Anfrage zu Folgen für Bürger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe durch Zufall ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes entdeckt und festgestellt, dass dies weitreichende Folgen nach sich zieht! Es würde bedeuten, dass es keine Beamten gibt und somit keine Hoheitsträger und somit auch Polizeibeamte oder ähnliche unter Amtsanmassung arbeiten und sich Strafbar machen würden.
Ich möchte hiermit ausdrücklich machen, dass ich diesen Staat und die Verfassung nicht anzweifel! Ich bin ein Mensch, der sich an Recht und Ordnung hält, selbiges erwarte ich aber auch von anderen jnx deshalb die Frage, ob dies stimmt!
Es dreht sich um dieses Urteil :
"1-BvR-147-52"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
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Datum4. April 2017
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9. Mai 2017
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