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Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten

Die aktuellen / gültigen Verwaltungsanweisungen bzgl. Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät für das Jobcenter Werra-Meißner vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
  • 2 Follower:innen
Günter Schäfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
31. Juli 2020 13:07
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen / gültigen Verwaltungsanweisungen bzgl. Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät für das Jobcenter Werra-Meißner vorzugsweise in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 193942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193942/ Postanschrift Günter Schäfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer
Jobcenter Werra-Meißner
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
31. Juli 2020 13:08
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Günter Schäfer
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#193942] Sehr geehrte<<…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#193942]
Datum
2. September 2020 04:27
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ vom 31.07.2020 (#193942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 193942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193942/ Postanschrift Günter Schäfer << Adresse entfernt >>
Jobcenter Werra-Meißner
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
2. September 2020 04:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Günter Schäfer
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ [#193942] [#193942]
Datum
14. September 2020 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193942/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise nicht bearbeitet, weil entsprechende Beschlüsse des Kreistages Werra-Meißner-Kreises bereits im April gefasst wurden und die Änderungen bzw. Ergänzungen beriets zum 1. Mai 2020 in Kraft gesetzt worden. Die Nichtbeantwortung meiner Anfrage ist als reine Willkür zu betrachten. Es erscheint erkennbar zu sein, dass das Jobcenter Werra-Meißner als Verzögerungstaktik Anfragen generell in die Vermittlung oder Klage laufen lässt, um die Fragesteller zum Aufgeben zu veranlassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anhänge: - 193942.pdf Anfragenr: 193942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193942/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-720-1/001 II#0346 Sehr geehrtr Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ [#193942] # 25-720-1/001 II#0346
Datum
15. September 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
699,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-720-1/001 II#0346 Sehr geehrtr Herr Schäfer, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen
Günter Schäfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, B…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ [#193942] # 25-720-1/001 II#0346 [#193942]
Datum
4. Oktober 2020 09:01
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ vom 31.07.2020 (#193942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 193942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193942/
Jobcenter Werra-Meißner
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
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Datum
4. Oktober 2020 09:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Werra-Meißner
Sehr geehrter Herr Schäfer, die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Aufgrund des Jahresurlaubs vieler…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
AW: Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
8. Oktober 2020 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schäfer, die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Aufgrund des Jahresurlaubs vieler Mitarbeiter und dem damit zusammenhängenden vermehrten Arbeitsaufkommen wurde Ihre Anfrage übersehen. Die aktuellen / gültigen Verwaltungsanweisungen bzgl. Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät für das Jobcenter Werra- sind bereits auf der Internetseite www.fragdenstaat.de veröffentlicht und gelten unverändert fort. Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Fr. Degenhardt Fachstelle Recht Erste Fachkraft SGG und zertifizierte behördliche Beauftragte für den Datenschutz  05651 / 2283 - 165  05651 / 2283 – 170 _BA-Jobcenter Werra-Meißner-Datenschutz     Jobcenter Werra-Meißner     Fuldaer Str. 6     37269 Eschwege  Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
Günter Schäfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, B…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
27. Oktober 2020 01:20
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ vom 31.07.2020 (#193942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 193942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193942/
Jobcenter Werra-Meißner
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
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Datum
27. Oktober 2020 01:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Werra-Meißner
Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädisch…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
27. Oktober 2020 08:17
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Schäfer, ich habe die Erinnerung erhalten. Ich bedauere sehr, dass Sie bisher keine Antwort von uns erhalten haben. Leider kann ich Ihnen die Anfrage nicht sofort beantworten kann. Ich werde Ihnen eine Antwort bis zum 06.11.2020 übersenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Werra-Meißner
AW: Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopä…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
AW: Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
2. November 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihre Anfrage habe ich im Auftrag der Geschäftsführung bereits mit E-Mail vom 08.10.2020 beantwortet. Das Dokument füge ich in der Anlage zu Ihrer Kenntnis bei. Mit freundlichen Grüßen
Günter Schäfer
AW: Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopä…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
7. November 2020 08:44
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ vom 31.07.2020 (#193942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Darstellung Ihrer sehr geehrten [geschwärzt], die Anfrage sei bereits mit einer früheren Antwort erledigt, kann so nicht akzeptiert werden. Abgesehen davon, das ich in der angegebenen Datenbank keine entsprechende Antwort auf meine Fragen gefunden habe, ist allein schon der Verweis auf eine irgendwann und irgendwo gegebene Antwort auf eine vielleicht ähnliche Frage, verbunden mit dem Hinweis "man möge sich das doch gefälligst selbst heraussuchen", an sich schon eine Unverschämtheit. Ich habe meine Frage zum aktuellen Stand an das Jobcenter Werra-Meißner gerichtet und möchte diese auch entsprechend des aktuellen Stands beantwortet haben. Offensichtlich ist Ihre Mitarbeiterin nicht willens, den gesetzlichen Verpflichtungen Ihres Haus ordnungsgemäß nachkommen zu wollen. Ich erwarte nun die umgehende und vollständige Beantwortung meiner Fragen.Meine Geduld und auch das Verständnis für die aktuell sicher nicht einfache Gesamtsitation ist mittlerweile zu Ende gegangen. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 193942 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Jobcenter Werra-Meißner
Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädisch…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
10. November 2020 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schäfer, die von Ihnen gestellte Anfrage ist aus unserer Sicht umfänglich beantwortet. Die von Ihnen gewünschten Weisungen sind auf der auch von Ihnen genutzten Internetpräsenz www.fragdenstaat.de hinterlegt. Dort kann man über eine Behördensuche die Kommunikation mit dem Jobcenter Werra-Meißner aufrufen und erhält dort insgesamt 7 Ergebnisse. Zwei davon sind überschrieben mit "Weisungen des Jobcenters". Dort sind im Oktober 2017 aufgrund einer Anfrage nach dem IFG sämtliche kommunalen und internen Arbeitshilfen und Weisungen des Jobcenters Werra-Meißner abgelegt worden. Diese Weisungen liegen dort in dem aktuellen Stand, was Ihnen auch mitgeteilt wurde. Diese Unterlagen sind einfach für Jedermann zu finden. In der Folge Ihrer Anfrage haben Sie sich an den BfDI gewandt und dort vorgetragen, bereits im April diesen Jahres seien zu den von Ihnen angefragten Themen neue Beschlüsse des Kreistags des Werra-Meißner-Kreises gefasst worden und Ergänzungen/ Änderungen in die Weisungen aufgenommen worden. Lediglich die Handlungsanweisungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung im Werra-Meißner-Kreis sind im April diesen Jahres überarbeitet worden und wurden am 20. Mai 2020 im Jobcenter Werra-Meißner an die Mitarbeiter bekannt gegeben. Die hierzu von Ihnen gesondert gestellte Anfrage wurde am 28. Juli 2020 beantwortet. Um die von Ihnen angesprochenen Weisungen/Arbeitshilfen Ihnen persönlich zukommen zu lassen, fügen ich diese in der Anlage bei. Diese sind damit dann inhaltsgleich zweifach veröffentlicht. Ich hoffe, dass Ihre Anfrage ihre Erledigung gefunden hat und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Günter Schäfer
AW: Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopäd…
An Jobcenter Werra-Meißner Details
Von
Günter Schäfer
Betreff
AW: Anfrage zu Erstausstattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten [#193942]
Datum
21. November 2020 18:35
An
Jobcenter Werra-Meißner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 10.11.2020. Entgegen Ihrer Ansicht ist meine Anfrage keineswegs umfassend beantwortet. Zu ihrer Anmerkung, im April es seien lediglich die Kosten der Unterkunft neu fetsgesetzt worden, möchte ich folgendes anmerken: Im April habe ich die Kreisverwaltung, Fb4, um Auskunfte bezüglich der aktuellen Mehrbedarfe gebeten. Auf meine Anfrage erhielt ich den Hinweis, die Tabellen für Erstausstattung und sonstige Bedarfe würden gerade angepasst und "lägen beim Kreissausschuss", ich möge mich gedulden. Eine spätere Erinnerung ergab die gleiche Antwort, bei mir entstand der Eindruck, das man,warum auch immer, das man eine Offenlegung vermeidung wollte. Darauf hin habe ich aus einem anderen aktuellem Anlass bei Ihnen, also dem Jobcenter Werra-Meißner angefragt. Allerdings ist meine Anfrage betreffs der Verfahren bei sonstigen unabweisbaren Bedarfe, orthopädische Bedarfen und therapeutischen Geräten bisher keineswegs beantwortet! Bitte beantworten Sie deshalb diese nun mittlerweile mehrfach ab Sie gerichteten Fragen in angemessenber Zeit. Ich habe keinerlei Interesse immer, wieder den Bundesdatenschuzbeauftragten zuziehen zu müssen um Antworten, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, in den ebenfalls gesetzlich vorgegebenen Fristen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Günter Schäfer Anfragenr: 193942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193942/
Jobcenter Werra-Meißner
Ihre Anfrage über www.fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Schäfer, Die Geschäftsführung des Jobcenters Werra-Meißn…
Von
Jobcenter Werra-Meißner
Betreff
Ihre Anfrage über www.fragdenstaat.de
Datum
23. November 2020 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,7 KB


Sehr geehrter Herr Schäfer, Die Geschäftsführung des Jobcenters Werra-Meißner hat mir Ihre Nachricht vom 21. November 2020 zur Beantwortung vorgelegt. Mit hiesiger Antwort vom 10. November 2020 wurden Ihnen die für unser Haus aktuell gültigen Weisungen und Arbeitshilfen zu den genannten Themen weitergeleitet. Soweit Sie darauf hinweisen, vom Fb 4 des Werra-Meißner-Kreises im April 2020 die Auskunft erhalten zu haben, dass die Tabellen für Erstausstattung und sonstige Bedarfe angepasst würden und beim Kreisausschuss lägen, so muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Jobcenter Werra-Meißner hiervon und von dem weiteren Werdegang keine Kenntnis hat. Nach dem IFG sind Behörden verpflichtet, Auskunft über Daten zu erteilen, die bei der Behörde vorliegen. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die gewünschten Daten zu ermitteln/zu schaffen/zusammenzutragen. Die von Ihnen gewünschten Daten sind beim Jobcenter Werra-Meißner nicht vorhanden. Weder haben wir Kenntnis davon, dass der kommunale Träger eine Überarbeitung der von Ihnen angesprochenen Weisungen/Arbeitshilfen beabsichtigt oder vornimmt, noch ist das Jobcenter Werra-Meißner hieran beteiligt. Zu den betreffenden Themengebieten haben wir Ihnen aus Sicht des Jobcenters Werra-Meißner umfassend Auskunft zu allen hier vorhandenen Weisungen/Arbeitshilfen gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-720-1/001 II#0346 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Erstaustattung der Wohnung, Bedarfe bei Schwangerschaften, sonstige unabweisbare Bedarfe, orthopädische Bedarfe und therapeutischen Geräten“ [#193942]
Datum
7. Dezember 2020 15:07
Status
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-720-1/001 II#0346 Sehr geehrter Herr Schäfer, aufgrund der Antwort des Jobcenters an Sie, gehe ich von einer Erledigung Ihrer Eingabe aus. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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