Anfrage zu Durchfallquoten beim 2. Staatsexamen Gym/Ge

Durchfallquote zu dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule im Bundesland NRW, aufgeschlüsselt nach Fächern (insbesondere Mathematik und Englisch), Geschlecht, Alter sowie den verschiedenen ZfsL's (Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung - insbesondere ZfsL Hamm);
weiterhin bitte ich darum, dass die Durchfallquoten für den 1. und 2. Versuch getrennt aufgeschlüsselt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Details
Von
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Betreff
Anfrage zu Durchfallquoten beim 2. Staatsexamen Gym/Ge [#28647]
Datum
5. April 2018 17:10
An
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durchfallquote zu dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule im Bundesland NRW, aufgeschlüsselt nach Fächern (insbesondere Mathematik und Englisch), Geschlecht, Alter sowie den verschiedenen ZfsL's (Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung - insbesondere ZfsL Hamm); weiterhin bitte ich darum, dass die Durchfallquoten für den 1. und 2. Versuch getrennt aufgeschlüsselt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Ihre Anfrage per Mail vom 05.04.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage zu den Durchfallquoten b…
Von
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Betreff
Ihre Anfrage per Mail vom 05.04.2018
Datum
12. April 2018 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage zu den Durchfallquoten bei (Zweiten) Staatsprüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen übersende ich Ihnen in der Anlage Auszüge aus den offiziellen, jährlich an das Schulministerium zu übermittelnden Statistiken der letzten drei Jahre. Die von Ihnen gewünschte Aufschlüsselung nach Fächern, Alter und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ist nicht möglich, da diese Daten nicht in der offiziellen Statistik erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen