Anfrage zu "Funkloch-App"

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich bitte Sie darum, mir folgendes zuzusenden:
1) Die Leistungsbeschreibung für die Erstellung des “Funklochfinders” (App Breitbandmessung der Zafaco GmbH), insbesondere in Bezug auf die Funktion zur Meldung von Funklöchern
2) Eine Übersicht der Kosten, die die Erstellung der App verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten.

Des Weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit entsprechenden Belegen:
1) Sind Alternativen zur Erstellung der App geprüft worden, bsp. die Nutzung von öffentlich einsehbaren Daten des Projekts OpenSignal Maps? Aus welchem Grund wurden die Alternativen (z.B. OpenSignal) verworfen oder nicht erwogen?
2) Hat eine ordnungsgemäße Ausschreibung der Programmierung der “Funkloch-App” stattgefunden?
3) Wurde die Funktion der App überprüft? Wurde die App als funktionsfähig und für den Zweck der Meldung von Funklöchern angemessen funktionierend eingestuft?
4) Wie bewertet Ihre Behörde u.a. vor dem Hintergrund zahlreicher vernichtender Nutzer-Bewertungen (s. z.B. https://www.golem.de/news/netzabdeckung-nutzer-meckern-ueber-die-funkloch-app-1902-139635.html) sowie der Tatsache, dass die App in Funklöchern nicht funktioniert (u.a. wg. angeblich fehlender Standortdaten, vgl. z.B. https://techniktagebuch.tumblr.com/post/180305750432/17-november-2018 und https://twitter.com/bnjmnhg/status/1058620285891629056 oder) die Ergebnisse, die die Funkloch-App liefert?
5) Werden die offensichtlich fehlerhaften Daten, die von der App übermittelt wurden, genutzt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie darum…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu "Funkloch-App" [#164260]
Datum
19. August 2019 11:49
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie darum, mir folgendes zuzusenden: 1) Die Leistungsbeschreibung für die Erstellung des “Funklochfinders” (App Breitbandmessung der Zafaco GmbH), insbesondere in Bezug auf die Funktion zur Meldung von Funklöchern 2) Eine Übersicht der Kosten, die die Erstellung der App verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten. Des Weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit entsprechenden Belegen: 1) Sind Alternativen zur Erstellung der App geprüft worden, bsp. die Nutzung von öffentlich einsehbaren Daten des Projekts OpenSignal Maps? Aus welchem Grund wurden die Alternativen (z.B. OpenSignal) verworfen oder nicht erwogen? 2) Hat eine ordnungsgemäße Ausschreibung der Programmierung der “Funkloch-App” stattgefunden? 3) Wurde die Funktion der App überprüft? Wurde die App als funktionsfähig und für den Zweck der Meldung von Funklöchern angemessen funktionierend eingestuft? 4) Wie bewertet Ihre Behörde u.a. vor dem Hintergrund zahlreicher vernichtender Nutzer-Bewertungen (s. z.B. https://www.golem.de/news/netzabdeckung-nutzer-meckern-ueber-die-funkloch-app-1902-139635.html) sowie der Tatsache, dass die App in Funklöchern nicht funktioniert (u.a. wg. angeblich fehlender Standortdaten, vgl. z.B. https://techniktagebuch.tumblr.com/post/180305750432/17-november-2018 und https://twitter.com/bnjmnhg/status/1058620285891629056 oder) die Ergebnisse, die die Funkloch-App liefert? 5) Werden die offensichtlich fehlerhaften Daten, die von der App übermittelt wurden, genutzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag ist am 19. August 2019 bei der Bundesnetzagentur eingegangen und wird…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Eingangsbestätigung: Anfrage zu "Funkloch-App" [#164260]
Datum
28. August 2019 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG-Antrag ist am 19. August 2019 bei der Bundesnetzagentur eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen 114_3911_7 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage vom 19. August 2019 beantworte ich Ihnen gerne wie folgt: Die gewü…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage zu "Funkloch-App" [#164260]
Datum
18. September 2019 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage vom 19. August 2019 beantworte ich Ihnen gerne wie folgt: Die gewünschte Leistungsbeschreibung für die Auftragsvergabe der Breitbandmessung/Funkloch-App finden Sie im Anhang. Bezüglich der Kostenaufschlüsselung verweise ich Sie auf die Bundestagsdrucksache (Drucksache 19/5815) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/…, hier Frage 119/Seite 102. Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen inhaltlichen Fragen kann ich Ihnen die folgenden Antworten geben: 1) Das BMVI hatte die Bundesnetzagentur beauftragt, ihre bestehende App zur Breitbandmessung so zu erweitern, dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können (s. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Press…). Ein entsprechender Auftrag findet sich zudem im Koalitionsvertrag. Die Anforderungen an eine solche Erweiterung entnehmen Sie bitte der im Anhang befindlichen Leistungsbeschreibung. 2) Aufgrund der Integration in die seinerzeit bereits existierende Breitbandmessung-App erfolgte eine Erweiterung des ursprünglichen Auftrags. 3) Vor der Veröffentlichung erfolgte eine gemeinsame Testphase der Bundesnetzagentur und des BMVI. In dieser Phase auftretende Probleme wurden behoben. 4) Innerhalb der Breitbandmessung/Funkloch-App können Nutzer für den Mobilfunk die Funktion der Erfassung der Netzverfügbarkeit nutzen, um die Versorgungssituation aufzunehmen und Funklöcher zu melden. Hierbei wird ausschließlich der Verbindungsstatus erfasst (2G, 3G, 4G, kein Netz). Eine Qualitätsmessung ist davon unabhängig in der App jederzeit möglich. Für eine Zuordnung der individuellen Netzverfügbarkeit zu einem Ort, wird im Rahmen der Funklocherfassung eine Geo-Positionsgenauigkeit von 50 Metern oder kleiner vorausgesetzt. Die Anforderungen resultieren insbesondere aus der geplanten Kartendarstellung sowie der geplanten Nutzung der erhobenen Daten im Rahmen der Überprüfung von Versorgungsauflagen. Wenn die geforderte Genauigkeit von 50 Metern oder weniger nicht erreicht wird, findet eine Aufzeichnung der Netzverfügbarkeit nicht statt. Sobald eine Positionsbestimmung die Anforderungen wieder erfüllt, erfasst die App weitere Messpunkte. Der Nutzer wird hierüber mittels Hinweis in der App informiert. 5) Es ist geplant, die mittels Breitbandmessung/Funkloch-App erhobenen Daten in Form einer Kartendarstellung zu veröffentlichen. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen