind inzwischen bekannt (siehe: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/reul-hambacher-forst-rwe-100.html). Dieser Skandal ist nur durch eine Vielzahl an Recherchen und Anfragen an die Öffentlichkeit gelangt. Das Ministerium scheint von sich aus nicht im Geringsten an einer Aufklärung interessiert. Dies ist angesichts der Dramatik der Lage - immerhin reden wir hier von geheim gehaltenen Hintergrundabsprachen zwischen einem Minister und einem milliardenschweren Energiekonzern im Kontext der Räumung und Rodung des Hambacher Forst - ein Schlag in die Magengrube für all diejenigen, die sich für Transparenz, Demokratie und Klimagerechtigkeit engagieren. Da Herr Reul in dieser Sache verhindert, verheimlicht und verdreht ist von ihm keine freiwillige Aufklärung zu erwarten. Unsere Minister sollten sich mit Betroffenen des Klimawandels treffen, nicht mit Konzernchefs! Ich stelle diese Anfrage, weil ich die ganze Wahrheit über Hintergrundabsprachen zwischen Innenministerium und RWE wissen will. Wenn eine Regierung Transparenz verhindert, hat sie gewaltig Dreck am Stecken. Aufbauend auf die aktuellen Ereignisse und Erkenntnisse rund um die Gutachten, die Räumung und Rodung sowie Hintergrundabsprachen stelle ich folgende Informationsanfrage: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufstellung sämtlicher Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums - einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Minister des Inneren - und der RWE Power AG sowie ihrer Untergliederungen im Zeitraum von 01. Juni bis 31. Oktober 2018, inklusive Angabe des Datums und Ortes des Treffens, sowie Teilnehmerlisten, Tischvorlagen, Korrespondenzen und Protokollen, Beschlüssen, Vermerken und sonstigen Aufzeichnungen und Verwaltungsvorgängen zu diesen Treffen. -Eine Aufstellung sämtlicher Telefonate, sowie Telefon- und Videokonferenzen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums - einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Minister des Inneren - und der RWE Power AG sowie ihrer Untergliederungen im Zeitraum von 01. Juni bis 31. Oktober 2018, inklusive Angabe des Datums des Gespräche, sowie Teilnehmerlisten, Tischvorlagen, Korrespondenzen und Protokollen, Beschlüssen, Vermerken und sonstigen Aufzeichnungen und Verwaltungsvorgängen zu diesen Gesprächen. Sollten dabei (personenbezogene) Angaben enthalten sein, die nicht vom Informationsrecht umfasst sind, darf nur die spezifische Einzelinformation verweigert werden, d.h. nur diese ist unter Angabe spezifischer Gründe zu schwärzen. Ich beantrage die Übermittlung der Informationen gescannt per E-Mail, hilfsweise postalisch als Kopien. Sollte eine persönliche Einsichtsnahme vonnöten sein oder Kosten von mehr als 150€ auf mich zukommen bitte ich um vorherige Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Dokumenten über Treffen + Absprachen …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Dokumenten über Treffen + Absprachen zwischen RWE und IM NRW [#165990]
Datum
8. Oktober 2019 13:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Dokumenten über Treffen + Absprachen zwischen RWE und IM NRW“ vom 06.09.2019 (#165990) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass wenn Sie die Anfrage nicht umgehend beantworten, ich mir den Rechtsweg offen halte. Bei meinem IFG-Antrag zu den Räumungsgutachten führte diese Situation zu einer Kostenübernahme der Gerichtsgebühren durch Ihr Haus. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 165990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag n…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
21. Oktober 2019 10:06
Status
Warte auf Antwort
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie Informationen zu Treffen und Telefonaten mit der RWE Power AG im Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Oktober 2018. Für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen beabsichtige ich, Gebühren in Höhe von 105,- Euro entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben. Ich bitte um Bestätigung, dass ich die Entscheidung über Ihren Antrag und den Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Adresse übersenden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#165990] Sehr geehrteAntragsteller/in viel…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#165990]
Datum
21. Oktober 2019 13:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung vom 21.10.2019 kann ich Ihnen die Kostenübernahme iHv. 105€ zusagen. Ich möchte klarstellend darauf hinweisen, dass mein Auskunftsantrag vom 06.09.2019 auf die Herausgabe von jeglicher Korrespondenz zwischen IM NRW und RWE im Zeitraum vom 01.06. - 31.10.2018 gerichtet ist und daher auch den "Ministerbrief" des 27.07.2018 (vgl. Seite 6 von 40: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/20180912_Weisung_MHKBG_Hambacher%20Forst.pdf) umfasst. Ich weise auf die Monatsfrist in § 5 Abs. 2 IFG NRW (Maximalfrist) hin. Diese ist seit dem 6.10.2019 abgelaufen. Ich bitte daher um kruzfristige und vollständige Auskunfterteilung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 165990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#165990] Sehr geehrteAntragsteller/in mit…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#165990]
Datum
28. Oktober 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 6. September 2019 begehrten Sie Informationen zu Treffen und Telefonaten mit der RWE Power AG im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Oktober 2018. Der von Ihnen nun angeführte "Ministerbrief" vom 27. Juli 2018 ist an den Ministerpräsidenten, die Ministerinnen und Minister der Landesregierung gerichtet und daher von dem Umfang Ihres Antrages vom 6. September 2019 nicht umfasst. Ich beabsichtige daher, Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2019 als Erweiterung Ihres ursprünglichen Antrages zu werten und Gebühren in voraussichtlicher Höhe von 17,50 Euro für dem mir nun zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand zu erheben. Da Sie die Kostenübernahme auf 105,00 Euro begrenzten, bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Sie mit der beabsichtigten Vorgehensweise einverstanden sind. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#165990] Sehr geehrteAntragsteller/in bezü…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 6. September 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#165990]
Datum
30. Oktober 2019 12:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Schreibens vom 28. Oktober 2019 kann ich Ihnen zusagen, dass ich mit Ihrer beabsichtigten Vorgehensweise einverstanden bin. Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass ich eine elektronische Datenübermittlung, beispielsweise als .PDF-Datei, gegenüber einer gedruckten Version bevorzugen würde, wenn Ihnen das möglich ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 165990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/165990

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 6. September 2019, Erweiterung vom 21. Oktober 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr geehrteAn…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 6. September 2019, Erweiterung vom 21. Oktober 2019 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
18. November 2019 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
5,7 MB
379,1 KB
6,5 MB
1,2 MB
336,7 KB
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf meinen Bescheid vom 8. November 2019 übersende ich Ihnen die dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Antrag vom 6. September 2019 und dessen Erweiterung vom 21. Oktober 2019 vorliegenden Unterlagen. Freundliche Grüße