Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Angaben zu:

• Wie hoch ist der Zuwachs an Flächenversiegelung im gesamten Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück, inklusive der Aussenbezirke, in den vergangenen 20 Jahren? Bitte anzugeben in ha, aufgeschlüsselt nach

o Wohnflächen
o Gewerbe
o Straßenbau, a) Fließender Verkehr, b) Ruhender Verkehr.

Falls für die Angabe zum Straßenbau keine diffenrenzierten Zahlen vorliegen, reicht eine Zusammenfassung beider Unterpunkte.

Mit dieser Frage an die Verwaltung beginnen wir eine Reihe von Fragen, um den korrekten Sachstand zum Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück, und darüberhinaus in allen Kommunan des Kreises Gütersloh, zu erlangen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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anke kupka
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
anke kupka
Betreff
Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück [#230576]
Datum
5. Oktober 2021 14:06
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Angaben zu: • Wie hoch ist der Zuwachs an Flächenversiegelung im gesamten Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück, inklusive der Aussenbezirke, in den vergangenen 20 Jahren? Bitte anzugeben in ha, aufgeschlüsselt nach o Wohnflächen o Gewerbe o Straßenbau, a) Fließender Verkehr, b) Ruhender Verkehr. Falls für die Angabe zum Straßenbau keine diffenrenzierten Zahlen vorliegen, reicht eine Zusammenfassung beider Unterpunkte. Mit dieser Frage an die Verwaltung beginnen wir eine Reihe von Fragen, um den korrekten Sachstand zum Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück, und darüberhinaus in allen Kommunan des Kreises Gütersloh, zu erlangen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
anke kupka Anfragenr: 230576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230576/ Postanschrift anke kupka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
anke kupka
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet …
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
anke kupka
Betreff
AW: Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück [#230576]
Datum
4. April 2022 09:04
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück“ vom 05.10.2021 (#230576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anke Kupka
anke kupka
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet …
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
anke kupka
Betreff
AW: Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück [#230576]
Datum
4. April 2022 09:06
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück“ vom 05.10.2021 (#230576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anke Kupka
anke kupka
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet …
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
anke kupka
Betreff
AW: Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück [#230576]
Datum
4. April 2022 09:06
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück“ vom 05.10.2021 (#230576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen anke kupka
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Sehr geehrte Frau Kupka, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage am heutigen Tag. Eine Anfrage vom 0…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
AW: Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück [#230576]
Datum
4. April 2022 16:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Kupka, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Anfrage am heutigen Tag. Eine Anfrage vom 05.10.2021 lag mir leider nicht vor. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage innerhalb Monatsfrist wird vom zuständigen Fachbereich Stadtplanung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Sehr geehrte Frau Kupka, gerne Antworte ich Ihnen nun auf Ihre Anfrage zur Flächenversiegelung. Im Anhang liegt …
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
AW: Anfrage zu Flächenversiegelung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück [#230576]
Datum
19. April 2022 10:14
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Flchenentwicklung_2000-2020.xlsx
23,7 KB
Sehr geehrte Frau Kupka, gerne Antworte ich Ihnen nun auf Ihre Anfrage zur Flächenversiegelung. Im Anhang liegt eine Exceldatei mit ausführlichen Daten. Da es keinen Mehraufwand darstellte die Zuwächse der anderen Nutzungsarten darzustellen sind auch die Veränderungen zu z.B. Waldflächen, Landwirtschaftsflächen etc. enthalten. Eine Unterteilung der Verkehrsfläche in Flächen für Fließender Verkehr und Ruhender Verkehr gaben die Daten leider nicht her. Ein Grundsätzlicher Hinweis: Zwischen 2015 und 2016 gab es eine Änderung der Nutzungsarten/-kategorien. Daher sind die Daten vor 2016 leider nicht 1 zu 1 mit denen nach 2016 vergleichbar. Z.B. wurden bei den alten Kategorien Böschungen zu Verkehrsfläche gezählt bei der neuen Kategorisierung zu Vegetation. Daher ist der Wert für Verkehrsfläche 2000 (639ha) nicht direkt mit dem aus 2020 (611ha) vergleichbar. Dies gilt auch für die meisten anderen Kategorien. Zudem möchte ich auch darauf hinweisen, dass z.B. die Werte für Wohnbauflächen keineswegs bedeuten, dass diese ha Anzahl versiegelt sei. Ein Großteil dieser Fläche entfällt auf die Gärten. Zudem für Sie zur Info: Die Daten sind öffentlich beim Landesdatenbank NRW abrufbar www.landesdatenbank.nrw.de downloadbar. Wenn Sie 33111 ins Suchfeld eingeben kommen Sie direkt zu den Datensätzen "Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung". Dort können Sie auch die Tabellen für andere Kommunen, dem Kreis, und NRW abrufen. Mit freundlichen Grüßen